Wie in jedem Jahr erwarten uns auch 2016 zahlreiche Änderungen und Neuerungen, besonders bei den Finanzen. Aber auch in der Pflege tut sich was.

Änderung 2016
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Auch in diesem Jahr kommen kleine und größere Veränderungen auf die Verbraucher zu. Wo Sie sparen können, was demnächst mehr kostet und was sich im Renten- und Gesundheitssystem ändert, fasst unser kleiner Ratgeber zusammen.

Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen steigt

Aufwendungen für die Altersvorsorge können steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente oder in berufsständische Versorgungseinrichtungen. 2015 lag die Höchstgrenze für Verheiratete bei 40.000 Euro und für Alleinstehende bei 20.000 Euro. Ab 2016 steigt die Höchstgrenze für Verheiratete auf 45.534 Euro, bei Ledigen auf 22.767 Euro.

Steuerlicher Grundfreibetrag wird erhöht

Bereits ab Januar 2016 wird der steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Mit der Anhebung auf 8.652 Euro, soll die steuerliche Belastung gemindert werden. Grund ist die Einhaltung des Existenzminimums. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr erhöht, im Vergleich zu 2015 sind es genau 180 Euro.

Rentenerhöhung contra steigende Abzüge

Nach vorläufigen Angaben soll die Rentenerhöhung 2016 für ostdeutsche Bürger um etwa 5 Prozent steigen, im Westen sind es circa 4 Prozent. Mit Ansteigen der Rente erhöhen sich aber auch die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.



Übrigens: Auch teilweise und volle Erwerbsminderungsrenten werden erhöht.

Änderung: Flexi Rente kommt

Viele zukünftige Rentner wissen gar nicht, was sich hinter dem politischen Schlagwort verbirgt. Mit der Flexi Rente soll es möglich sein, länger seinen Job auszuüben. Viele Rentner wollen, manche müssen auch über den Ruhestand hinaus arbeiten. Allerdings soll es kein Vollzeitjob mehr sein. Hier greift die Flexi Rente, die es möglich macht, mit 63 Jahren in Rente zu gehen und weiter in Teilzeit zu arbeiten.

Eventuell weniger Witwenrente

Die geplante Rentenerhöhung kann zum Nachteil werden, wenn gleichzeitig Hinterbliebenenrente bezogen wird. Übersteigt die eigene Rente den Freibetrag von 771,14 Euro im Westen oder 714,12 Euro im Osten, kommt es zur Kürzung der Witwenrente.

Zweites Pflegestärkungsgesetz tritt in Kraft

Auch wenn die Umstellung auf das zweite Pflegestärkungsgesetz noch bis 2017 dauern wird, so tritt es dennoch ab 2016 in Kraft. Die größte Änderung betrifft die Pflegestufen. Aus bisher drei Pflegestufen werden nun fünf. Auch an die Angehörigen ist gedacht, denn die Pflegekassen benennen nun feste Ansprechpartner für die Pflegeberatung.

Deutsche Post erhöht Porto

Überraschend kommt die Portoerhöhung nicht. Wieder einmal werden die Preise steigen: Standardbrief 70 Cent (vorher 62 Cent), Maxibrief 2,60 Euro (vorher 2,40 Euro), Einschreiben 2,50 Euro (vorher 2,15 Euro) und Einschreiben Einwurf 2,15 Euro (vorher 1,80 Euro).


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Änderungen 2016: Dies und Das

  • Wohngeldleistungen werden erhöht. Abhängig von der Mietenstufe zwischen 7 und 25 Prozent.
  • Ein gewährter Lohnsteuerfreibetrag vom Finanzamt gilt ab sofort 2 Jahre, statt bisher 1 Jahr.
  • „Neue“ Rentner, die 2016 erstmals ihre Rente ausgezahlt bekommen, müssen vom Bruttobetrag 72 Prozent versteuern.
  • Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen wird um ca. 0,2 Prozent steigen.
  • Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Patienten binnen 4 Wochen einen Termin beim Facharzt bekommen müssen.
  • Der Mindestlohn in Pflegeberufen steigt im Westen auf 9,75 Euro, im Osten des Landes sind es 9,00 Euro.
  • Ab sofort besteht Rechtsanspruch auf Hospizbegleitung in den eigenen vier Wänden.
  • Ab 1. Juni soll jeder EU-Bürger das Recht auf ein eigenes Girokonto haben.
  • Hartz IV Regelsätze steigen: 404 Euro für Alleinstehende, 364 Euro für Paare.
  • Ab 1. Februar werden Kontonummer und Bankleitzahl endgültig Geschichte. Es darf nur noch die IBAN verwendet werden.
  • Ab Juli 2016 müssen Geschäfte mit mehr als 400 qm Ladenfläche alte Elektrogeräte zurücknehmen, wenn dort ein neues Gerät gekauft wird.
  • Bessere Bildqualität am Fernseher soll im Juni mit DVB-T2 kommen.
  • KfW gewährt höhere Kredite für energieeffiziente Bauten.
  • Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt auf 160 Euro (bisher 140 Euro).
  • Ab 1. Januar 2016 steigt das Kindergeld auf 2 Euro pro Kind.
  • Deutsche Bahn will nun auch in der 2. Klasse kostenloses WLAN anbieten.

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