Viele Rentner haben Mieteinnahmen, mit denen Sie sich ihren Lebensabend finanziell aufbessern. Doch wann müssen diese Mieteinnahmen versteuert werden und wie hoch sind die Freibeträge?

Was muss von Rente und Mieteinnahmen versteuert werden
Zählen Mieteinnahmen als Zusatzverdienst? | © ArLawKa / stock.adobe.com

Innerhalb des deutschen Rentensystems sind alle Rentenbezüge, welche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung stammen, zu versteuern. Im Allgemeinen ist es so, dass sich mit dem Alter des Eintritts in die Altersrente der steuerpflichtige Part verringert. Bei einem Alter bei Rentenbeginn von 60 Jahren sind es zunächst 22 Prozent, bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren nur 18 Prozent.

Im Laufe des Lebens haben sich viele Rentner ein Vermögen geschaffen, beispielsweise in Form von Immobilien, welche sie vermieten. Dabei entstehen Mieteinnahmen. Diese können sich steuerlich ausdrücken in der Abschreibung und Geltendmachung von Anschaffungs- und Herstellungskosten, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Betriebskosten als Werbekosten.

Beispielrechnung zu Mieteinnahmen

Ein Beispiel dazu zeigt die entsprechende Berechnung:
Bei einer Mieteinnahme von 4 800 Euro, wobei jedoch 4 000 Euro auf Instandsetzungs- und Betriebskosten als Aufwand entfallen, können diese als Werbungskosten im Rahmen von 4000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Als reine Mieteinnahmen, welche wiederum für die steuerliche Belastung durch das Finanzamt relevant sind, bleiben nur noch die restlichen 800 Euro.



Freibeträge bei Renteneinkünften

Die Begriffe Freibetrag und Renteneinkünfte besitzen in diesem Bezug eine wesentliche Bedeutung. Freibeträge sind festgesetzte Grenzen, welche erst dann zu einer steuerlichen Veranlagung führen, wenn diese finanziellen Einnahmen überschritten werden.

Wäre das nicht so, dann würde die Rente, egal in welcher Höhe auch immer, für jeden Rentner mit steuerlichen Abgaben belastet werden, was natürlich sozial extrem ungerecht wäre. Durch das Nutzen der Freibeträge entsteht zunächst eine finanzielle Gleichstellung der Rentner, um deren Lebensunterhalt und Altersabsicherung zu schützen.

Mieteinnahmen im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz

Im Rahmen des neuen Steuerrechts werden Rentner mit sogenannten Nebeneinkünften, zu denen auch Mieteinnahmen gehören, im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz nach neuen Richtlinien besteuert. Diese Besteuerung wurde 2005 eingeführt und betrifft neben den Renten und Rentenbeiträgen auch die Altersbezüge.

In einigen Fällen werden Rentner bereits seit 2005 steuerlich veranlagt. Dies hängt davon ab, wie hoch die Summe aller erzielten Einkünfte inbegriffen die Rentenzahlungen und die sogenannten steuermindernden Abzugsbeiträge sind. Insbesondere Renter, welche Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen erzielen, sind bereits seit 2005 in der Pflicht, eine Steuer zu entrichten.



Rentner mit Nebeneinkünften müssen Steuern zahlen

Rentner mit Nebeneinkünften müssen Steuern zahlen
Der Fiskus bittet Rentner vermehrt zur Kasse | © sergign / stock.adobe.com

Rentner mit Nebeneinkünften werden früher für eine Steuerzahlung herangezogen. Die Begründung liegt darin, dass die Grenze des sogenannten festen Freibetrags durch diesen Mehrbezug eindeutig überschritten wird. In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass dabei keine allgemeingültigen Informationen möglich sind.

Auch Veränderungen sind in Zukunft diesbezüglich vorprogrammiert, da sich der Freibetrag bezüglich der Nebeneinkünfte stetig verringert. Eine Rentensteuer auf Grund erzielter Nebeneinkünfte, zu denen ebenfalls Mieteeinahmen gehören, betraf 2005 etwa 1,2 Millionen Rentner.

Grundsätzlich gilt, dass ein Rentner, welcher seine Rente seit 2005 erhält, die Hälfte, also 50 Prozent aller Einnahmen versteuern musste. Es zeichnet sich bislang ab, dass sich dieser Prozentsatz bis 2020 pro Jahr um zwei Prozent erhöhen wird. Ab diesem Zeitpunkt wird dann voraussichtlich bis 2040 nur noch ein Prozent vorgelegt.



Seit dem Jahr 2009 beträgt der zu versteuernde Prozentsatz für die gesamten Einkünfte von Rentnern 60 Prozent.

