Die Pflegeversicherung umfasst bestimmte Leistungen die entscheidende Voraussetzungen für die entsprechende Pflegestufe sind. Hierbei wird zwischen häuslicher Pflege und stationärer Pflege unterschieden.

Was ist eine Pflegeversicherung?

Pflegeversicherung LeistungenDie Pflegeversicherung gehört zu den sogenannten Sozialversicherungen, welche insbesondere dann greift, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, dass ein Mensch als pflegebedürftig bezeichnet wird. Das Ziel der Pflegeversicherung ist es, alle Versorgungsleistungen zu erbringen, welche ein pflegebedürftiger Mensch zur Befriedigung seiner Grundbedürfnisse benötigt. Aus diesem Grund untergliedern sich die zur Verfügung gestellten Leistungen in verschiedene Kategorien.

Innerhalb der Pflegeversicherung wird die als häusliche Pflege bezeichnete Variante zunächst gefördert, um den Betroffenen einen möglichst langen Verbleib in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Innerhalb der Pflegeversicherung gibt es mehrere Untersysteme. Dies ist zum Einen die bekannte gesetzliche Pflichtversicherung als Pflegeversicherung, welche neben der Krankenversicherung erhoben wird. Zum Anderen gibt es die private Pflegeversicherung und zum Dritten eine Pflegezusatzversicherung, welche auch als freiwillige Privatversicherung bezeichnet wird. Die Pflegeversicherung wird den entsprechend gültigen Beitragssätzen monatlich auf den Bruttolohn erhoben.

Welche Leistungen sind durch die Pflegeversicherung möglich?

Um eine übersichtliche Darstellung der Leistungen zu erbringen, welche pflegebedürftige Menschen zugute kommt, ist es wichtig, diese in zwei große Bereiche zu unterteilen. Die zu erbringende Pflege kann somit sowohl als die häusliche als auch die stationäre Pflege systematisiert werden. Außerdem bieten spezielle Pflegeeinrichtungen im Rahmen der ambulanten Pflege, zu denen die häusliche Pflege gehört, das betreute Wohnen an. Dies ist eine klassische Wohnform, welche viele pflegebedürftige Menschen, insbesondere Senioren bevorzugen.

Häusliche (ambulante) Pflege

Zunächst soll die häusliche oder ambulante Pflege betrachtet werden. Die von der Pflegekasse übernommenen Leistungen werden in Sach- und Geldleistungen eingeteilt. Die sogenannten Pflegesachleistungen, welche sich in der verrechenbaren finanziellen Unterstützung zeigen, beziehen sich auf einen Kalendermonat und entsprechen den jeweils vorliegenden Pflegestufen. Zur besseren Verständlichkeit muss erwähnt werden, dass drei Pflegestufen oder auch Schweregrade der Pflegebedürftigkeit unterschieden werden. Zu diesem Zweck werden die Betroffenen einer fachlichen Begutachtung durch die Pflegekassen unterzogen. Die Höhe der Pflegestufe hängt davon ab, welche körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Defizite vorliegen, um die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nicht mehr selbständig bewältigen zu können.



Voraussetzungen für die Pflegestufe

Die Grundlage für die Entscheidungskriterien und der Begutachtungsrichtlinien bilden die Aspekte Mobilität (Möglichkeit zur selbstständigen Fortbewegung), die Einschränkungen in Bezug auf die Ausscheidungen, Körperpflege und die Aufnahme der Mahlzeiten. Außerdem spielen hauswirtschaftliche Verrichtungen, welche nicht mehr möglich sind, bei der Einteilung in die Pflegestufe eine wichtige Rolle.

Wenn im Rahmen der Pflegebedürftigkeit Sachleistungen erbracht werden, so sind die finanziellen Zuwendungen in den drei Stufen gestaffelt. Die Sachleistungen liegen darin, dass ein Pflegedienst den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld versorgt. Die Angaben liegen von Stufe eins bis drei zwischen 440 Euro und in der Stufe drei in Härtefallen bei 1.918 Euro und umfassen alle notwendigen Versorgungen. Ein Pflegegeld als Geldleistung wird ebenfalls gezahlt und ist in der ambulanten oder häuslichen Pflege im Bereich von 225 Euro bis 685 Euro begrenzt. Es richtet sich ebenfalls nach der Pflegestufe. Diese finanziellen Mittel und Sachleistungen ändern sich, wenn eine sogenannte stationäre oder vollstationäre Pflege erforderlich ist.

Bei der vollstationären Pflege werden die Pflegeleistungen in Euro pauschal berechnet. Bei der häuslichen Pflege rechnen die Pflegeeinrichtungen dagegen die jeweils erbrachten Aufwendungen ab.

Welche Pflegeleistungen gibt es außerdem?

KurzzeitpflegeNicht nur die genannten Pflegeleistungen befinden sich im Katalog der Pflegekassen. Beispielsweise können Pflegebedürftige eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Um dies zu finanzieren, kann der Pflegebedürftige unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.510 Euro erhalten und sich in diesem Rahmen versorgen lassen.

Verhinderungspflege
Eine weitere Unterstützung stellt die sogenannte Verhinderungspflege dar. Sie tritt dann ein, wenn Angehörige sich bis zu vier Wochen im Jahr von einer professionellen Pflegeperson vertreten lassen, um sich selbst zu erholen. Die finanziellen Zuwendungen richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe der zu pflegenden Person und steigen bis auf 685 Euro bei der Stufe drei. Nicht nur zugelassene Pflegedienste sondern auch ehrenamtliche Personen können die Pflege während den vier Wochen übernehmen.

Teilstationäre Tages- und Nachpflege
Innerhalb der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden zudem auch die als teilstationäre Tages- und Nachtpflege bezeichneten Leistungen übernommen. Die Aufwendungen der Pflege werden pro Kalendermonat nach den jeweiligen Pflegestufen finanziell abgesichert.

Welche Hilfsmittel erstattet die Pflegeversicherung?

Neben der unmittelbaren Versorgung zur Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse müssen pflegebedürftige Menschen mit unterschiedlichen Hilfsmitteln versorgt werden. Dazu gehören beispielsweise elektrisch bedienbare Pflegebetten, Rollstühle, Rolllatoren oder Beatmungsgeräte. Auch sogenannte Treppenlifte stellen Hilfsmittel dar. Sie werden vorrangig im häuslichen Bereich genutzt und ermöglichen eine Beibehaltung der Selbstständigkeit im häuslichen Umfeld.

Notwendige Maßnahmen, um für Pflegebedürftige notwendige Gestaltungen des Wohnumfeldes vornehmen zu können, sind zum Beispiel Umbauten für die Einrichtung eines Liftes oder einer Auffahrt. Zuschüsse bis zu 2.567 Euro sind hierbei die Regel. Diese werden als technische Hilfsmittel bezeichnet und unterliegen speziellen Zuzahlungen. Demgegenüber werden die als Hilfsmittel zum Gebrauch bestimmten Materialien eingesetzt, beispielsweise das sogenannte Inkontinenzmaterial. Derzeit bewilligen die Pflegekassen dafür 31 Euro monatlich.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für pflegende Personen

Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen und Bekannten gepflegt. Diese werden auch als Pflegepersonen bezeichnet und mit entsprechenden Beiträgen für die Rentenversicherung unterstützt, wenn sie einen Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden in der Woche erbringen. Außerdem schränken viele Pflegepersonen ihre berufliche Tätigkeit ein, sodass sie eine Beschäftigung von 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten und keine Altersrente beziehen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind wiederum gestaffelt nach den Pflegestufen.

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