Wenn Sie bereits mit 60 Jahren in Rente gehen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Denn eine Rente mit 60 wird nur unter genau festgelegten Bedingungen und einem bestimmten Personenkreis gewährt.

Mit 60 in Rente gehen? Darauf sollten Sie achten.
Mit 60 zur Ruhe setzen? | © Halfpoint / stock.adobe.com

Die Deutschen werden immer älter und bleiben länger gesund, deswegen wurde das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Doch unter bestimmten Umständen ist es weiterhin möglich, eine Altersrente mit 60 Jahren zu erhalten.

Da mehrere Übergangsregelungen bestehen, hängt vom Geburtsjahr des Rentenantragstellers ab, welche der Regelungen zur Anwendung kommen kann.

Rente mit 60 für schwerbehinderte Personen

Für schwerbehinderte Personen ist eine Rente ohne Abschläge erst ab 63 Jahren möglich. Sie können dann in Rente gehen, wenn sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können. Als schwerbehindert gilt eine Person, die einen anerkannten Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent besitzt.

» Sonderregelung für Schwerbehinderte

Eine Sonderregelung gibt es für alle Schwerbehinderte, die 1950 oder früher geboren wurden. Sie können eine Rente bereits mit 60 Jahren erhalten, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen.



Auch berufs- oder erwerbsunfähige Personen können das frühere Renteneintrittsalter nutzen und bereits mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Sonderregelungen für Frauen

Frauen, die 1951 oder früher geboren wurden, können eine Rente mit 60 Jahren erhalten, wenn sie nach ihrem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Außerdem müssen sie insgesamt mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

» Finanzielle Einbußen

Bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente muss ein Abschlag von 18 Prozent in Kauf genommen werden.

Tipp: Pflegen Sie ein Familienmitglied zu Hause?

Dann haben Sie vermutlich bereits einen eigenen Rentenanspruch erworben, auch wenn Sie nicht berufstätig waren. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenberater weitere Informationen geben. Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen bei sich zu Hause pflegt, kann diese Pflegezeiten unter bestimmten Voraussetzungen auf die erforderliche Versicherungszeit anrechnen lassen.

Rente mit 60 bei Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit

Versicherte, die 1952 und später geboren wurden, können eine Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit erst mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, immer vorausgesetzt, dass auch die gesetzlich erforderlichen Beitrags- und Wartezeiten erfüllt wurden.

Alle Personen, die vor 2004 arbeitslos gemeldet waren oder in Altersteilzeit gearbeitete haben und 1951 oder früher geboren wurden, haben einen Anspruch auf Rente bereits ab 60 Jahren. Dabei müssen Abschläge bis zu 18 Prozent in Kauf genommen werden. Für jeden Monat, an dem man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet. Es sollte also gut überlegt werden, zu welchem Zeitpunkt die Rente beantragt wird, damit nicht später eine zu geringe Rente die Lebensqualität mindert.

Rente mit 60 für Beamte

Die Rentenreform sieht auch für Beamte eine Erhöhung der Altersgrenze vor. Während zurzeit ein Beamter nach 45 Dienstjahren mit 65 eine Pension erhält, soll dieses Renteneintrittsalter schrittweise bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre angehoben werden. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. In vereinzelten Fällen kann auch heute eine Rente für Beamte bereits mit 60 Jahren beansprucht werden.

» Bestimmte Berufsgruppen bevorzugt

Schwerbehinderte, die 1950 und früher geboren wurden, können eine Beamtenpension mit 60 Jahren erhalten. Mitglieder einiger Berufsgruppen, die 1951 oder früher geboren wurden, können ebenfalls eine Rente mit 60 Jahren erhalten. Zu diesen Berufsgruppen zählen Beschäftigte bei der Feuerwehr oder bei der Bundeswehr.

Die gesetzlichen Regelungen zu den Rentenbestimmungen sind umfangreich und vielschichtig. Auch können sich die gesetzlichen Bestimmungen und damit Ihre persönlichen Rentenvoraussetzungen kurzfristig ändern. Bei bestehenden Fragen oder Unklarheiten suchen Sie bitte einen Fachberater der Deutschen Rentenversicherung auf. Hier erhalten Sie individuelle Auskünfte, die Ihnen eine Entscheidung bezüglich Ihres Renteneintrittsalters erleichtern werden.

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3 Kommentare

  1. herbert warth on

    hallo bin seit 14 jahren zu 60% invalide da ich 1977 einen arbeitsunfall hatte. gott sei dank lebe ich in österreich und durfte nach einer 28 jährigen fernfahrer tätigkeit mit 50 jahren schon in pension gehen. nun bin ich 60 jahre alt. jetzt habe ich einen antrag auf rente in deutschland gestellt da ich ja als 16 jähriger ins arbeitsleben startete. erst 1974 zog ich nach österreich weil ich den niedergang des deutschen sozialstaates vorraussah. so kann es mir passieren das ich jetzt noch weitere 7 jahre warten muß bis ich rente bekomme.die deutschen spekulieren mit meinem tod um sich vor den zahlungen drücken zu können. armes deutschland. aber für griechenland habt ihr genug geld. ich aber habe schon mein geld eingezahlt. sowas soll gerecht sein,das ist der unterschied zwischen A und D

  2. hallo Herbert da hattest du Glück, aber ehrlich, wegen der Rente bist du da nicht hingezogen oder? Auch ich ging nach Österreich
    vor 15 Jahren aber wegen meiner Frau von dort. Nun bin ich echt froh drüber denn D ist nicht sozial. Wegen jedem kleinen Ding musst du den Bückerer machen vor Jemandem im Amt. Na ich war in der Gewerblichen Versicherungsanstalt und dort wird man einfach ganz anders behandelt, Wie ein Mensch nämlich. Und mit 60 wurde meine Erwerbsunfähigkeitsrente genehmigt, So, was die in Berlin noch aushecken kann mir schnuppe sein. Gute Pension, 14 mal im Jahr, freie KV, was will man mehr.

  3. Fred Ecker on

    hallo,
    kann ich mit 63 in Rente (mit Abzüge)gehen, wenn ich ab 61 Jahren Arbeitslos bin und 47 Jahre gearbeitet habe?
    Bin zZ 57

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