Es zeugt von Verantwortung, wenn Sie rechtzeitig über Bestattungsvorsorge nachdenken. Sie entlasten Angehörige und bestimmen selbst, was nach Ihrem Ableben passieren soll.

Bestattungsvorsorge
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Tod, Trauer, Abschied nehmen, alles Themen die versteinerte Gesichter hervorrufen, sobald man sie anspricht. Aber es ist nun einmal so, dass wir alle irgendwann von dieser Welt gehen müssen. Wer sich dessen bewusst ist, der befasst sich auch rechtzeitig mit dem Ernstfall.

Sie handeln weder makaber noch egoistisch, wenn Sie sich mit der eigenen Beerdigung auseinandersetzen. Im Gegenteil, viele Angehörige sind überfordert, sobald Sie eine Bestattung organisieren müssen. Eine gut geplante Bestattungsvorsorge ist fast immer eine Erleichterung für die Hinterbliebenen. Es ist tröstend zu wissen, dass der Verstorbene genau nach seinen Wünschen zu Grabe getragen wird. Scheuen Sie daher nicht das Gespräch mit Ihrer Familie!

Persönliche Wünsche und finanzielle Absicherung

Die Kosten für eine Beerdigung sind nicht Ohne. Ausgaben für Sarg oder Urne und den Bestatter selbst werden meist einkalkuliert, die finanziellen Belastungen hören aber nach der Beisetzung nicht auf. Denken Sie allein an den Grabstein oder die Grabpflege. Um Angehörige damit nicht zu belasten, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Sterbegeldversicherung abzuschließen.

❶ Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Wie hoch die Auszahlungssumme sein soll, können Sie selbst festlegen. Das Geld darf ausschließlich für alle Aufwendungen rund um die Bestattung verwendet werden. So gehen Sie sicher, dass eine würdevolle Beisetzung organisiert wird.



Unterschieden wird in:

  1. Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit
    Das bedeutet, der Anspruch auf die Versicherungssumme besteht in der Regel ab dem ersten Monat. Die Gesellschaft wird aber die Beantwortung bestimmter Gesundheitsfragen verlangen. Ist daraus ersichtlich, dass eine unheilbare Krankheit vorliegt und der Versicherungsnehmer in absehbarer Zeit verstirbt, kommt kein Vertrag zustande.
  2. Sterbegeldversicherung mit Wartezeit
    Bei der Sterbegeldversicherung mit Wartezeit ist das Prozedere je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Manche bieten eine Auszahlung im Todesfall nach einer Wartezeit von 3 Monaten an, andere staffeln diese. So kann es sein, dass ein Teil der Versicherungssumme auch schon während der Wartezeit ausgezahlt wird.

Besonders für Personen mit Vorerkrankungen ist es von Vorteil, wenn die Versicherungsgesellschaft keine Gesundheitsprüfung verlangt. So bietet beispielsweise die Sterbegeldversicherung der ERGO verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Wartezeiten an. In den Tarifen Komfort und Premium gibt es dabei die Besonderheit, dass bei einem Unfalltod die Wartezeit entfällt und die doppelte Versicherungssumme gezahlt wird. Ein weiterer Pluspunkt dieser Versicherung: Sie können die Vertragssumme sowie die Beitragsjahre und somit auch die Beitragshöhe selbst bestimmen.

Hier ein Beispiel für eine 40-jährige Person mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro und einer Beitragszahlung über einen Zeitraum von 25 Jahren:

Sterbegeldversicherung
© ergo.de

Beachten Sie:
Je älter der Versicherungsnehmer, also die zu versichernde Person ist, desto teurer werden die Beiträge. Es lohnt sich also, sich schon früh abzusichern.

❷ Bestattungsvorsorgevertrag

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag behalten Sie salopp gesagt, die Fäden bis zu Ihrem Ableben in der Hand. Sie schließen einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl und bestimmen so genau Ort und Ablauf ihrer Beerdigung. Ihre Angehörigen sind dann von allen Pflichten und Aufgaben rund um die Beisetzung entbunden, aber auch entlastet. Der Bestatter muss im Todesfall lediglich benachrichtigt werden und wird dann alles Weitere im Sinne des Verstorbenen veranlassen. Je nachdem wie die persönlichen Vorstellungen sind, entrichtet der Vertragsnehmer die entsprechenden Kosten bereits zu Lebzeiten. Persönliche Wünsche hinsichtlich der Beerdigung können in einer Bestattungsverfügung festgehalten werden:

  • Erd- oder Feuerbestattung
  • Religiöse Bestattung oder nicht
  • wo soll das Grab sein (Friedhof)
  • wer soll benachrichtigt werden
  • Ablauf der Trauerfeier
  • Gestaltung des Grabsteins
  • spätere Grabpflege

Häufig schließen gerade alleinlebende Menschen einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Damit wollen sie sicher gehen, dass sie auch dann menschenwürdig unter die Erde gebracht werden, wenn sie einmal mittellos sein sollten. Die gute Nachricht: Das SG Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 29.10.2009 verfügt, dass das Geld aus einem Bestattungsvorsorgevertrag im Rahmen der Sozialhilfe nicht als Vermögen verwertbar ist.


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❸ Treuhandkonto

Beim Vorabbezahlen der eigenen Beerdigung haben manche ein ungutes Bauchgefühl. Wird mein Geld auch so genutzt wie ich es vorgesehen habe? Was passiert wenn das Bestattungsunternehmen Insolvenz anmelden muss?

Um solchen Ängsten aus dem Weg zu gehen, haben Sie die Möglichkeit das Geld über ein Treuhandkonto verwalten zu lassen. Grundlage für das Einrichten eines solchen Treuhandkontos ist der vorher geschlossene Bestattungsvorsorgevertrag.

Bestattungsvorsorge Treuhand MusterAuf der Webseite der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft können Sie sich kostenlos einen Mustervertrag ausdrucken.

[divider style=“single“ border=“small“ color=“#ffffff“ width=“1″]Der Vorteil der Abwicklung über ein Treuhandkonto ist nicht nur die finanzielle Sicherheit sondern auch die Verzinsung. Guthabenzinsen werden Ihnen zum jeweils gültigen Satz gutgeschrieben.

Wichtig: Egal für welche Form der Bestattungsvorsorge Sie sich entscheiden, achten Sie immer darauf, dass alle Unterlagen von den Angehörigen umgehend gefunden werden können. Erst dann ist sichergestellt, dass Ihre zu Lebzeiten geäußerten Wünsche auch umgesetzt werden können.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

2 Kommentare

  1. Hallo,
    sehr guter Beitrag. Sehr wichtig v.a. was man heutzutage in den „jüngeren“ Jahren noch gar nicht so ernst nimmt. Was psychologischer Natur sein könnte, da es ein Thema ist womit man sich nicht gerne auseinandersetzt. Die meisten zumindest. Dennoch sollte man sich über eine Bestattungsvorsorge Gedanken machen. Top!

  2. Ich muss für einen engen Bekannten die Beerdigung mitplanen. Daher ist Ihr Artikel sehr passend. Zunächst dachte ich, dass es nicht so aufwendig sein würde. Aber wenn ich so Ihren Artikel lese, merke ich worauf ich alles achten muss. U.a. über die Art der Bestattung, den genauen Ablauf der Trauerfeier etc.