Altersteilzeit ist eine Möglichkeit früher in Rente zu gehen. Das Prinzip lautet, weniger arbeiten aber auch weniger Geld. Wie Altersteilzeit funktioniert lesen Sie hier.

Mit Altersteilzeit früher in Rente gehen
Mit Altersteilzeit früher in Rente gehen | © pressmaster / stock.adobe.com

Während die Politik ständig mit neuen Vorschlägen zur Erhöhung des Renteneintrittalters kommt, suchen immer mehr Angestellte und Arbeiter der Generation 50 Plus, eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.

Allerdings nicht weil sie zu faul zum arbeiten sind, sondern weil einerseits gesundheitliche Probleme einen Volltimejob nicht mehr zu lassen, oder weil das Rentenalter bewusst und aktiv genossen werden will. Verständlich wie ich finde, denn Rente beziehen heißt nicht, senil auf der Couch rum zu sitzen.

Eine Möglichkeit, quasi Schritt für Schritt in Rente zu gehen, ist die Altersteilzeit. Ob dies eine positive oder doch eher mit großen Nachteilen behaftete Variante ist, versuche ich hier zu klären.

Was ist Altersteilzeit

Grob gesprochen kann man sagen, Altersteilzeit bedeutet weniger arbeiten und mehr Freizeit. Das klingt natürlich etwas übertrieben schön und ganz so einfach ist es dann doch nicht. Grundgedanke der Altersteilzeit ist die schrittweise Minderung der Arbeitszeit.

Das Altersteilzeitgesetz

Vorläufer der Altersteilzeit ist die Vorruhestandsregelung, die bis August 1996 wirksam war, dann aber vom Altersteilzeitgesetz abgelöst wurde. Das Gesetz regelt in 16 Paragraphen, wer und wann die Altersteilzeit in Anspruch nehmen darf.

» Wer kann Altersteilzeit beantragen

Grundvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer das 55zigste Lebensjahr vollendet hat. Wer also glaubt, mit Mitte 40 bereits kürzer treten zu können, der irrt.

» Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen sich einig sein

Ein weiterer Fakt, der erfüllt sein muss, ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese regelt, dass die Arbeitszeit bis zur „normalen“ Rente um die Hälfte gekürzt wird. Dass hier ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen muss, versteht sich wohl von selbst.

Ein Muster für eine Altersteilzeitvereinbarung steht Ihnen auf www.schiering.org zur Verfügung.

» Wie lange kann man Altersteilzeit in Anspruch nehmen

Hier gibt es einen klaren Mindestzeitraum, nämlich drei Jahre. Mindestens drei Jahre müssen Sie dann Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Altersteilzeit kann auch nicht irgendwann einfach so auslaufen, sondern wird immer mit dem Eintritt in die Altersrente beendet.

Blockmodell oder Gleichverteilungsmodell – Sie haben die Wahl

Wenn alle Voraussetzungen auf Sie zutreffen, haben Sie zwei Möglichkeiten mit Altersteilzeit Schritt für Schritt in Rente zu gehen:

» Das Blockmodell

Hier ist es so geregelt, dass Sie in den ersten 50 Prozent Ihrer Altersteilzeit ganz normal und auch in Vollzeit weiter arbeiten, dafür aber nur ein reduziertes Gehalt (auch 50 Prozent) bekommen. Sie sparen sich quasi Arbeitszeit an, die Sie dann in der zweiten Hälfte Ihrer Altersteilzeit nutzen und „frei machen“. Ihr Gehalt bekommen Sie in gleicher Höhe weiter, wie in der ersten Phase, sind aber dann von der Arbeit freigestellt.



Dieses Modell klingt recht lukrativ und wird auch von den meisten Arbeitnehmern genutzt.  Allerdings stellen sich mir hier Bedenken entgegen. So frage ich mich, was ist, wenn es mir gesundheitlich in der freigestellten Arbeitszeit dann richtig schlecht geht und ich diese Zeit gar nicht mehr genießen kann? Bleibt also zu hoffen, dass dem nicht so ist.

» Das Gleichverteilungsmodell

Dieses Modell kommt der Altersteilzeit im wahrsten Sinne des Wortes etwas näher. Denn hier arbeiten Sie von Anfang an verkürzt, sprich nur noch die Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit.

Dies entspricht wohl auch dem eigentlichen Sinn und kann für viele Arbeitnehmer eine echte Entlastung sein, denn Stress und körperliche Anstrengungen reduzieren sich und die Freizeit- und Erholungsphasen werden mehr.

Bleibt nur noch die Frage – Kann man mit dem geringeren Einkommen finanziell über die Runden kommen?

Zuschüsse zur Altersteilzeit – Welche gibt es

Für viele ist der Übergang in die Altersteilzeit sicher eine Geldfrage und Grund genug diese Regelung gar nicht erst in Anspruch zu nehmen. Doch es gibt die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Altersteilzeit zu beantragen, den sogenannten Aufstockungsbetrag.

Diese Förderung, übrigens mindestens 20 Prozent des regulären Arbeitsentgeltes, kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, allerdings nur vom Arbeitgeber. Dieser muss dann nämlich nachweisen, dass durch den in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmer wieder ein neuer (Arbeitsloser!) eingestellt wird, oder zumindest ein Azubi nach der Ausbildung diesen Arbeitsplatz besetzen wird.

Mein Résumé zur Altersteilzeit

Lassen Sie mich ein paar private Gedanken zu diesem Thema loswerden. Auf den ersten Blick ist die Altersteilzeit sicher ein gutes Modell, schneller seine Rente genießen zu können.

Fragt sich nur, ob diese dann auch noch finanzierbar ist. Schließlich hat man nicht sein ganzes Leben gearbeitet um später „gerade mal so über die Runden zu kommen“.

Eine Förderung der Altersteilzeit ist nur dann durch die Agentur für Arbeit möglich, wenn der Arbeitsplatz durch einen Arbeitsuchenden (der natürlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein muss) wieder besetzt wird.

Prinzipiell gut für jeden Arbeitslosen, der so wieder einen Job bekommt und ganz besonders gut für die Statistik der Arbeitsagentur – wieder ein Arbeitsloser weniger!

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

3 Kommentare

  1. Leider finde ich bei dem Beitrag zur Altersteilzeit keinen Hinweis darauf, dass diese Möglichkeit nicht mehr existiert, d.h. seit ca. 2010 gar keine neuen ALtersteilzeitverträge mehr abgeschlossen werden können.,.. oder irre ich mich?

  2. Meines Wissens ist eine Altersteilzeit auch weiterhin nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Allerdings entfällt die staatliche Förderung. Siehe auch Merkblatt der Agentur für Arbeit.

  3. Auch wenn der Artikel schon vom letzten Jahr ist, möchte ich dennoch gerne etwas sagen.
    Wenn man bedenkt, dass umso älter man wird, die Rente immer weniger wird, überlegen sich mittlerweile viele Rentner noch einen Minijob oder Teilzeitjob aufzunehmen. Noch weniger Rente bekommt man bei der Erwerbsunfähigkeit.
    Sicherlich ist der Gedanke, Schritt für Schritt in Rente zu gehen, sehr angenehm ist, doch leider scheint die Vorstellung ins Unmögliche zu schlittern. Leider können sich das immer weniger Menschen leisten und das System sieht es momentan nicht vor, dass man in der Zukunft eine Besserung erwarten kann.

Antwort hinterlassen

(Ihr Kommentar erscheint erst nach einer kurzen Prüfung)