Der Begriff der Altersarmut hat einen seltsamen Wandel durchgemacht. Waren Alter und Armut zu bestimmten Zeiten und für bestimmte soziale Schichten beinahe gleichbedeutende Begriffe, so verschwanden Begriff und Faktum für lange Zeit aus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Heute kehrt der Begriff Altersarmut zurück, mit zunehmender Bedeutung.

Altersarmut vermeiden – Tipps für die private Altersvorsorge
Gut versorgt lebt es sich entspannt | © Prostock-studio / stock.adobe.com

Inzwischen ist deutlich, dass der bekannte Spruch „Die Rente ist sicher“ in dieser Form nicht mehr gilt. Denn bisher wurde unter Rente immer eine vollkommene finanzielle Absicherung verstanden – Ausnahmen bestätigten die Regel.

Rechtzeitige Vorsorge fürs Alter

Heute gilt, dass die Ausnahme zur Regel wird. Die Rente ist vielleicht noch sicher, dass sie für ein zuträgliches Leben ausreicht, dies wird immer unwahrscheinlicher. Auch wenn der Ruhestand noch weit entfernt scheint, ist Eigeninitiative notwendig.

Denn es gilt schließlich nicht nur, Altersarmut im engeren Sinn zu vermeiden, sondern auch den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Je früher man daher mit der Vorsorge beginnt, desto geringer können die monatlichen Zahlungen sein und desto höher wird die zu erwartende Auszahlung ausfallen.



Das Drei-Säulen-Modell

Im Zusammenhang mit der Altersvorsorge kommt unvermeidbar das so genannte „Drei Säulen“-Modell ins Blickfeld. Darunter versteht man

  1. Die staatliche Rente
  2. Die erwerbsbasierten zusätzlichen Alterssicherungen wie Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
  3. Die private Altersvorsorge.

Die staatliche Rente

Über die staatliche Rente und ihre Pflichtabgaben muss nicht viel gesagt werden. Die betriebliche Altersversorgung wurde in den letzten Jahren von staatlicher Seite stark gefördert. Es besteht einerseits ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, andererseits gewährt der Staat Steuervorteile für Arbeitgeber und -nehmer.

Die private Altersvorsorge

Bei der privaten Vorsorge geht es um nichts anderes als um das Ansparen von Kapital über einen langen Zeitraum und mit möglichst hoher Rendite, um mit diesem Vermögen die Lücke zwischen staatlicher Rente und tatsächlichem Finanzbedarf zu schließen. Von staatlicher Seite wird die private Altersvorsorge teilweise mit Zulagen gefördert bzw. sie ist steuerlich absetzbar.

Zur privaten Altersvorsorge zählen die sogenannte Riester-Rente, die private Basis-Rente oder Rürup-Rente, Immobilienbesitz, Lebensversicherungen und Aktienfonds-Sparpläne.  Inzwischen gelten Lebensversicherungen allerdings nicht mehr als empfehlenswerte Form der Altersvorsorge. Grund ist der niedriger gewordene Garantiezins von lediglich 2,25 Prozent seit 2007, der bis Mitte 2000 noch bei 4 Prozent lag.  Außerdem hält der Staat bei der Auszahlung die Hand auf.

Der Ertrag, das ist die ausgezahlte Summe, von der die im Laufe der Jahre eingezahlten Beiträge abgerechnet werden, muss versteuert werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Vertrag seit mindestens 12 Jahren besteht und der Versicherte zum Zeitpunkt der Auszahlung 65 Jahre alt ist: Dann gibt sich der Staat großzügig und besteuert nur die Hälfte des Ertrages.

Aktienfonds-Sparpläne gehören nicht zu den staatlich geförderten Vorsorgemaßnahmen wie Riester- oder Rürup-Rente. Dies hat den Nachteil, dass der Staat keine Bestandsgarantie gibt, so dass theoretisch ein Totalverlust möglich ist. Auf der anderen Seite sind die höheren Renditechancen und die freie Verfügbarkeit des Vermögens auch vor dem eigentlichen Rentenbeginn als positiv zu werten.


