In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Leistungen, die dazu dienen, eine solide Grundsicherung im Alter zu gewährleisten und das Risiko von Altersarmut zu verringern. Zwei wichtige Leistungen in diesem Zusammenhang sind die Grundrente und die Grundsicherung im Alter.

Grundsicherung gegen Altersarmut - Grundrente und Grundsicherung im Alter
Verzichten Sie nicht auf ihre Grundsicherung | © Fabio / stock.adobe.com

Viele Rentner rufen leider jährlich ihre Leistungsbezüge nicht ab, weil Sie denken, keinen Anspruch zu haben, oder mit den Anträgen nicht zurechtkommen. Verzichten Sie nicht auf ihr Recht und lassen sich bei Bedarf von Beratungsstellen bei der Antragstellung helfen. Mehr zum Thema Grundsicherung lesen Sie in unserem Artikel.

Was ist die Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter, auch bekannt als „Sozialhilfe im Alter, oder im Volksmund als Hartz IV Rente“ bezeichnet, ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialsystems in Deutschland. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen im Alter und bei Erwerbsminderung mit einer soliden Grundsicherung versorgt sind und nicht in die Armut abrutschen.

Die Grundsicherung im Alter stützt sich auf das „Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)“. Sie umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch zur Sicherung der Pflege.

Als einfache Faustformel gilt: Liegt Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro, dann prüfen Sie, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung”)



Wer hat Anspruch auf Bedarfsorientierte Grundsicherung (BGS)?

Um Anspruch auf diese Form der Grundsicherung im Alter zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören:

  • Personen, die das Rentenalter erreicht haben
  • Bedürftige Personen, die über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen und die Kosten für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Kleidung, Pflege und medizinische Versorgung nicht selbst bestreiten können
  • Der Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist eine Aufstockung der Rente, die an die Höhe des Renteneinkommens gekoppelt ist und darauf abzielt, die Armutsrisiken von langjährig Versicherten (min. 33 Jahre Grundrentenzeit) zu senken.

Die Grundrente wird im sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt.

Wer lange gearbeitet und wenig verdient hat, auch durch Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen, soll im Alter nicht benachteiligt sein. Der Grundrentenzuschlag fließt, nach Prüfung und Bewilligung durch die Rentenstelle, in ihre Rente automatisch mit ein.

Wie hoch fällt der Rentenzuschlag aus?

Der Zuschlag wird auf Grundlage der jeweiligen Versicherungszeiten, ausschlaggebend sind die Entgeltpunkte, die Sie während Ihres Erwerbslebens auf Ihrem Rentenkonto angesammelt haben, individuell berechnet.

Momentan rechnet das Bundesarbeitsministerium mit einer Aufstockung von 75 € brutto monatlich. Der Zuschlag kann natürlich für Sie nach Berechnung höher oder tiefer ausfallen.

Was haben Grundrente und Grundsicherung im Alter gemeinsam?

Grundrente und Grundsicherung im Alter haben folgende Gemeinsamkeiten:



  • es handelt sich um staatliche Leistungen, die dazu dienen, eine solide Grundsicherung im Alter zu gewährleisten und das Risiko von Altersarmut zu verringern
  • beide Leistungen richten sich an Personen, die das Rentenalter erreicht haben
  • Einkommen und Vermögen sind ausschlaggebend um festzustellen, ob eine Person bedürftig ist und Anspruch auf die Leistungen hat

Unterschiede zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter

Der größte Unterschied zwischen Grundrente und Grundsicherung im Alter ist, dass die Grundrente eine Aufstockung der Rente darstellt, die an die Höhe des Renteneinkommens gekoppelt ist und darauf abzielt, die Armutsrisiken von langjährig Versicherten zu senken.

Die Grundsicherung im Alter hingegen ist eine Sozialleistung, die unabhängig von der Höhe der Rente und den Beitragszeiten gewährt wird, um die Bedürftigkeit im Alter abzufedern.

Wo stelle ich den Antrag auf Grundsicherung im Alter?

