Eine zweijährige Familienpflegezeit wird nun konkret von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gefordert. Umgesetzt werden soll diese Pflegezeit mit einer Art Arbeitszeit- und Gehaltskonto.

Zweijährige Familienpflegezeit gefordert
Pflege zu Hause – Wunsch der Menschen | © Photographee.eu / stock.adobe.com

Wir alle werden älter, daran führt kein Weg vorbei. Die Frage ist nur, wie man älter wird, gesund oder als Pflegefall. Niemand wünscht sich letzteres, muss aber auch diese Form des Älterwerdens in Betracht ziehen.

Wie schön, wenn man dann wenigstens seine geliebten vier Wände nicht verlassen muss und von einem nahen Familienangehörigen gepflegt werden kann. Dies ist sozusagen der Idealfall, die Realität sieht aber anders aus. Denn viele Angehörige können es sich weder zeitlich noch finanziell erlauben, die familiäre Pflege zu Hause zu gewährleisten.

Pflege zu Hause – Wunsch der Menschen

Aus diesem Grund fordert die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder nun vehement die Einführung einer zweijährigen Familien-Pflegezeit. Konkretisiert hat sie dies mit den Worten, „Pflege zu Hause entspricht dem Wunsch der Menschen“.

Kristina Schröder plant die Umsetzung der Familienpflegezeit in einer Art Arbeitszeit- und Gehaltkonto. So sollen Arbeitnehmer zwei Jahre lang nur noch die Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit arbeiten, dafür aber 75 Prozent ihres Gehaltes bekommen. Die freigewordene Zeit lässt sich so zur Pflege des hilfsbedürftigen Angehörigen nutzen, ohne dabei einen finanziellen Ruin fürchten zu müssen.

Pflege zu Hause ist billiger als im Heim

Nach Beendigung der zwei Jahre leistet der Arbeitnehmer seinen Beitrag, denn dann muss er wieder Vollzeit arbeiten, allerdings weiterhin für 75 Prozent seines Gehaltes. Dies würde dann solange praktiziert, bis Gehalt- und Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen sind, so der Vorschlag der Bundesfamilienministerin. Dies käme sowohl dem Pflegebedürftigen, dem Angehörigen und sogar dem Steuerzahler zu Gute, denn Pflege zu Hause ist weitaus billiger als die Pflege in einem Heim.

Pflege und Job vereint

Wie sagt man so schön, „einen alten Baum verpflanzt man nicht“, in diesem Sinne wird auch Kristina Schröder gedacht haben, als sie sich das Konzept der geplanten Familienpflegezeit überlegt hat. Betroffene, sowohl Pflegebedürftige als auch die Angehörigen, werden diesem Vorschlag wohlwollend entgegen sehen. Der Arbeitnehmer kann sich somit zum Beispiel ohne schlechtes Gewissen um seine kranke Mutter kümmern, ohne am Monatsende mit leeren Taschen dazustehen.

Des Weiteren muss sich der Arbeitnehmer keine Sorgen um seinen Job machen. Wie allerdings die Unternehmen dazu stehen und was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während dieser Familienpflegezeit die Kündigung einreicht und das Unternehmen verlässt, ist bislang noch ungeklärt.

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