Warum Ihnen Betreuungskosten bei Demenz auch ohne Pflegestufe zustehen, lesen Sie hier.

Betreuungskosten bei Demenz auch ohne Pflegestufe
Betreuungskosten bei Demenz auch ohne Pflegestufe | © M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com

Rund 81 Millionen Menschen leben in Deutschland. Davon ist etwa  eine Million von Demenz betroffen, Tendenz steigend. Ist man Angehöriger eines Demenzkranken, hat man ständig die Sorge, dass etwas passieren könnte. Denn schließlich sind diese Patienten verwirrt, finden sich oftmals in ihrer gewohnten Umgebung nicht mehr zurecht.

Um die Betreuung eines Demenzkranken abzusichern, muss man quasi einen familiären Spagat hinlegen. Der Tag muss komplett neu strukturiert werden, denn Betreuungskosten bei Demenz werden nicht erstattet, da es dafür keine Pflegestufe gibt. Dennoch können die Kosten für Betreuung auch ohne genehmigte Pflegestufe erstattet werden.

Keine Pflegestufe bei Demenz

In welche Pflegestufe jemand eingestuft wird, hängt ganz von seiner gesundheitlichen Verfassung und dem täglichen zeitlichen Aufwand für die Grundpflege ab. Um die Pflegestufe 1 beantragen zu können, müssen mindestens 45 Minuten täglich benötigt werden. Diese Zeit wird bei Demenz aber nicht angesetzt.

Patient klagte für Betreuungskosten

Mit der Tatsache, für die tägliche Betreuung durch seine Schwester nicht einen einzigen Cent von der Pflegeversicherung zu bekommen, wollte sich ein 62jähriger nicht abfinden und zog vor Gericht. Der Mann leidet unter anderem an Antriebsminderung, Schizophrenie, Bluthochdruck und Diabetes melitus.



Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) stellte zwar fest, dass der Mann nicht in der Lage sei, seinen Tagesablauf in Eigenregie zu planen und zu verrichten, konnte aber einer Pflegestufe nicht zustimmen. Für die Grundpflege wären bei besagtem Patienten 33 Minuten ausreichend. Damit lag er genau 12 Minuten unter der geforderten Zeit für die Pflegestufe 1.

Das Gericht entschied, dass der Mann keinen Anspruch auf die Pflegestufe 1 hat. Aber die Richter waren sich einig, dass auch Demenzkranke Anspruch auf Betreuungskosten haben sollten.

Betreuungskosten auch ohne Pflegestufe

Eine Neuregelung in der Pflegeversicherung macht es möglich, dass auch Menschen mit Demenz Anspruch auf Betreuungskosten haben, ohne dazu in einer Pflegestufe eingestuft zu sein.

Menschen, die altersbedingt verwirrt sind und häusliche Betreuung benötigen, können so jährlich bis zu 1200 Euro bei geringerem Bedarf und bis zu 2400 Euro jährlich bei erhöhtem Bedarf (durch Gutachten bestätigt), erhalten.

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