Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Stand März 2023 zählen insgesamt 5 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Die Angst um die Versorgungslücke ist daher nicht unbegründet. Was tun, wenn das Pflegegeld nicht reicht?

Versorgungslücke: Das Pflegegeld reicht nicht
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Fremde Hilfe kostet Geld, egal ob der Pflegebedürftige zu Hause betreut wird oder in einem Heim untergebracht ist. Um diese Belastung zu mildern, trat das Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz (PUEG) 2023 in Kraft. Dieses Gesetz bringt wichtigste Änderungen mit sich, darunter eine Erhöhung von Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Zuschläge für die Pflege im Heim ab dem 1. Januar 2024.

Obwohl ein Teil der Kosten zwar von der Pflegeversicherung übernommen wird, zeigt die Realität, dass dieser Anteil meist nicht ausreichend ist. So bitter es klingt – Wenn der Pflegesatz der jeweiligen Pflegegrade nicht ausreicht, lasten die erhöhten Kosten auf den Schultern der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.

Eigenleistung erbringen – Notreserven locker machen

Nur selten liegen genug Ersparnisse vor und noch seltener wurde rechtzeitig etwas für die private Altersvorsorge getan. Jetzt ist guter Rat teuer! Bevor Ämter finanziell unter die Arme greifen, ist der Betroffene selbst in der Pflicht aktiv zu werden.

Daher wird häufig mit der Pflegebedürftigkeit ein Wohnungswechsel notwendig, in ein kleineres bezahlbares Apartment, sofern kein Umzug ins Pflegeheim ansteht. Im besten Fall können dann Sachwerte in Vermögen umgewandelt werden, wie zum Beispiel der Verkauf des Eigenheims oder hochwertiger Möbel.



Auch die Aufnahme eines Kredites kommt infrage, was für Rentner zwar nicht leicht, aber auch nicht unmöglich ist. Besonders im Hinblick auf Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe ist es entscheidend, die verschiedenen Angebote kritisch zu vergleichen. Plattformen wie Verivox bieten eine hilfreiche Übersicht, in dem sie speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Kreditoptionen transparent und vergleichbar darstellen. Auf diese Weise ist ein fairer Kredit für Senioren eine realisierbare Chance.


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Unterhaltspflicht von Kindern und Angehörigen

Wenn das Pflegegeld und die Rente nicht ausreichen, um die Heimkosten oder den ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, werden die Kinder zu Kasse gebeten. Laut Gesetz haben diese Unterhaltspflicht gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern.

Ob die Kinder tatsächlich für die Kosten der Pflege aufkommen müssen, richtet sich nach ihrer eigenen finanziellen Situation. In jedem Fall steht den Nachkommen ein Schonvermögen bei Unterhaltspflicht zu.

➩ Pflegebedürftig – wer muss zahlen?

Die Unterhaltspflicht im Pflegefall ist gesetzlich genau festgelegt. So werden nicht nur leibliche Kinder zu Kasse gebeten, sondern auch Adoptivkinder, immer vorausgesetzt, dass diese zahlungsfähig sind. Enkelkinder müssen allerdings nicht für die Großeltern aufkommen und auch Geschwister sind nicht gegenseitig unterhaltspflichtig.

➩ Kontaktabbruch befreit nicht von Unterhaltspflicht

Gab es innerhalb der Familie eine Streitigkeit, die zum kompletten Kontaktabbruch des Kindes zu den Eltern oder umgekehrt führte, sind diese nicht automatisch aus der Pflicht. Im Gegensatz zu den Eltern, die nur bis zur Volljährigkeit des Sprösslings verantwortlich sind, bleibt der Unterhaltsanspruch der Eltern auch im hohen Alter bestehen.

In einem Gerichtsfall bekam ein Vater, der den Kontakt zu seinem 18-jährigen Sohn komplett abgebrochen hatte, das Recht auf Unterhalt zugesprochen:

Auszug Beschluss vom 12. Februar 2014

Ein vom unterhaltsberechtigten Elternteil ausgehender Kontaktabbruch stellt wegen der darin liegenden Verletzung der sich aus § 1618 a BGB ergebenden Pflicht zu Beistand und Rücksicht zwar regelmäßig eine Verfehlung dar. Sie führt aber nur bei Vorliegen weiterer Umstände, die das Verhalten des Unterhaltsberechtigten auch als schwere Verfehlung i.S.d. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB erscheinen lassen, zur Verwirkung des Elternunterhalts. Solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht festgestellt. Zwar mag der Vater durch sein Verhalten das familiäre Band zu seinem volljährigen Sohn aufgekündigt haben. Andererseits hat er sich in den ersten 18 Lebensjahren seines Sohnes um diesen gekümmert. Er hat daher gerade in der Lebensphase, in der regelmäßig eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich ist, seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt. Die Errichtung des Testaments selbst stellt keine Verfehlung dar, weil der Vater insoweit lediglich von seinem Recht auf Testierfreiheit Gebrauch gemacht hat.

Quelle: Az.: XII ZB 607/12

Pflegegeld aufstocken durch das Sozialamt

Pflegegeld aufstocken durch das Sozialamt
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Das Sozialamt ist oft vor den Kindern die erste Anlaufstelle, wenn die Pflegekosten allein nicht aufgebracht werden können. Das Amt übernimmt zwar die Kosten, wird sich das Geld aber von den Angehörigen zurückfordern (Leistungsfähigkeit vorausgesetzt). Es muss auch jedem klar sein, dass lediglich die Differenz zwischen Pflegekosten und eigenem machbarem Anteil gezahlt wird. Bevor Sozialhilfe fließt, wird es eine genaue Prüfung aller möglichen Einnahmequellen geben.

➩ Wer sich nicht kümmert, geht leer aus!

Es ist auf jeden Fall ein Fehler, sich aus falscher Scham nicht beim Amt für Soziales zu melden. Im Gegenteil, sobald Sie merken, dass die Pflegebedürftigkeit eintritt, ist der Gang zum Sozialamt notwendig. Zum einen mahlen Behördenmühlen langsam und zum anderen wird die Unterstützung erst gezahlt, wenn ein entsprechender Antrag eingegangen ist. Rückwirkend gibt es keine Hilfe zur Pflege!

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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