Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Angehöriger Pflege benötigt? Wir stellen Ihnen 3 Pflegeformen im Alter vor und erklären die Unterschiede.

3 Pflegeformen vorgestellt
Angehörige in gute Hände zu geben, ist eine Herzensangelegenheit | © Miguel Tamayo / stock.adobe.com

Früher oder später stellt sich wohl jedem die Frage: Was passiert, wenn ein Angehöriger Pflege und Hilfe im Alltag benötigt? Häufig herrscht Verunsicherung, welche Pflegeformen es im Alter gibt und welche sich davon für den Betroffenen besonders eignet. Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, möchten wir Ihnen drei verschiedene Arten vorstellen.

Die bekanntesten Pflegeformen im Alter sind:

  1. die ambulante Pflege
  2. die stationäre Pflege
  3. die teilstationäre Pflege

Die ambulante Pflege

Die ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Pflegende Angehörige werden täglich bis mehrmals wöchentlich von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt, um die Aufgaben des alltäglichen Lebens bewältigen zu können. Dienstleistungen wie die Hilfe bei der Grundpflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt jeder ambulante Pflegedienst. Je nach Bedarf übernimmt die ambulante Pflege auch Hilfen aus dem Bereich der Behandlungspflege. Demnach ist es den pflegebedürftigen Menschen noch lange möglich in ihrem gewohnten Zuhause zu bleiben.



» Leistungen der ambulanten Pflege

Bei Bedarf kommen dann qualifizierten Kräfte aus dem Pflegedienst, auch mehrmals täglich um Medikamente zu geben oder Wundverbände zu wechseln. Der ambulante Pflegedienst übernimmt alle pflegerischen und medizinischen Aufgaben. Oftmals sind die pflegenden Angehörigen verunsichert, wenn es zum Beispiel um das Injizieren von Spritzen geht, hier bietet der ambulante Pflegedienst professionelle Entlastung. Darüber hinaus werden teilweise extra Dienste angeboten, darunter fällt die Versorgung mit Essen (zum Beispiel „Essen auf Rädern“) und die Begleitung in Bereichen des sozialen Lebens, wie der Gang zum Friseur oder zur Bank. Manche ambulanten Dienste verfügen über Zusatzqualifikationen, beispielsweise in Palliativpflege für schwerstkranke Menschen.

» Ziel der ambulanten Pflege

Das Ziel der ambulanten Pflege ist die bestmögliche Betreuung und medizinische Versorgung des Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung. Krankenhausaufenthalte sollen vermieden werden, damit der Pflegebedürftige so lange wie möglich in vertrauter Umgebung bleiben kann.

» Ambulante Pflege durch Angehörige

Die ambulante Pflege muss jedoch nicht immer von einer qualifizierten Fachkraft ausgeführt werden. Der Pflegebedürftige kann auch durch Angehörige oder Nachbarn in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden. Hierfür kann ein Pflegegeld beantragt werden, mit dem die pflegende Person für die verrichteten Tätigkeiten entlohnt wird. Im Allgemeinen, vor allem im medizinischen Bereich werden bei der ambulanten Pflege die Angehörigen jedoch durch einen professionellen Pflegedienst unterstützt.

» Kosten für ambulante Pflege

Die Kosten für die ambulante Pflege sind gestaffelt. Bis zu einem bestimmten, per Gesetz festgelegten Betrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Dies hängt auch mit der Hilfsbedürftigkeit des Pflegebedürftigen zusammen. Je nach Pflegestufe sind die Kosten wie folgt gestaffelt:

Pflegestufe I: die Kasse trägt Kosten bis zu 450 Euro
Pflegestufe II: die Kasse trägt Kosten bis zu 1100 Euro
Pflegestufe III: die Kasse trägt Kosten bis zu 1550 Euro
Pflegestufe III+ (Härtefallregelung): die Kasse trägt Kosten bis zu 1918 Euro

Die anfallenden Kosten werden von den Pflegediensten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – es entsteht also kein organisatorischer Mehraufwand für den zu Pflegenden.

Stationäre Pflege

Stationäre Pflege vorgestellt
Die Pflege von Angehörigen kann zum Vollzeitjob werden | © Alexander Raths / stock.adobe.com

Ist es aufgrund der Schwere der Krankheit nicht mehr möglich, die zu betreuende Person ambulant zu pflegen, ist möglicherweise die stationäre Pflege die bessere Wahl. Die Pflege des Angehörigen ist natürlich eine Herzensangelegenheit, jedoch auch mit viel Kraft und Zeit verbunden. Das Modell der stationären Pflege zieht nicht immer zwingend einen langen Aufenthalt in einem Pflegeheim oder Krankenhaus nach sich. Pflegebedürftige können meist ebenso gut in einem Altenheim oder durch das Konzept des betreuten Wohnens versorgt werden.



Die Unterschiede zeigen sich hierbei wie folgt:

» Altenwohnheime/ Betreutes Wohnen

Hier lebt der Pflegebedürftige in einer eigenen kleinen Wohnung und versorgt sich selbst. Im Notfall kann man über eine Notrufanlage Hilfe anfordern, die dann auch sofort da ist.

» Altenheime/ Seniorenresidenzen

Die Seniorenresidenz beherbergt Bewohner mit einer geringen Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige leben in einem Einzel- oder Doppelzimmer und werden durch das Altenheim in allen Bereichen versorgt.


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» Altenpflegeheime

Wer im Altenpflegeheim wohnt, wurde mindestens auf Pflegestufe I eingestuft und kann sich dementsprechend nicht mehr selbst versorgen. Die Pflegebedürftigen wohnen in Einzel- oder Mehrbettzimmern und werden rund um die Uhr von dem Pflegepersonal des Pflegeheims versorgt.

» Hospiz

In einem Hospiz werden die Pflegebedürftigen versorgt, bei denen keine Heilung mehr möglich ist. Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Schmerztherapie, so dass die Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt fürsorglich begleitet werden können. Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen steht darüber hinaus ein Team von Trauerbegleitern und Seelsorgern zur Verfügung. Wichtig ist hierbei, dass die Versorgung der Pflegebedürftigen auch ambulant oder teilstationär erfolgen kann.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege verbindet die bereits vorgestellten Pflegeformen im Alter und bietet somit eine Mischform zwischen der ambulanten und der stationären Pflege. Je nach Bedarf wird hier aufgeteilt zwischen Tages- und Nachtpflege. Dem Pflegebedürftigen soll weiterhin ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, gleichzeitig bietet die teilstationäre Pflege jedoch die Betreuung in einem pflegeintensiven Zeitraum. Wird Hilfe bei der Bewältigung der Aufgaben des täglichen Lebens benötigt, so ist die Tagespflege die richtige Wahl. Braucht der Pflegebedürftige jedoch Betreuung in der Nacht, greift er auf die Nachtpflege zurück.

» Wann wird die Teilstationäre Pflege gewährt

Zu beachten ist, dass die teilstationäre Pflege nur im Einzelfall gewährt wird, wenn zum Beispiel eine Betreuung durch Angehörige erfolgt, die jedoch weiterhin einer Arbeit nachgehen müssen. In diesem Zeitraum kommt dann die Tagespflege zum Einsatz.

» Staffelung der Kostenübernahme

Die Kostenübernahme staffelt sich wie folgt:

Pflegestufe I: die Kasse trägt Kosten bis zu 384 Euro
Pflegestufe II: die Kasse trägt Kosten bis zu 921 Euro
Pflegestufe III: die Kasse trägt Kosten bis zu 1432 Euro

Wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, kann für die Differenz Pflegegeld beantragt werden.

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