Rentner müssen nicht immer eine Steuererklärung abgeben, eigentlich deshalb, weil es der gesetzlichen Regelung Ausnahmen gibt. Wenn nämlich das zu versteuernde Einkommen des Rentners unter dem steuerfreien Grundbetrag von derzeit 8 004 Euro im Jahr liegt, braucht keine Steuererklärung abgegeben zu werden. Denn in einem solchen Fall müssten Sie keine Steuern bezahlen.

Steuer Spar-Tipps für Rentner
Steuern sparen – 8 Tipps | © Andrey Popov / stock.adobe.com

Beim zu versteuernden Einkommen sind vom tatsächlichen Einkommen bereits alle pauschalen Beträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern, abgezogen. Bei diesen pauschalen Beträgen handelt es sich beispielsweise um die Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung. Liegt aber ein Nebeneinkommen von mehr als 412 Euro im Jahr vor, ist bereits eine Steuerfestsetzung notwendig. Das heißt in diesen Fällen muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

In welchem Umfang sind die Renten steuerpflichtig?

Gesetzliche Altersrenten, also solche die bereits vor 2005 bestanden, sind pauschal mit 50 Prozent zu versteuern. Um dies verständlich auszudrücken: Hatte man bereits vor 2005 eine monatliche Rente von 1 000 Euro, unterliegt diese nur mit dem Betrag von 500 Euro der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Alle nach 2005 gewährten Renten und Rentenanpassungen unterliegen mit einem steigenden Anteil der Besteuerung. Für 2011 gilt, dass alle Neurenten und Rentenanpassungen mit einem Anteil von 62 Prozent der Besteuerung unterliegen.

Private Altersrenten (nicht nach Riester oder Rürup)

Soweit bei der Ansparung dieser Renten keine Steuervorteile in Anspruch genommen worden sind, unterliegen diese nur mit dem Ertragsanteil (§ 22 Absatz 1 Satz 1 bgb Einkommenssteuergesetz) der Steuer. Wenn also eine solche Rente mit Vollendung des 60. Lebensjahres des Rentners beginnt, unterliegen diese nur mit einem Anteil von 22 Prozent der Besteuerung.

Wie kann man durch Verringerung des zu versteuernden Einkommens Steuern sparen?

1. Steuern sparen durch Haushaltshilfe

Steuern sparen kann man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen eine Haushaltshilfe beschäftigen muss. So können Sie 20 Prozent dieser Kosten aus maximal 20 000 Euro im Jahr geltend machen, wenn die Hilfskraft in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. Dieses Arbeitsverhältnis muss aber nachgewiesen werden. So lassen sich Steuern sparen.



2. Steuern sparen durch geringfügige Beschäftigung

Wird diese Hilfskraft jedoch nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (400 Euro Gesetz) beschäftigt, so sind jedoch nur höchstens 510 Euro im Jahr absetzbar.

3. Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen

Nimmt der Rentner handwerkliche Leistungen für Renovierungen und Erhaltungsmaßnahmen in Anspruch so kann er maximal 20 Prozent aus 6 000 Euro jährlich aus entsprechenden Handwerkerrechnungen geltend machen.

4. Steuern sparen durch Objektfinanzierung

Erzielt der Rentner Mieteinkünfte aus einem vermieteten Objekt kann er von den Mieteinnahmen die anfallenden Zinsen für die Objektfinanzierung und die Abschreibungen für Abnutzungen (AFA) geltend machen.

5. Steuern sparen durch Freistellungsauftrag

Kapitaleinkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, aufgerundet bis zu 29 Prozent). Diese Abgeltungssteuer kann der Rentner durch einen Freistellungsauftrag entgehen.

6. Steuern sparen durch Nichtveranlagungsbescheinigung

Ist die Rente so niedrig, dass es auch mit den anfallenden Kapitalerträgen nicht zu einer Steuerschuld kommt, kann der Rentner mit Hilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung seines Finanzamtes die Befreiung seiner Kapitalanlageerträge von der Steuerpflicht erreichen.

7. Steuern sparen durch Werbungskosten

Ist der Rentner noch beschäftigt, kann er seine Werbungskosten geltend machen (Fahrten zur Arbeitsstätte usw.), wenn diese höher sind als die jährliche Pauschale von 920 Euro.

8. Steuern sparen durch private Rentenversicherung

Eine Einzahlung in eine private Rentenversicherung könnte ebenfalls die Steuerlast senken. Nimmt man bei der Einzahlung die Steuervorteile nach Rürup nicht in Anspruch, sind die ausbezahlten Renten nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem solchen Vertrag sollte man auf jeden Fall auf eine möglichst lange garantierte Rentenzahlung (im Fall, dass der Rentner stirbt) oder auf eine Beitragsrückgewähr (im Fall, dass der Rentner stirbt) bestehen, damit den Hinterbliebenen noch etwas vom eingezahlten Kapital verbleibt.

Möchten Sie die Steuervorteile aus Rürup noch nutzen?

„Im Jahr 2011 können bei einem maximalen Anlagebetrag von 20 000 Euro maximal 14 400 Euro pro Person steuerlich abgesetzt werden.“

Das erscheint wenig empfehlenswert, da dann auch die Renten zu 72 Prozent steuerpflichtig sind und nur eine sehr eingeschränkte Hinterbliebenenversorgung möglich ist.

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