Auszahlung der Lebensversicherung zu gering? LV Doktor hilft!

Wer seine Lebensversicherung kündigt kann sich in der Regel auf die Auszahlung der Rückkaufswerte freuen Kommt Ihnen die Auszahlungssumme zu gering vor sollten Sie sich an den LV Doktor wenden.

LV Doktor - Hilft bei zu geringer Auszahlung

LV Doktor - Hilft bei zu geringer Auszahlung

Der LV-Doktor der ProConept AG ist ein Rechtsvertreter für Kunden, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben und sich bei der Auszahlung ungerecht behandelt fühlen. Er prüft nochmals die Abrechnungen auf ihre Korrektheit und vertritt die Kunden bei ihrer Forderung nach eventuell noch ausstehenden Zahlungen.

Die Vorgehensweise des LV Doktors (www.lv-doktor.de) der ProConcept AG (www.proconcept.ag) beruht auf einem so genannten Sammelverfahren, welches sich in der Vergangenheit als überaus effektiv erwies. Sämtliche Ansprüche von Kunden aus der Kündigung von Lebens- oder Rentenversicherungen an eine Versicherungsgesellschaft werden somit gesammelt und im Anschluss daran direkt geltend gemacht.

Gemeinsam ist man stark!

Der LV-Doktor tritt also stellvertretend für geschädigte Kunden zur Durchsetzung ihrer Rechte ein. Auf diese Weise ergibt sich unter anderem der folgende positive Aspekt: durch die große Anzahl der Forderungen ergeben sich in der Regel sogar weitere Vorzüge für die betroffenen Versicherungsnehmer und im Zuge dessen auch höhere Chancen, die Forderungen auch erfolgreich durchzusetzen. Dazu zählt vor allem auch, dass sich die Höhe möglicher, anfallender Prozesskosten verringert, weil durch einen höheren Streitwert der Prozentsatz an Prozesskosten jeweils niedriger wird. Dieser Vorteil wird direkt an die Kunden weitergegeben.



Um als Betroffener die Vorteile, die der LV-Doktor zweifelsohne zu bieten hat, für sich in Anspruch nehmen zu können, ist es lediglich erforderlich, der Klägergemeinschaft beizutreten. Dadurch besteht überdies die Chance, die Kosten für einen Rechtsstreit zu minimieren. Der LV-Doktor prüft somit, ob bei Kündigung des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages und der Auszahlung der Lebensversicherung tatsächlich alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

LV Doktor prüft Ihren Fall kostenlos

Um überhaupt einen Sofort-Check der gekündigten Verträge durchführen lassen zu können, ist es nicht einmal erforderlich, in finanzielle Vorleistungen zu treten. Denn der Check ist kostenlos. Ebenso wenig ist auch die Prüfung des Vertrages sowie der Versicherungsgesellschaft kostenpflichtig. Nach einer Auswertung der Geldentwicklung bespricht der LV-Doktor der ProConcept AG mit dem Betroffenen die weiteren Schritte. Die Kosten für das Streuverfahren können auf unterschiedliche Weise getragen werden. So gibt es drei Gebührenmodelle, bei denen jeder Kunde selbst entscheiden kann, welches das jeweils Geeignete ist. Zwar prüft der LV-Doktor den Vertrag oder die Vertragsauflösung auf ihre Richtigkeit hin, aber mithilfe einer Sammelklage bestehen in der Tat sehr gute Chancen, gegen die eine oder andere Versicherungsgesellschaft gute Ergebnisse zu erreichen.

Sie haben noch nicht gekündigt?

Der LV-Doktor tritt darüber hinaus auch für die Kunden ein, die ihren Lebensversicherungsvertrag kündigen wollen oder diesen bereits gekündigt haben. Insbesondere die Versicherungsnehmer, die nicht explizit wissen, ob die durch die Versicherer ermittelten Zahlen in bezug auf die Auszahlungen tatsächlich korrekt sind oder falls vielleicht nurmehr ein Bruchteil der ihnen zustehenden Summe ausgezahlt wurde, profitieren von den Leistungen des LV-Doktors.

Zahlreichen Erfahrungsberichten zufolge war der LV-Doktor in der Vergangenheit bereits äußerst erfolgreich in der Lage, geschädigte Versicherungsnehmer zu unterstützen und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Fakt ist, dass in erster Linie durch den Zusammenhalt der starken Gemeinschaft, die hinter dem LV-Doktor steht, die Kosten und Risiken für ein eventuell anstehendes Verfahren gegen Versicherungsunternehmen et cetera durchaus niedrig gehalten werden. Der Erfolg für jeden Einzelnen allerdings ist im Vergleich dazu wahrlich beeindruckend. Getreu dem Motto des LV-Doktors: “Für Sie machen wir uns stark”.

Häufig genug kommt es vor, dass (zum Beispiel nach einer Vertragsaufkündigung o. Ä.) seitens der Versicherer nicht einmal die vom Kunden geleisteten Beiträge zurückgezahlt werden. Eine Sammelklage, eingereicht vom LV-Doktor hingegen machte es auch in der Vergangenheit vielfach möglich, einen Vergleich zu erzielen. Das bedeutet, dass die Geschädigten zumindest die Differenz auf ihre eingezahlten Beträge (zuzüglich Zinsen) erhielten. Wen wundert es da, dass das Vertrauen der Verbraucher in die Leistungen des LV-Doktors kontinuierlich wächst? Aktuell stehen weitere Klagen im Raum, die der LV-Doktor als zuverlässiger Partner “geprellter” Versicherungsnehmer “auf den Weg gebracht hat” und von denen sich sicherlich wiederum eine Vielzahl als erfolgreich erweisen wird.

Zuverlässigkeit, speziell geschulte und erfahrene Vertragsanwälte machen es möglich: so können unter anderem weitaus höhere Rückkaufwerte erzielt werden, als dies auf dem normalen Wege realisierbar wäre. Selbst wenn die Lebensversicherung bereits gekündigt ist, bietet der LV-Doktor seine kompetente Hilfe an. Eine Unterstützung, die sich durchaus als lohnenswert erweist!


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