Um Grundsicherung im Alter zu beantragen, wenden Sie sich direkt an das zuständige Sozialamt, um einen Antrag zu erhalten. Viele Behörden stellen die Anträge direkt online zur Verfügung, wie auch die Deutsche Rentenstelle (siehe Online-Antrag). Die Grundsicherung für Senioren wird jeweils für 12 Monate bewilligt.

Online Antrag für Grundsicherung im Alter hier erhältlich

Sind Sie sich unsicher, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin beim zuständigen Sozialamt oder der Rentenstelle zu vereinbaren. Damit stellen Sie sicher, dass der Antrag korrekt ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden.

Beratungstermin bei der Rentenstelle hier vereinbaren

Beratungsstelle in ihrer Umgebung finden

Wo stelle ich den Antrag für Grundrente?

Ein Antrag auf den Zuschlag zur Rente muss nicht gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob Sie einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben.

Die Grundrente wird für alle Rentenarten geprüft und ausgezahlt:

  • für Altersrenten
  • Renten an Hinterbliebene (Witwenrente und Witwerrenten, Waisenrenten)
  • Erziehungsrenten
  • Erwerbsminderungsrenten

Beachten Sie, dass einige Regelungen und Schwellenwerte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Fazit:

Insgesamt stellen die Grundrente und die Grundsicherung im Alter wichtige Instrumente im Kampf gegen Altersarmut dar. Obwohl es einige Unterschiede zwischen den beiden Leistungen gibt, haben sie das gemeinsame Ziel, die Sicherheit von Rentnern zu gewährleisten und den Menschen in Würde altern zu lassen.

Tipp:

Treffen die Leistungen nicht auf Sie zu? Es gibt auch andere staatliche Leistungen, die ältere Menschen unterstützen, wie z.B. die Pflegeversicherung, die Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit gibt.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

14 Kommentare

  1. Guten Tag

    ich heiße Hans und ich bin 35 Jahre alt. Seit einigen Jahren erhalte ich Hartz IV das ich mittlerweile als meine Rente ansehe obwohl dies zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig erachte. Dennoch lasse ich mich nicht beirren und nutze jede Minute meiner Zeit um die Lebensbedingungen unserer Gesellschaft zu verbessern.

  2. Guten Tag,
    wie ich hier erlese bekommt ein Rentner kein Hartz4.Ich habe bisher immer Wohngeld bekommen und jetzt habe ich 22 Euro zu wenig Rente um Wohngeld zu beziehen.Jetzt soll ich Hartz4 beziehen,ich bin 57 und bekomme seit Jahren EU-Rente.Ich verstehe das nicht.
    MFG
    Ilona

  3. ich bin 65 und seit 44 J. verheiratet. Meine Rente ab September liegt bei 180 €, da ich immer Hausfrau war. Was würde mir an Hartz 4 zustehen, wenn ich mich von meinem Mann trenne??

  4. Eigentliche habe ich 3 Kinder .Und früher bekam ich 701 Euro vom Amt jetzt ist mein grosser 17 Jahre alt in Ausbildung und weil er zur Zeit noch bei mir wohnt bekomme ich nur noch für mich und meine anderen beiden Kinder mtl. 406 Euro damit muss ich bis es Kindergeld gibt über die Runden kommen . Meine nächste Sorge ist das bekomme ich dann im Rentenalter als Arbeitslose Person damit ich überhaupt noch Leben kann ? Wer kann mir dazu einen Rat geben ?

