Sind Menschen im Alter auf Hilfe angewiesen, können sie einen so genannten Pflegegrad beantragen. Wie Pflegebedürftige dabei richtig vorgehen, erkläre ich hier.

Pflegegrad beantragen
Einen Pflegegrad zu beantragen, ist nicht schwer – © HNFOTO / stock.adobe.com

Die Lebenserwartungen in Deutschland steigen. Und somit auch die Anzahl der Menschen, die wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Hilfe benötigen. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gibt es aktuell 4,1 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Manchmal entsteht die Pflegebedürftigkeit aufgrund von einem plötzlichen Ereignis, wie einem Schlaganfall. Oftmals ist es aber ein schleichender Prozess.

Wenn Menschen mit der Zeit merken, dass sie sich immer schlechter um sich selbst kümmern können, wird es Zeit einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen bzw. einen Pflegegrad zu beantragen. Wie Sie diesen Antrag richtig stellen, erkläre ich nachfolgend im Detail.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Bevor Sie Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen können, muss zunächst einmal festgestellt werden, ob und in welchem Umfang Sie pflegebedürftig sind. Die Feststellung übernimmt ein Gutachter, der Sie anschließend einem so genannten Pflegegrad, früher Pflegestufe, zuordnet. Er schaut, wie stark Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrer Selbstständigkeit und Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Denn pflegebedürftig sind alle Menschen, die körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen besitzen. Jedoch auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen bestimmte Anforderungen nicht mehr selbst bewältigen können.



Wichtig:
Damit Sie einen Pflegegrad beantragen können, muss die Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate bestehen. Für eine kurzzeitige Pflegebedürftigkeit ist hingegen die Krankenkasse zuständig. Beispielsweise etwa, wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt zeitweilig Unterstützung benötigen.

Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?

Pflegegrad Antrag
Den Pflegegrad müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen – © agenturfotografin / stock.adobe.com

Nachfolgend möchte ich Ihnen erklären, wie Sie bei der Beantragung richtig vorgehen und was die weiteren Schritte sind.

❍ Schritt 1 – Antrag stellen:

Den Pflegegrad müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Diese gehört zu Ihrer Krankenkasse, weshalb Sie den Antrag dorthin schicken müssen. Vermerken Sie einfach, dass der Antrag an die Pflegekasse weitergeleitet werden soll. Privatversicherte stellen den Antrag hingegen bei ihrer privaten Pflegeversicherung.

Ein formloser Antrag reicht in der Regel vollkommen aus. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie aber auch den Musterbrief der Verbraucherzentrale zur Beantragung nutzen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag selbst unterschreiben. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, können das auch Bevollmächtigte übernehmen. Legen Sie dem Antrag dann aber auf jeden Fall eine Vollmacht oder eine Kopie des Betreuerausweises bei.

Sie haben aber auch die Möglichkeit den Antrag persönlich, per Telefon, Fax oder E-Mail zu stellen. Per Telefon finde ich persönlich jedoch etwas schwierig, schließlich können Sie so nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben.

💡 Mein Tipp:
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Denn Leistungen erhalten Sie nicht erst ab Bewilligung. Sondern rückwirkend ab dem Tag, an dem Sie den Antrag abgeschickt haben.

❍ Schritt 2 – Pflegeantragsformular ausfüllen:

Nach der Antragsstellung sendet Ihnen die Pflegekasse ein Pflegeantragsformular zu. Neben den persönlichen Daten müssen Sie hier angeben, welche Leistungen Sie beantragen möchten. Wollen Sie häuslich, stationär oder teilstationär, durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden? Oder sollen Angehörige durch einen Pflegedienst unterstützt werden?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, weshalb die Antragsstellung oftmals etwas kompliziert erscheint. Wenn Sie nicht weiter wissen, wenden Sie sich am besten an Ihre Pflegekasse. Denn diese ist verpflichtet Ihnen weiter zu helfen. Es gibt aber auch Pflegeberatungsstellen, die Ihnen beim Ausfüllen des Formulars helfen.



💡 Mein Tipp:
Wenn Sie die Möglichkeit haben, dann laden Sie sich das Pflegeantragsformular selbst von der Website Ihrer Pflegekasse herunter. So können Sie sich das formlose Schreiben im ersten Schritt sparen – und auf diesem Wege auch wertvolle Zeit.

