Lesen Sie hier, welche Änderungen 2012 für Rentner, Rentenversicherungen und Altersvorsorge (Riester, Rürup) in Kraft treten.

Das Jahr 2012 bringt einige grundlegende gesetzliche Veränderungen für alle Rentner, Arbeitnehmer und Rentenversicherten mit sich.

Änderung 2012 für Rentner
Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2012 | © chris32m / stock.adobe.com

Änderungen 2012 bei der Rentenversicherung

Wer noch berufstätig ist, kann sich über die Neuerungen des Kalenderjahrs 2012 freuen. Durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge von 19,9 auf 19,6 Prozent erhält man ein kleines bisschen mehr von seinem Einkommen. Arbeitnehmer, die 50.000 Euro brutto verdienen, sparen so monatlich circa 6 Euro. Der Beitrag wird wie gehabt vom Arbeitgeber zur Hälfte mitbezahlt.

Änderungen 2012 bei der Betriebsrente

Auch in Sachen Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV) gibt es eine gute Neuigkeit. Bei dieser Sparform wird ja bekanntlich ein Teil des Bruttogehalts in die Altersvorsorge eingezahlt. Vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als Höchstgrenze, wenn man so einen Teil des Gehalts direkt in einen Pensionsfonds, eine Rentenkasse oder eine Direktversicherung einzahlen möchte. Unterstützt wird dies durch Steuererleichterung und Beitragsvergünstigungen bei den Sozialversicherungen. Ab 2012 steigt die Bemessungsgrenze auf 67.200 Euro, sodass Einzahlungen bis 2.688 Euro von Sozialabgaben und Steuern befreit sind. Diese Bezugsgröße gilt bundesweit.

Änderungen 2012 für baldige Rentner

Für Personen, die 2012 ins Rentenalter kommen verändert sich zunächst einmal nicht viel. Zwar wurde im letzten Jahr viel über die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre debattiert, doch die Umsetzung verläuft dann doch eher gemächlich. Die Anhebung erfolgt über einen Übergangszeitraum von 18 Jahren. Erst zögert sich der Start für Rentner um je einen Monat pro Jahrgang heraus, später um zwei Monate. Wer 1947 geboren wurde, muss also noch einen zusätzlichen Monat arbeiten, bis er nach 2012 Rentner werden darf. Für den 48er Jahrgang verzögert sich das Eintrittsdatum allerdings bereits um 2 Monate und so weiter.



Wer jedoch nachweisen kann, dass er 45 Jahre lang ununterbrochen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der kann auch ohne Abschlag mit 65 in Pension gehen. Für Frührentner steht aber auch bei 45 Beitragsjahren, eine Abschlagszahlung an.
Ähnlich ist es bei der privaten Altersvorsorge, nur das die Änderungen hier ohne Übergangsphase eintreten. So dürfen Riester- und Rürup-Verträge frühestens bei Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden und nicht wie bislang ab 60. Auch private Renten- und Lebensversicherungen sind davon betroffen. Wer eher an sein Geld will, verliert wertvolle Steuerboni und Zuschüsse.

Änderungen 2012 in der Riester-Rente

Mit dem Beginn des Jahres 2012 müssen auch mittelbar geförderte Riestersparer einen Grundbetrag von 60 Euro in ihren Rentenvertrag einzahlen. Wer dies nicht tut, wird wieder durch Verlust von Steuerersparnissen und Zuschlägen bestraft. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagsberechtigte (zum Beispiel Eheleute), auf die nur die staatlichen Zuschüsse fließen, sind damit abgeschafft. So sollen Minderzahlungen unterbunden und der mit den daraus resultierenden staatlichen Rückzahlungsforderungen einhergehende Aufwand beiden Parteien erspart bleiben.

Der Sonderausgabenabzug des Sockelbeitrags steht nur dem unmittelbar förderberechtigten zu, vorausgesetzt dieser hat den Höchstbetrag von 2.100 Euro noch nicht ausgeschöpft.
Bei Minderzahlungen durch mittelbar geförderte Riestersparer in der Vergangenheit besteht nun zudem die Möglichkeit, die fehlenden Beiträge noch vor dem Start der Auszahlungsphase nachzuschießen und so die zu viel erhaltenen Riesterzulagen nicht zurückzahlen zu müssen.

Änderungen 2012 in der Rürup-Rente

Wer als Selbstständiger vorsorgen möchte, kann sich mittels einer Rürup- oder Basis-Rente Steuervergünstigungen sichern. Mit dem Beginn des Jahres 2012 wurde der Beitrag, den man sich steuerlich gutschreiben lassen kann, um 2 Prozent auf 74 Prozent erhöht. Mit der Einzahlung des geförderten Höchstbetrags von 20.000 Euro können so bis zu 14.800 € als Sonderausgabe abgesetzt werden. Ehepaare können daraus sogar doppelten Gewinn schlagen. Und der Beitragsanteil soll auch weiterhin steigen. Bis 2025 sollen die 20.000 Euro mit 100 Prozent beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Weitere Änderungen 2012 für Rentenversicherte

Seit dem 1. Januar 2012 ist der garantierte Mindestzinssatz für neue Privatversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent gefallen. Lebensversicherungen sind davon ebenso betroffen, wie die klassischen Riester- und Rürup-Modelle. Durch die jährliche Überschussbeteiligung und die Teilhaberschaft an stillen Reserven liegt der Zinssatz allerdings meist höher – zurzeit durchschnittlich bei etwa 4 Prozent. Deshalb wird diese Änderung nur in Ausnahmefällen negative Folgen für die Versicherten mit sich bringen.

Ein weiterer Nachteil, den das Jahr 2012 in Sachen Rentenversicherung mit sich bringt, betrifft nur die Männer. Bisher waren die Beitragszahlungen aufgrund der statistisch nachgewiesenen niedrigeren Lebenserwartung für männliche Versicherte niedriger. Nach dem neuesten Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll es in Zukunft nur noch Unisex-Tarife geben. Diese Neuerung soll bis Ende 2012 umgesetzt werden.

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