  5. @ Richter M.
    Dein Sohn ist in Ausbildung und müsste ja eine Ausbildungsvergütung beziehen sowie Kindergeld. Dann ist es nur klar und rechtens, dass das Amt kein zusätzliches Geld für ihn Zahlt/ zahlen muss. Falls dein Sohn sich in einer Schulischen Ausbildung bfindet, so hat er Anspruch auf Schüler BaföG oder BAB, falls sein Vater nicht zuviel verdient…dann muss der vater bezahlen..appropos Vater, der müsste doch auch Unterhalt bezahlen?.
    Was dich betrifft, so kannst du davon ausgehen das du unter 700€ Rentenzahlung erhalten wirst, da du als Mutter sowieso zu wenig verdienst…leider Findet Deutschland das die Zeit in der Kinder erzogen, gehegt und gepflegt werden weniger Wert ist bzw. in Gegensatz zum ERwerb keinen materiellen Wert hat. deshalb hast Du sowie viele andere Mütter die sich für Familie/Kinder entscheiden ein nachsehen…( Da kannst du jede Oma mal fragen die für ihre Kinder oder weil der Mann es wollte zuhause geblieben ist)
    Du hast aber wie im Artikel bereits erwähnt ein anrecht auf Grundsicherung. Diese ist aber fallabhängig und keiner hier kann dir da eine konkrete Antwort zu geben. Da musst du dich schon an deine Kommune direkt wenden.
    eine frage noch wieso hast du nur 406 euro für dich und zwei kinder wenn du alleine 403€ bekommst?

  6. Das Rentensystem muß umgehend geändert werden, dass Senioren nicht in Armut fallen. Dafür müssen alle Senioren für Ihre Recht kämpfen und vor allem zur Wahl gehen.

  7. dürfen Rentner einfach länger als 4 Wochen im Ausland bleiben? Müssen sie sich nicht beim Sozialamt ab- und anmelden? Welche Konsequenzen könne bei Nichteinhalten der Regeln bestehen?

  8. Hallo wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft und bekommen beide Erwerbsminderungsrente. Ich 828,99 und meine Freundin 467,00.Nach all den Abzügen Miete,Gez,Haftpflicht,Internet,Strom,u.s.w bleibt uns zusammen 675€ zusammen. Also unter den Hart 4 Satz. Nun meine Frage können wir noch wo anders Geld beziehen oder noch was beantragen.? Wohngeld haben wir schon Nachgefragt-fazit steht uns nicht zu.Bitte um Hilfe.!!!!

  9. Ich bekomme 620,90 € Witwenrente und 139,46 Betriebsrente bekomme ich den Zuschuss vom Amt von 84 Euro noch?

  10. Frage: ich erhalte kein Hartz IV mehr, da ich 65 wurde. Ich musste und habe Altersregelrente beantragt. Diese wurde abgelehnt, ich habe keinen Anspruch, da die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt sind. Jetzt arbeite ich, liege etwas über Minijob.
    Habe ich, da ich voll arbeitsfähig bin und keinen Rentenanspruch habe, etwa noch Anspruch auf Hartz IV zum Teil unter Berücksichtigung von Zuverdienstmoeglichkeit?
    Das Grundsicherungsamt will nicht zahlen.
    Wäre für eine richtige Antwort sehr dankbar.

  11. Carola Pötschke on

    hallo kann mir vielleicht einer helfen, habe eine alte Dame, die Rente wird an das Sozialamt überwiesen 512.76. Die Miete für die Wohnung kostet 410.00 Euro, sie hat auch noch eine sterbegeldversicherung die schon seit 2002 läuft mit 27.41 monatlich was von ihrem Konto abgeht. vom Sozialamt wird die Miete an den Vermieter überwiesen und sie bekommt vom Sozialamt 416 Euro auf ihr Konto. Aber ich glaube das es zu wenig ist was das Sozialamt ihr überweisen tut. Vom Sozialamtmitarbeiterin bekommt sie immer nur die dumme Antwort „das hat alles seine Richtigkeit“ Ich denke das die Sterbegeldversicherung nicht mit angerechnet wird, wo es seit 2006 einen Paragraphen33 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches nach Karlsruher Sozialgericht. Kann mir da einer Helfen.Denn von den 416 Euro gehen von der alten Dame noch Strom, Telefon, Versicherung für die Wohnung, so das ihr fast nur knapp 250 Euro im Monat bleiben zum Leben.

  12. Wiedenroth, Ursula on

    Ich bekommen 1.220 € Brutto ( Netto 1.084,00 )Rente, kann ich Wohngeld beantragen?
    Für Miete, Strom und Gas zahle ich 570,00€ . Dann gehen noch Telefon und Versicherungen ab.
    Ein Auto kann ich mir nicht leisten.

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