- Montag, November 30, 2009, 14:58
- Recht
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Eine Vorsorgevollmacht ist eine Befugnis, die für den Fall einer zu einem späteren Zeitpunkt eintretenden Geschäftsunfähigkeit ausgestellt wird. Mit ihr bestimmt der Vollmachtgeber eine Person, die für ihn als Betreuer in rechtlichen Fragen auftreten soll, wenn er selbst dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte. Andernfalls würde ein Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen.
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