❍ Schritt 3 – Besuch vom Medizinischen Dienst:

Medizinischer Dienst
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt vorbei – © Robert Kneschke / stock.adobe.com

Nachdem Sie das Pflegeantragsformular an die Pflegekasse zurückgesendet haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen melden, um einen Termin zur persönlichen Begutachtung bei Ihnen zu Hause zu vereinbaren. Sind Sie privat versichert, meldet sich Medicproof zur Terminvereinbarung. Generell sollten zu diesem Termin alle anwesend sein, die Sie derzeit unterstützen oder betreuen. Dazu zählen Lebenspartner, pflegende Angehörige oder auch Pflegepersonal.

Ist der Gutachter da, wird er anhand von Fragen und kleineren Aufgaben die Pflegebedürftigkeit und somit den Pflegegrad ermitteln. Der Gutachter muss sich dabei an den so genannten Kriterienkatalog vom 1. Januar 2017 halten und eine Einschätzung in verschiedenen Bereichen vornehmen. Dazu zählen:

  • Mobilität
  • Vorhandensein geistiger und kommunikativer Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

In all diesen Bereichen vergibt der Gutachter Punkte. Welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, errechnet sich aus der Gesamtzahl der Punkte, wobei diese je nach Bereich eine unterschiedliche Gewichtung haben. Letztendlich gilt jedoch: Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher der Pflegegrad nach § 15 SGB XI. Hier eine kleine Übersicht dazu:

PflegegradGesamtpunktzahl
kein Pflegegradunter 12,5 Punkte
Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 590 bis 100 Punkte

💡 Mein Tipp:
Für den Besuch vom Gutachter werden in der Regel zwei Stunden veranschlagt. Um diese voll und ganz ausnutzen zu können, rate ich Ihnen alle wichtigen Unterlagen schon vorab bereit zu legen. Dazu zählen z.B. ärztliche Diagnose/Befunde, Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenpläne, Schwerbehindertenausweis, Dokumente vom Pflegedienst und Ähnliches. Sie erhöhen dadurch die Chance einen angemessenen Pflegegrad zu erhalten.

❍ Schritt 4 – Bescheid über Erteilung/Ablehnung des Pflegegrades:

Ein paar Tage nach der Begutachtung werden Sie einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse erhalten. Darin wird deutlich, ob und welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Kurze Zeit später erfolgt dann auch schon die erste Zahlung. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass diese rückwirkend erfolgt. Also ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.

❍ Schritt 5 (wenn nötig) – Widerspruch einlegen:

Sind Sie nicht einverstanden mit der Einstufung oder wurde Ihr Antrag auf Leistungen sogar abgelehnt, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Auch hier helfen Pflegeberatungsstellen weiter. Anschließend wird ein Zweitgutachten erstellt. Wird auch dieses abgelehnt, müssen Sie leider innerhalb von einem Monat vor dem Sozialgericht klagen.

❍ Schritt 6 – die passende Pflege wählen:

Häusliche Pflege
Die meisten wollen zuhause gepflegt werden – © InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Hat die Beantragung eines Pflegegrades geklappt und sind Sie mit diesem auch zufrieden, können Sie sich nach einer passenden Unterstützung umsehen. Zum Beispiel könnten Sie sich das Pflegegeld auszahlen lassen, um so die notwendigen Hilfen selbst zu bezahlen. Sie können sich damit aber auch um eine Kurzzeitpflege, Pflege in einer vollstationären Einrichtung oder um einen Pflegedienst kümmern.

Gerade, wenn Sie in Ihrem eigenen Zuhause rund um die Uhr betreut werden möchten, muss die „Chemie stimmen“. Empfehlen kann ich Ihnen diesbezüglich z.B. die von Stiftung Warentest als Testsieger beurteilte 24 Stunden Pflege zu Hause Küffel. Denn die Vermittlungsagentur führt extra eine genaue Erhebung bzw. Analyse des Pflege- und Betreuungsbedarfs durch, um so geeignetes Betreuungspersonal für Sie zu finden. Außerdem steht Ihnen die Pflege zu Hause Küffel während der gesamten Dauer der Betreuung als Ansprechpartner bei Fragen, Problemen und Veränderungen zur Seite. Und das rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.

Sie können das Pflegegeld und die Sachleistungen aber auch jeweils anteilig nutzen. Beispielsweise etwa, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Betreuung beteiligt sind. Es gibt wirklich so viele verschiedene Betreuungsmöglichkeiten, die zur Auswahl stehen. Informieren Sie sich deshalb ausführlich über diese, um so das beste Betreuungspaket für Sie zu finden. Beratungsstellen zur Pflege helfen hier kostenlos weiter. Bei der Stiftung ZQP können Sie z.B. kostenlos nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe suchen.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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