Einmal im Jahr kommt er: der zukünftige Rentenbescheid. Verlassen sollte man sich auf diese Zahlen besser nicht, denn diverse Abzüge werden gar nicht erwähnt.

Rentebescheid Berechnung
© nmann77 / stock.adobe.ocm

Der jährlich ins Haus flatternde (zukünftige) Rentenbescheid klingt optimistisch. Die meisten Arbeitnehmer rechnen mit einer gesetzlichen Altersrente von ca. 60 Prozent ihres derzeitigen Einkommens. Die Deutsche Rentenversicherung geht bei ihrer „Prognose“ davon aus, dass die betreffende Person weiterhin so verdient, wie zum Zeitpunkt des Rentenbescheides.

Auf den ersten Blick sieht der Verbraucher eine einfach klingende Rentenberechnung. Diese birgt aber einige Lücken, die ein Laie nur schwer erkennen kann. So wie das derzeitige Gehalt, bzw. der Lohn in Brutto und Netto unterschieden wird, muss im Alter auch mit erheblichen Abzügen gerechnet werden. So mancher Rentner erlebt deshalb mit Beginn des Ruhestandes eine böse finanzielle Überraschung.

Mit welchen Abzügen ist bei der Rente zu rechnen?

Mit welchen Abzügen ist bei der Rente zu rechnen?
Auf Ihrem jährlichen, vorläufigen Rentenbescheid finden Sie die Rentensumme, die Ihnen bei sofortiger voller Erwerbsminderung zusteht, außerdem Ihren monatlichen Rentenanspruch zum aktuellen Zeitpunkt. Zu guter Letzt weist die Rentenberechnung den Betrag aus, den Sie voraussichtlich erhalten, wenn Sie auch in den kommenden Jahren so verdienen wie zum momentanen Zeitpunkt und eine entsprechend der Rentenanpassung hochgerechnete Summe.

Experten bemängeln immer wieder, dass weder Sozialabgaben noch die Besteuerung der Rente erwähnt werden. Fakt ist aber: Bei den ausgewiesenen Altersbezügen handelt es sich um die Bruttorente, was man Netto wirklich in der Tasche hat, ist deutlich weniger!



➥ Rentenabzug: Beiträge zur Krankenversicherung

Die im Berufsleben gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung, werden Ihnen auch im Rentenalter nicht geschenkt. Der einheitliche Beitragssatz von 15,5 Prozent (Stand 2014) wird anteilig übernommen. Auf den Rentner fallen 8,2 Prozent, den Rest, also 7,2 Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger. Der Beitrag wird direkt von der Deutschen Rentenversicherung abgezogen und an die jeweilige Krankenkasse überwiesen.

➥ Rentenabzug: Beiträge zur Pflegeversicherung

Auch wenn der Beitrag zur Pflegeversicherung keine Unsumme darstellt, mindert er die zur Verfügung stehende Rente. Wer ohnehin schon eine minimale Bruttorente hat, für den zählt jeder Euro. Es ist also wichtig zu wissen, dass weitere 2,05 Prozent von der Rente abgezogen werden. Diese Belastung muss der Rentennehmer komplett allein tragen. Kinderlose trifft es noch härter. Hier ist ein Betragssatz von 2,3 Prozent fällig.

➥ Rentenabzug: Steuerlast für Rentner

Wer bisher der Meinung war, die Rente sei generell steuerfrei, der irrt gewaltig. Allerdings kann auch nicht pauschal gesagt werden, wer Steuern abführen muss und wer nicht. Abhängig ist dies vom Jahr des Rentenbeginns. Wichtig ist auch, ob Sie eventuelle Nebeneinkünfte, zum Beispiel aus Vermietung, haben.

Begonnen wurde bereits 2005 mit der Besteuerung der Renten. Seit 2006 wird der steuerpflichtige Anteil der Rente jährlich in 2-Prozent-Schritten angehoben. Ab dem Jahr 2020 ist es dann ein Prozentschritt jährlich.

Jahr Besteuerungsanteil
in Prozent
Jahr Besteuerungsanteil
in Prozent
2013 66 2021 81
2014 68 2022 82
2015 70 2023 83
2016 72 2024 84
2017 74 2025 85
2018 76 2026 86
2019 78 .. ..
2020 80 2040 100

Quelle: bundesfinanzministerium.de

Der sich aus dieser Tabelle ergebene Steuerfreibetrag aus der Bruttorente wird auf die gesamte Rentenzeit festgeschrieben, er bleibt konstant. Das bedeutet, dass Sie auch bei einer Rentenerhöhung auf Ihrem Freibetrag sitzen bleiben, was zeitgleich den steuerpflichtigen Teil der Rente erhöht. So kann es passieren, dass Rentner, die bislang keine Steuern zahlen mussten, nun steuerlich veranlagt werden.

