- Dienstag, September 8, 2009, 11:40
- Recht
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Ein Testament ist der "letzte Wille" eines Erblassers. Damit macht er seine persönlichen Wünsche hinsichtlich seines Erbes deutlich und stellt sie über die gesetzliche Erbfolge. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zum Erstellen eines Testamentes zur Auswahl.
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