Wenn Rentner auswandern entscheiden sie sich für einen kompletten Neuanfang. Doch ein Leben im Ausland hat seine Tücken, gerade wenn es um die Rente geht.

Rentner auswandernWenn Rentner auswandern, lassen sich für diese schwerwiegende Entscheidung eine ganze Reihe möglicher Gründe finden. In vielen Fällen ist es der Wunsch, die nächste Lebensphase in einem sonnigeren und gesundheitlich zuträglicheren Klima zu verbringen. Niedrigere Lebenskosten, eine allgemeine Affinität zum Auswanderungsziel, ein Lebens- oder Ehepartner, der aus diesem Land kommt oder vielleicht die eigenen Wurzeln dort – damit sollte ein großer Teil der möglichen Anlässe aufgezählt sein.

Rentenanspruch bleibt erhalten

Die wichtigste Tatsache zuerst: Wenn deutsche Rentner auswandern, behalten sie ihren Rentenanspruch. Die deutsche Rentenversicherung zahlt Renten in über 170 Staaten. Umgekehrt formuliert: Es dürfte schwer sein, Länder zu finden, in denen sich kein Bezieher einer deutschen Rente niedergelassen hat. Manche Länder verlangen den Nachweis eines bestimmten Einkommens oder eines bestimmten Vermögens auf einem Konto. Daher ist es nicht in allen Fällen auszuschließen, dass die mangelnde Rentenhöhe den Auswanderungs- oder wohl eher den Einwanderungswunsch platzen lassen kann. Falls möglich, sollten daher schon sehr frühzeitig entsprechende Informationen eingeholt und eventuell über die Möglichkeit einer Zusatzrente nachgedacht werden.

Grundsätzlich wird die deutsche Rente in voller Höhe ausbezahlt. Der deutsche Fiskus hält sich also in diesen Fällen zurück. Allerdings wird der Rentner dem Steuerrecht seines Gast- oder Auswanderungslandes unterworfen sein. Ob der auswandernde Rentner damit finanziell besser gestellt ist oder im Gegenteil einen tieferen Griff in seine Taschen zu befürchten hat, muss sich dann herausstellen.

Minderung der Rente nur in Einzelfällen

In Einzelfällen kann es zu einer Minderung der Rente kommen und zwar dann, wenn die Rente auf dem 1975 abgeschlossenen Rentenabkommen mit Polen beruht oder Ansprüche aus ausländischen Zeiten nach einem Abkommen der DDR darin enthalten sind. Bei einem Aufenthalt außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten wird die Rente an Deutsche oder an Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn die Rentenansprüche im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland (also BRD und Ex-DDR) erworben wurden.



Es leuchtet ein, dass die mögliche Rentenminderung lediglich eine winzige Minderheit der auswandernden Rentner betrifft. In Zweifelsfällen ist der Deutsche Rentenversicherung Bund über sein Servicetelefon zu konsultieren.

Mitteilungspflicht bei der Rentenversicherung

Überhaupt ist natürlich eine Kommunikation mit der Rentenversicherung nötig, um die Änderung des Wohnsitzes mitzuteilen. Und das sollte auch so frühzeitig – drei Monate vor dem Umzug – geschehen, dass im neuen Domizil keine finanzielle Trockenphase zu befürchten ist, sondern die Zahlungen entsprechend eintreffen. Besagte Zahlungen sollten praktischerweise auf einem deutschen Konto landen. Falls das nicht möglich ist, kann auch eine andere Bank beauftragt werden, auch die Auszahlung per Scheck ist möglich. Einen Haken hat diese Sache, denn wenn durch „exotische“ Bankverbindungen oder das Ausstellen von Schecks Kosten entstehen, dann gehen diese zu Lasten des Empfängers, mindern also dessen Rente.

Vorsicht Sozialfall – Auch im Ausland ist nicht alles Gold was glänzt!

Ein Faktor, wiewohl unangenehm, ist zu bedenken. Was passiert, wenn bei einem Ehepaar mit nur einem Rentenbezieher dieser stirbt? Reicht die verminderte Rente dann noch aus für ein Leben im Ausland? Wenn kolportiert wird, dass fünf Prozent der deutschen Rentner in der spanischen Region Alicante als Sozialfälle einzustufen sind, dann zeigt sich diese Problematik.