Weitere Zusatzeinkünfte und Steuern

Wissenswert für die steuerliche Beachtung von Renten und gleichzeitigen Mieteinnahmen ist der Aspekt, dass Steuern neben den Renten und Mieteinnahmen auch andere Zusatzeinkünfte betreffen. Da viele Rentner Mieteinnahmen erhalten, betrifft dies die Mehrzahl der Personen.

Außerdem werden Rentner, welche beispielsweise Einkünfte aus sogenannten Zweit- oder Betriebsrenten erhalten, steuerpflichtige Kapitalerträge nutzen oder eine selbständige oder nicht selbständige Tätigkeit ausüben, ebenfalls inbegriffen. Ist dies der Fall, dann werden diese Einkünfte mit einem vollen steuerlichen Betrag belastet.

Damit reduziert sich der aktuelle Festbetrag und wird in den meisten Fällen überschritten.

Der Altersentlastungsbetrag bei der Steuererklärung für Rentner

Eine zentrale Rolle innerhalb der neuen Rentenbesteuerung spielt in Hinsicht auf die Versteuerung von Mieteinnahmen der sogenannte Altersentlastungsbeitrag. Dieser kann die Mieteinkünfte steuerlich mindern und ist davon abhängig, wann das 64. Lebensjahr abgeschlossen wurde.

Steuerklärungen für Rentner enthalten diesen Punkt, welche klare Angaben über die erhaltenen Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen geben muss.
Der Altersentlastungbetrag kommt Rentnern zugute, welche vor dem 2. Januar 1941 geboren wurden.

Dies bedeutet in einem konkreten Beispielfall, dass mehrere Einkünfte oder einzelne Gewinne zu 40 Prozent frei von Steuern sind, eine Höchstgrenze von 1 900 Euro ist zu beachten. Der Altersentlastungsbetrag kann also maximal 1 900 Euro betragen.

Wenn die danach noch vorliegenden Einkünfte einen höheren Betrag als 7 664 Euro ausweisen, dann muss eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Grenze von 7 664 Euro im Jahr gilt für alleinstehende Rentner. Bei einem Ehepaar liegt diese Grenze bei 15 329 Euro.

Miteinnahmen sind kein Zuverdienst

Geklärt werden muss innerhalb dieses Themas außerdem die Tatsache, ob Miteinnahmen als Zuverdienst zu bezeichnen sind. Dies ist nicht der Fall, denn Mieteinkünfte sind keine Einkommen, welche aus einer selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit erzielt werden.

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14 Kommentare

  1. Schießl Konrad on

    Die Frage ist doch, gilt der Altersentlastungsbetrag auf Miete auch dann,
    wenn durch Kosten/Instandsetzung die Werbungskosten , die abzugsfähig sind, bei Mieteinnahmen ein Verlust entsteht.

  2. Walter Kopschiwa on

    Thema „Mieteinnahmen sind kein Zusatzverdienst“
    Gilt dies auch für Mieteinkommen aus Portugal?
    In Portugal werden Sie sofort steuerlich als Einzelunternehmer geführt wenn
    sie ihr eigenes Haus touristisch vermieten. (Alojamente Local)
    Die Besteuerung erfolgt nach EU-Richtlinien in Portugal
    Bei der Rentenversicherung heißt es „Alle im Ausland erzielten Einkünfte“
    sind Zusatzverdienst.
    Was ist richtig? Ist das Zusatzverdienst (rententechnisch) oder nicht?
    WK

  3. Peter Ackermann on

    Rentenniveau abgesenkt auf 48% == Frechheit
    Soli für Rentner == Frechheit
    Mieteinnahmen von Rentnern besteuern == Frechheit
    Krankenkassenbeitrag auf Mieteinnahemen == Frechheit
    Studienzeiten Rentenpunkte gekürzt == Frechheit
    Haus verkaufen im Pflegefall == Frechheit

  4. Björn van Zwoll on

    Ich bin noch kein Rentner und muss noch einige Jährchen arbeiten, aber man macht sich so seine Gedanken. In der Firma verschwinden nach und nach die Kollegen, viele in Altersteilzeit und sind dann mit 60 oder 62 weg.
    Wenn man im Internet recherchiert wird einem Angst und Bange, was zukünftig alles von der Rente abgezogen wird, das ist als Besserverdiener im Rentenalter fast noch schlimmer als jetzt.
    „Wer vorsorgt wird bestraft.“ Es mag ja sein, dass es notwendig ist, um unser Land über Wasser zu halten, dann sollte man das aber offen sagen. Im anderen Fall werden unsere zukünftigen Rentner eine Kreativität entwickeln, die den Staat sicher nicht gefällt.
    Was die Finanzen angeht, weiß ich bei mir schon jetzt, dass es als Rentner eher noch deutlich komplizierter wird und die Unzufriedenheit noch wachsen wird. Das hatte ich mir nicht erhofft. Da überlege ich doch ernsthaft später in die Politik zu gehen und Lobbyarbeit für die zukünftigen deutschen Rentner zu leisten.
    Als Politiker würde ich mir da schon Gedanken machen, wenn ich solche Kommentare, wie meines Vooredners Peter Ackermann lese. Ich würde sagen, auf den Punkt gebracht !

