Nebenverdienst für Rentner – Was Sie beachten müssen

Nebenverdienst für Rentner
Die Frage: Dürfen Rentner einen Nebenverdienst haben?, lässt sich einfach beantworten: Ja. Dies ist ein freies Land. Die eigentliche Frage lautet: Können Rentnern durch einen Nebenverdienst Nachteile erwachsen, die den finanziellen Vorteil in sein Gegenteil umkehren? Hier lautet die Antwort: Ja.
Nachteile für Rentner unter 65 Jahren
Und zwar bezieht sich dieses “Ja” auf diejenigen Senioren, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, die also die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 65 Jahren noch nicht erreicht haben. Für sie ist seit 1999 der zulässige monatliche Hinzuverdienst begrenzt, seit April 2008 auf 355 Euro brutto im Monat. Dieser erlaubte Betrag kann zweimal im Jahr verdoppelt werden – aber nur, wenn es sich um die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld handelt.
Geht der monatliche Nebenverdienst über die genannten 355 Euro brutto im Monat hinaus, muss der Frührentner eine Mitteilung an den Rentenversicherungsträger senden. Und nun kommt der “Knackpunkt”. In diesem Fall wird automatisch die Vollrente in eine Teilrente umgewandelt, die ein Drittel, die Hälfte oder nur noch zwei Drittel der ursprünglichen Vollrente betragen kann. In der Endabrechnung hat der Rentner dann durch seinen Nebenverdienst eher Geld verschenkt als gewonnen.
Außerdem muss der arbeitende Frührentner noch Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bezahlen, zusätzlich zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Unbegrenzter Nebenverdienst für Rentner über 65 Jahre
Einfacher wird es für alle Senioren, die den 65. Geburtstag hinter sich gebracht haben. Sie können so viel dazu verdienen, wie sie wollen. Möglicherweise schlägt auch hier der Fiskus zu. Wer über 400 Euro brutto im Monat verdient, muss Lohnsteuer und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings gibt es hier denselben Freibetrag von 7.664 Euro, der für alle anderen Arbeitnehmer auch gilt. Wer unter dieser Summe im Jahr liegt, bleibt zumindest vom Finanzamt unbehelligt.
Für Pensionäre, also ehemalige Staatsbeamte, gelten gesonderte Regeln. Zur Vorsicht sollte man sich bei der zuständigen Versorgungsstelle ausrechnen lassen, wie hoch die Zuverdienstfreigrenze ist. Sonst drohen Abschläge bei der Pension.
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