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Die Riester Rente

Die Riester-Rente ist die bekannteste Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Um in den Genuss der staatlichen Zulagen und der steuerlichen Vorteile zu kommen, muss in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt werden. Derartige Verträge werden von Bausparkassen, Versicherungs- und Fondsgesellschaften angeboten.

Als Möglichkeiten stehen zur Auswahl: Banksparplan, Rentenversicherung, Fondsgebundene Rentenversicherung und direktes Investieren in Renten- oder Aktienfonds. Kritiker weisen darauf hin, dass die Kostenstruktur solcher Verträge häufig intransparent ist.

Überhaupt verschlingt die Verwaltung der Riester-Renten große Summen, die dem Versicherten am Ende nicht mehr zur Verfügung stehen. Eindeutiger Pluspunkt: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das angesparte Kapital vererbbar.

Die Rürup Rente

Die private Basis- oder Rürup-Rente wird vor allem für Freiberufler, Selbstständige und Menschen mit hohem Einkommen empfohlen, kann sich aber auch schon bei einem Durchschnittsverdiener rentieren. Im Vergleich sind es nämlich die hohen Verwaltungskosten der Riester-Rente, die negativ zu Buche schlagen.

Eine private Basis-Rente ist nicht vererbbar. Kommt es also zum Todesfall des Versicherten vor dem Rentenbeginn, ist das gesamte Kapital verloren.

Immobilien als Altersvorsorge

Immobilienbesitz kann unter zwei Gesichtspunkten zur privaten Altersvorsorge gezählt werden. Die eigenen vier Wände ersparen die Miete und erlauben es so, auch mit geringerem Einkommen den Lebensstandard zu halten.

Es versteht sich von selbst, dass die Methode wirklich nur mit den „eigenen“ vier Wänden funktioniert, also wenn sämtliche Abzahlungen geleistet und alle Hypotheken getilgt sind. Eine weitere Möglichkeit, Immobilienbesitz zur Altersvorsorge zu nutzen, ist die Vermietung.

Angesichts der Bedeutung des Themas sollte sich jeder Arbeitnehmer umfassend und vor allem frühzeitig beraten lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass er nach dem Ende des Arbeitslebens alt aussieht.

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2 Kommentare

  1. Pingback: Wenn Rentner auswandern – Mit deutscher Rente im Ausland leben

  2. Helmut Josef Weber on

    Zu Riester: Das hat die Stiftung Warentest errechnet, zu dieser Form der Altersversorgung brauch man nun nichts mehr sagen, zumal die Rente später voll angerechnet wird.
    Alle Menschen die in eine Rentenkasse einzahlen, machen einen Fehler: Sie vertrauen dem Staat.
    Ich kann nur jedem raten für seine Altersversorgung eine Variante zu finden, bei der:

    1. Keine Provisionen abgezogen werden, wie bei Riester u. Co.
    2. Die Gewinne legal nicht versteuert werden müssen.
    3. Der Staat keine Kenntnisse von hat.
    4. Nicht besteuert wird, wenn die Vorsorge im Alter
    verbraucht wird.
    5. Keine Krankenkassenbeiträge von bezahlt werden müssen;
    daher auch keine Zuzahlungen für Medikamente usw. usw.
    6. Alles sofort und augenblicklich in einen anderen Staat
    gebracht werden kann.
    7. Auf der ganzen Welt als Zahlungsmittel anerkannt wird.
    8. Seit Jahrtausenden seinen Wert erhalten hat.
    9. Nicht durch Inflation oder Währungsreform wertlos werden
    kann.
    10. Beim Ableben des Inhabers der Altersversorgung, den
    Hinterbliebenen die Werte bleiben.

    Natürlich muss man diese Altersversorgung aber angeben, egal ob sie in einem Bankschließfach in der Schweiz liegt oder im Garten vergraben ist, wenn man zum Sozialfall wird; etwa wegen Altersheim oder Pflegebedürftigkeit.

    Auch darf man dann keine Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sich die staatliche Rente als Minirente herausstellt.
    Das wäre Betrug und würde bestraft, wenn die Goldmünzen in der Schweiz oder im Garten gefunden werden.
    Natürlich kann man Goldmünzen nicht essen, aber ungültige Banknoten auch nicht.
    Ich habe alleine 2010 40% am Gold und 85% am Silber ganz legal steuerfrei verdient.

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