  5. Nach Österreich schauen und staunen. Dort sind die Renten im Schnitt 800 € höher als in D. Aber den Deutschen geht es anscheinend noch zu gut. Ein wenig jammern und immer wieder genau die Parteien wählen, die die gesetzliche Rente kastriert haben. Jetzt boomt die AFD, und wer daran glaubt, dass mit denen i. S. Rente irgendetwas besser wird, scheint nicht die hellste Kerze auf der Torte zu sein.

  6. Dotterblume on

    gutentag Tag Pjotr56
    das war das beste was ich je gelesen habe mein Rede,
    die Afd Anhänger denken der Glaube stirbt zuletzt, merken aber nicht das der Glaube längst
    beerdigt ist mit der ausgeblasenen Kerze

  7. Erst werden die Renten durch alle möglichen Maßnahmen wie Erhöhung der Rentenaltersgrenze, Anrechnung von Studienzeiten usw. gekürzt. Anschließend predigen die Politiker, wir müssen zusätzlich eine Altersvorsorge tätigen, da die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Hat man dann vorgesorgt, müssen diese angesparten Vorsorgezahlungen aus Riesterrente, Betriebsrente Mieten oder sonstiges mitsamt der Rente versteuert werden, so dass die Vorsorge nur noch geringe Auswirkungen auf die Alterssicherung hat; aber der Staat zusätzliche Steuereinnahmen tätigt. Dann wundern sich die Politiker, dass es in Deutschland Altersarmut gibt oder der Lebensstandard nicht gehalten werden kann.

  8. Rentner haben keine Lobby.
    Die jungen Arbeitnehmer merken leider nicht, dass ihre Rente im
    Schuldenloch der Regierung versenkt wird.

  9. Mit viel Arbeit (und aus bereits versteuertem Geld!!!) angeschaffte Immobilien sich im Alter etwas „gönnen“? Pustekuchen!!! Es ist immer so: Wer endlich mehr verdient wird auch sofort mehr zur Kasse gebeten. Es macht einfach keine Freude mehr, Kapital für den Ruhestand zu bilden, um es dann wieder zu verlieren, weil den kleinen Bürgern hierzulande immerzu ganz tief in die Tasche gegriffen wird. Ich bin von diesem Sozialstaat sehr enttäuscht!

  10. Helmont Josef on

    Vor dem Gesetz sind alle gleich, warum nicht auch bei den Rentenbezügen. Ich wäre dafür das wir „Arbeiter“ die gleichen Renten erhalten wie die Beamten. Wir zahlen ja auch die Beiträge dazu, die Beamten nicht.

  11. Oh Leute, wenn ich das so lese! Bin noch kein Rentner aber irgendwie doch bald und dachte das ich meine Eigentumswohnung später vermiete und zu meinem Sohn ins zukünftige Haus ziehe und ich dir die Einkünfte aus dem Eigentum als Altersvorsorge zur Verfügung habe.
    Naja glaub jetzt das dies ein Wunschtraum wird

  12. Kann nur feststellen, dass man keine Vorsorge für’s Alter machen sollte. Erst verzichtet man auf Vieles und der Dank dafür ist, dass der Staat dann nur die Hand aufmacht.

  13. Genauso ist es jeder der für seinen Ruhestand Vorsorgt mit Immobilien wird dafür bei der Rente für seinen ganzen Aufwand den er Jahrzehnte betrieben hat abgestraft mit Steuern die einem die Luft zum Atmen nehmen!

  14. Edith Anna Jungkunz on

    Ich gehe nächstes Jahr in Rente und beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit dem, was da auf mich zukommt. Dadurch, dass ich 17 Jahre selbständig war und in dieser Zeit keine Rente einbezahlt habe, aber mir Immobilienwerte geschaffen habe, dachte ich, dass ich mit den Mieteinnahmen daraus und der kleinen Rente aus meiner Zeit als Angestellte einmal gut über die Runden komme. Aber wenn ich jetzt lese, was alles versteuert wird, bin ich total frustriert. Von angesparten Versicherungsbeträgen aus bereits versteuertem Einkommen wird Kaptitalertragssteuer abgeführt. In Deutschland ist es echt so, dass die, die viel gearbeitet haben (als Selbständiger bis zu 70 Stunden in der Woche) und nie dem Staat auf der Tasche lagen, im Alter abgestraft werden. Das ist modernes Raubrittertum und ein Wahnsinn. Wenn ich noch einmal auf die Welt kommen sollte, bin ich hoffentlich schlauer, genieße mein Leben, werde Politiker, Beamter oder lasse mich vom Sozialstaat versorgen.

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