Demenz, Schlaganfall, Herzinfarkt – innerhalb von Sekunden kann jeder zum Pflegefall werden. Damit Pflegebedürftigkeit bezahlbar bleibt, heißt es rechtzeitig Vorsorge treffen.

Pflegebedürftigkeit finanziell absichern
Plötzlich Pflegefall – Besser Vorsorge treffen | © Robert Kneschke / stock.adobe.com

Wenn es darum geht, unser Hab und Gut abzusichern, sind wir Deutschen wirklich Spitzenreiter. Der Fernseher wird versichert, der Hund bekommt seine eigene Marke, das neue Smartphone eine Garantie-Zusatzversicherung und das Auto den besten Schutz überhaupt. An uns selbst denken wir leider viel zu wenig. Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie sagen, das Leben kann man nicht versichern. Aber wir können rechtzeitig etwas dafür tun, dass es im Alter noch lebenswert und vor allem bezahlbar ist.

Deutlich über 2 Millionen Pflegefälle gibt es derzeit in Deutschland, Tendenz steigend. Experten gehen davon aus, dass sich die Zahl bis zum Jahr 2050 auf das Doppelte erhöhen wird. Ob wir selbst einmal auf die Hilfe fremder Personen angewiesen sein werden, liegt nicht in unserer Hand, ob wir uns diese Pflege überhaupt leisten können, schon.

Warum Vorsorge so wichtig ist

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten ab, die im Pflegefall auf uns zu kommen. Dass dieser Betrag aber bei weitem nicht ausreichend ist, dürfte dank immer wiederkehrender Informationen in den Medien, bekannt sein. Otto Normalbürger muss also selbst etwas tun, wenn er im Pflegefall finanziell abgesichert sein will. Erst wer betroffen ist, weiß mitunter, was ein Platz im Pflegeheim kostet und vor allem ob man sich diesen leisten kann.

Pflegebedürftigkeit finanziell abdecken – 5 Möglichkeiten der Vorsorge

Neben der emotionalen Belastung, die auf den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen zukommt, ist es vor allem der finanzielle Ballast, der den kompletten bisherigen Alltag durcheinander bringt. Ohne entsprechende rechtzeitige Vorsorge wird man die Pflegekosten nicht stemmen können.

1. Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein grundlegender Teil des deutschen Sozialversicherungssystems, der dazu beiträgt, die Kosten für Pflegebedürftige zu tragen. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschrieben, während Privatversicherte erst eine Pflege-Pflichtversicherung abschließen müssen, um von den Leistungen profitieren zu können.

Die Beiträge werden dabei zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit erhält der Versicherte entsprechend seines Pflegegrades, früher als Pflegestufe bezeichnet, Leistungen von der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen, die die Pflegeversicherung übernimmt. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für einen Pflegedienst oder der Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung.

2. Private Pflegeversicherung

Eine private Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Unterstützung bietet. Der Versicherte zahlt dafür einen monatlichen Beitrag und kann im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen.

Die Leistungen der privaten Pflegeversicherungen unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter und sind oft auch abhängig von der Höhe des Beitrags. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Pflege-Rente zu vereinbaren, die im Falle der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.

3. Pflegerentenversicherung

Wie bei anderen Versicherungen auch, wird bei der Pflegerentenversicherung eine vorab vereinbarte Summe ausgezahlt. Der Versicherte zahlt seine monatlichen Beiträge und hat im Bedarfsfall zwei Auszahlungsmöglichkeiten:

  • monatliche (Pflege)Rente
  • einmalige Auszahlung der Gesamtsumme

Ob das Geld letztendlich für einen ambulanten Pflegedienst, eine Heimunterbringung oder eine Putzhilfe ausgegeben wird, bleibt dem Pflegebedürftigen überlassen. Er kann über das Geld frei verfügen. Ein weiterer Vorteil: sobald der Pflegefall eintritt, muss der Versicherte keine Beiträge mehr zahlen. Sollte es während der „Ansparphase“ einmal nicht möglich sein, den monatlichen Beitrag zu zahlen, erlischt nicht zwingend der Versicherungsschutz. Diese Option sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.



Um es verständlicher auszudrücken, die Pflegerentenversicherung funktioniert wie eine Art Sparbuch mit zusätzlichem Versicherungsschutz. Die Leistungen sind daher auch abhängig von den jeweiligen Überschüssen, wie auf dem Kapitalmarkt üblich.

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4. Pflegetagegeldversicherung

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Pflegeversicherung, bei der man im Pflegefall eine bestimmte Leistung in Anspruch nehmen kann, erhält man bei einer Pflegetagegeldversicherung im Pflegefall eine monatliche Rente (Pflegetagegeld), die man für die Finanzierung der Pflegekosten verwenden kann.

Die Höhe des Pflegetagegelds wird im Vorfeld vereinbart und richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsbetrag. Pflegetagegeldversicherungen bieten in der Regel keine Leistungen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit selbst, sondern dienen lediglich der finanziellen Absicherung. Es ist jedoch zu beachten, dass es auch Versicherungen gibt, die sowohl Pflegetagegeld als auch eine Leistung bei Pflegebedürftigkeit anbieten.

5. Pflege-Zusatzversicherung

Eine Pflege-Zusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erweitert. Sie kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Unternehmen abgeschlossen werden. Mit einer Pflege-Zusatzversicherung kann man z.B. höhere Zuschüsse für ambulante oder stationäre Pflege erhalten oder auch Leistungen in Anspruch nehmen, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden, wie z.B. eine Haushaltshilfe.

» Infos zur gesetzlichen pflgeversicherung vom Bundesministerium für Gesundheit

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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