Seit dem 1. Juli 2014 ist es so weit: Versicherte können nach 45 Jahren Beitragszahlungen mit 63 Jahren in Rente gehen. Doch die Wirklichkeit sieht leider anders aus.

Rente mit 63
Nicht jeder darf mit 63 in Rente gehen | © shurkin_son / stock.adobe.com

Was einst das zentrale Wahlversprechen der SPD war, hat sich schon kurz nach dem Inkrafttreten als Enttäuschung entpuppt. Wer lange und hart gearbeitet hat, sollte laut dem Wahlversprechen der SPD eigentlich nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen können. Eigentlich! Denn dies gilt nicht für jeden Arbeitnehmer.

Es können tatsächlich nur zwei Jahrgänge, 1951 und 1952, von der neuen Regelung profitieren! Alle anderen müssen je nach Geburtsjahr bis 64 oder 65 arbeiten. Ab dem Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nämlich schrittweise wieder an (Genaueres darüber hier auf Deutsche-Rentenversicherung.de).

Doch nicht erst jetzt bringt die Rente mit 63 die Menschen in Aufruhr. Schon lange bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist, fühlten sich viele Deutsche veralbert und diskutierten nicht nur zuhause, sondern auch im Internet über den Gesetzesentwurf und deren Logik. Doch fast alle (vor allem diejenigen, die nicht mit 63 in Rente gehen können) kommen zu einem Ergebnis: die Rente mit 63 ist eine Mogelpackung.

Wann dürfen Sie in Rente gehen?

Wenn man es genau nimmt, sind es nur ein paar Monate, die ab dem Jahrgang 1953 länger gearbeitet werden müssen, um endlich in Rente gehen zu können. Aber ab einem gewissen Alter fällt das Arbeiten nun einmal etwas schwerer. Da freut man sich doch über jeden Monat den man weniger arbeiten muss. Wie lange Sie arbeiten müssen, können Sie in der folgenden Tabelle nachschauen:



Geburtsjahr mögliches Renteneintrittsalter
1951 63 Jahre
1952 63 Jahre
1953 63 Jahre + 2 Monate
1954 63 Jahre + 4 Monate
1955 63 Jahre + 6 Monate
1956 63 Jahre + 8 Monate
1957 63 Jahre + 10 Monate
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre + 2 Monate
1960 64 Jahre + 4 Monate
1961 64 Jahre + 6 Monate
1962 64 Jahre + 8 Monate
1963 64 Jahre + 10 Monate
1964 und später 65 Jahre

Gesetz hat nur einen positiven Punkt

Das einzige, was positiv ist, ist der Punkt, dass das neue Gesetz die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit verbessert. Aber das dürfte nur ein schwacher Trost sein. Viele Deutsche fühlen sich trotzdem durch die Aussagen von Andrea Nahles und Sigmar Gabriel getäuscht.

Es hieß schließlich immer, das alle mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen könnten. Das es in Wirklichkeit nun nur zwei Jahrgänge so machen können, ist einfach nur ärgerlich und ungerecht. Aber dafür soll es für Nahles und Gabriel ja nun wohl auch einen kleinen Dämpfer geben.

Rente mit 63 ist eventuell sogar verfassungswidrig

Wie nun bekannt geworden ist, soll die Rente mit 63 verfassungswidrig sein (Genaueres hier auf Welt.de). Warum? Die Ausnahmen bei der Rente mit 63 könnten laut Experten gegen das Grundgesetz verstoßen.

Andrea Nahles sagte damals selber, dass es ein „Husarenritt“ sei, das neue Rentengesetz so schnell fertig zu bekommen. Doch es klappte rechtzeitig und alle freuten sich. Allerdings nur bis vor wenigen Tagen. Wie es nun aussieht, muss die Koalition wohl nachbessern. Die Grünen sagen sogar voraus, dass die neue Rente bald wohl auch die Sozialgerichte beschäftigen wird.

Mein Fazit:

Wer 1951 bzw. 1952 geboren wurde und 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, freut sich natürlich über das neue Gesetzt. Ich finde es aber unmöglich, dass allen versprochen wurde, dass sie mit 63 in Rente gehen können, die Realität nun aber ganz anders aussieht. Ich bin gespannt, was da noch alles auf uns zukommt, und vor allem bin ich auch gespannt, wer sich nach der „Ausbesserung“ des Gesetzes noch alles darüber ärgern wird.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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