Der nächste Punkt, der hier nur angedeutet werden kann, ist die Frage der Krankenversicherung. In anderen Ländern mag es mehr Sonne geben, ein besseres Gesundheitssystem aber nur in Ausnahmefällen. Denn trotz aller Kritik kann sich das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich noch sehen lassen. Wenn Rentner auswandern gilt also das, was für alle Auswanderer gilt und vielleicht sogar noch in höherem Maße: Sorgfältig informieren und genau überlegen.

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4 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihre Informationen lese ich mit großem Interesse. Seit 15 Jahren lebe ich mit meiner Familie in Spanien (Ehefrau schwerstbehindert, Pflegestufe III). Aus gegebenem Anlaß gibt es seit 14 Jahren ständige rechtliche Auseinandersetzungen mit den entsprechenden deutschen Sozialbehörden, sei es die Krankenkasse, die Rentenversicherung, der Landschaftsverband oder Sonstige. Meine Erfolgsquote vor Gericht liegt bei ca. 95 %. D.h., viele Ihrer Informationen, auch die anderer Portale, haben mich in der Auseinandersetzung mit den Behörden ermutigt, in allen Rechtsangelegenheiten nie aufzugeben. Dank der jahrelangen Erfahrung und der Erfolge in diesem Rechtsbereich würde ich mich hinsichtlich der Probleme anderer Rentner (bin selbst auch seit einem Jahr Rentner) oder auch sonstiger deutscher Personen, die in Spanien in soziale Schwierigkeiten geraten sind, gerne beratend zur Verfügung stellen. Ich habe keinerlei finanzielle Interessen im Sinn ! Allerdings wäre ich dadurch auch nicht nach allen Seiten hin offen, es sollte bei Ihnen einen entsprechenden Ansprechpartner geben, dem ich mich geschützt offenbaren kann, um mein Wissen weiterleiten zu können. Es bestehen nach wie vor noch weitere Verfahren vor deutschen Gerichten und ein Antrag vor dem EGH wird in Kürze eingereicht. Erfahrungsaustausch auf Gegenseitigkeit wäre das Prinzip. Die englische- und spanische Presse zeigt zwecks Veröffentlichung Interesse an unserem Fall (lasse ich z. Zt. rechtlich prüfen), ein Buch werde ich mit Sicherheit schreiben.
    Die Rentner in Alicante sollten nicht den Mut verlieren.

    Mit freundlichem Gruß
    Dieter

  2. Wolf Schiller on

    Hallo Dieter,
    ich habe auch schon überlegt, mich durchzuklagen bis zum EGH (Kern: die Anpassung an den Krankenkosten-Erstattungssatz im Gastland ist eine Vergewaltigung des Gleichheitsgrundsatzes und behindert erheblich das angeblichen freie Niederlassungsrecht in der EU ). Daher bin ich sehr an Ihrem Antrag dorthin interessiert, sowohl inhaltlich als auch natürlich am Ergebnis (so was bekommt man ja nicht in den Zeitungen zu lesen). Ich würde auch sofort Ihr Buch kaufen. Wenn Sie keinen Verlag finden, machen Sie doch Direktvertrieb über einen Download im Internet, mit vorherigem Bezahlen versteht sich.
    Mit freundlichen Grüßen und gutem Mut fürs Durchhalten
    Wolfgang

  3. Also ich finde jeder Rentner müßte alle 3 Monate 10% von seiner Rente an die CDU abgeben, dass ist das mindeste was man heutzutage verlangen kann. Ausserdem sollte die Rente erst ab 75 Jahre ausgezahlt werden, und wer mehr als 700 Euro Rente bekommt, diese mit 10% an die CDU versteuern….Das meine ich ernst, und es ist ne Schande dass soviele Rentner bislang das nicht zahlen muessen…PFUI DEIFEL…kotz, spei auf diese Schmarozers!

  4. Hallo Bodo Sie werden auch noch vom hohen Ross Fallen. Und für Sie hoffe ich das Sie bis 75. Jahre Arbeiten müssen. Denn so wie Sie Schreiben, haben Sie noch nichts für die Allgemeinheit getan. Keine Bundeswehr keine Lehre Arbeiten ist für Sie auch Schei….

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