Rentenberechnung Brutto – Netto

Um das Ganze verständlicher zu machen, hier ein Rechenbeispiel für eine „normale“ gesetzliche Altersrente, ohne zusätzliche Einkünfte:



Rechenbeispiel: Rentner Karl, alleinstehend, 2 Kinder, wohnhaft Hamburg

Bruttorente monatlich1300 Euro

abzgl. Krankenversicherung (8,2%) – 106,60 Euro
abzgl. Pflegeversicherung (2,05%) – 26,65 Euro
Nettorente vor Steuern: 1166,75 Euro

Renteneintritt: 01. August 2013 = Besteuerungsanteil 66 Prozent
Um den Besteuerungsanteil bzw. Freibetrag zu ermitteln, wird das darauf folgende Jahr zugrunde gelegt, also in unserem Beispiel 2014. In diesem Jahr gab es in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,67 Prozent, die hier berücksichtigt werden muss.

Bruttorente Januar bis Juni =6 x 1300 Euro
7800 Euro

Bruttorente Juli bis Dezember = 6 x 1321,71 Euro
7930,26 Euro
Jahresbrutto gesamt 15730,26 Euro
Besteuerungsbetrag 66% vom Jahresbrutto 10381,98 Euro
Jahresbrutto abzgl. Besteuerungsbetrag ergibt Rentenfreibetrag 15730,26 Euro
– 10381,98 Euro
= 5033,68 Euro

Wie viel zieht das Finanzamt von meiner Rente ein?

Nicht jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. Abhängig ist dies vom sogenannten Grundfreibetrag. Dieser liegt 2014 bei 8.354 € für Alleinstehende und 16.708 € für Verheiratete (Achtung: kann sich jährlich ändern!). Erst wenn Sie diese Summe überschreiten, werden Steuern fällig. Rentner Karl aus unserem Beispiel müsste also Steuern zahlen, da sein Besteuerungsbetrag 10381,98 Euro beträgt und er somit über dem Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt.

Die genaue Summe ist abhängig von Ihren Angaben in der Einkommenssteuererklärung (Einnahmen, zusätzliche Renten, außergewöhnliche Ausgaben usw.). Welche Steuersätze in etwa zu erwarten sind, sehen Sie hier:

Jahreseinkommen Alleinstehende Jahreseinkommen Verheiratete Steuersatz in Prozent
8.355 Euro – 13.469 Euro 16.710 Euro – 26.938 Euro 1 – 7,2
13.470 Euro – 52.881 Euro 26.940 Euro – 105.762 Euro 7,2 – 26,5
52.882 Euro – 250.730 Euro 105.764 Euro – 501.460 Euro 26,5 – 38,7
ab 250.731 Euro ab 501.462 45,0

Übrigens:
Auch Rentner müssen Solibeitrag, sowie Kirchensteuer zahlen, sofern Sie nicht ausgetreten sind.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

6 Kommentare

  1. Sehr guter Beitrag zur steuerlichen Berechnung der Rente. So mancher Arbeitnehmer rechnet mit rund 60 Prozent des derzeitigen Einkommens. Spannend wie sich die Rente in Zukunft entwickelt.

  2. Soo macht das Arbeiten keinen Spass mehr wenn man im alter eine arme Sau bleibt.
    Man wird gemolken bis die Tube leer ist. Der Staat nimmt uns alle ich kann nur Raten so viel schwarz zu arbeiten wie geht!!!!!!!!

  3. Die Schwarzarbeiter machen sich kaputt, und bekommen so auch keine höhere Rente. Weiterbilden und einen besseren Arbeitsplatz suchen. Aber vielen genügt ja das was sie in der Tasche haben…

  4. Diese Regierung muss weg, aber ganz schnell. Das sind selbstherrliche Selbstdarsteller die nur an sich denken und sich mit fremdem Geld die eigenen Taschen füllen.

  5. Genau Herr Stein, denn die nächste Regierung besteht nicht aus Selbstdarstellern und füllt sich die eigenen Taschen nicht mit fremdem Geld.
    Niemand würde so etwas tun, oder?
    Können sie sich vorstellen, was viele Menschen tun würden, wenn sie die Möglichkeiten hätten? Weltkrieg vergessen?

Antwort hinterlassen

(Ihr Kommentar erscheint erst nach einer kurzen Prüfung)