Viele Menschen sind wegen ihres Alters oder auch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, ihren Alltag allein zu bewältigen. Sie sind auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. Dabei kann es sich um Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder geschultes Pflegepersonal handeln.

Pflegestufe beantragen - wie und wo?
Pflegestufe beantragen | | © Halfpoint / stock.adobe.com

Um die Mehraufwendungen auszugleichen, die durch diese Hilfeleistungen entstehen, können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Ihre Höhe und ihr Umfang hängen davon ab, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Wichtiger Hinweis!

Seit dem 01.01.2017 ersetzen fünf neue Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen. Die gesetzliche Grundlage bildet das Zweite Pflegestärkungsgesetz.

Mehr lesen Sie hier: Pflegegrad – Anleitung & Tipps

Im folgenden Artikel können Sie weiterhin alles zur ehemaligen Pflegestufe lesen.

Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?

Im Rahmen der Hilfeleistungen wird zwischen den Bereichen Grundpflege und Aufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung des Pflegebedürftigen unterschieden. Die Grundpflege umfasst zunächst die Körperpflege. Das sind Hilfestellungen beim Waschen, Duschen, Baden, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen und der Blasen- und Darmentleerung.

Weiterhin gehören dazu die Ernährung und die Mobilität, das heißt die mundgerechte Zubereitung der Nahrung bzw. Hilfestellungen bei der Nahrungsaufnahme und die Unterstützung bei allem, was mit der Beweglichkeit des Pflegebedürftigen zu tun hat. Hierunter versteht man die Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen und Stehen oder die Begleitung zu Arztbesuchen und Behördengängen.

Nicht einbezogen ist das Verlassen des Hauses zu Spaziergängen. Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Wechseln und Waschen der Wäsche sowie Spülen werden unter der hauswirtschaftlichen Versorgung zusammengefasst.

Die Pflegebedürftigkeit wird auf Antrag festgestellt und gleichzeitig erfolgt eine Zuordnung zu einer Pflegestufe. Wer unsicher ist, ob ihm oder seinem Angehörigen eine Pflegeleistung zusteht und er eine Pflegestufe beantragen kann, der sollte sich an seine Krankenkasse wenden. Sie ist verpflichtet, eine individuelle und umfassende Beratung durchzuführen.

Welche Pflegestufen gibt es?

Die Pflegeversicherung kennt insgesamt vier Pflegestufen. Sie sind abhängig von dem Zeitaufwand, der für die einzelnen Hilfeleistungen eingesetzt werden muss. Dabei muss beachtet werden, dass nicht der tatsächliche Zeitaufwand berücksichtigt wird. Der Einstufung liegt ein Katalog von Richtwerten zugrunde. So werden beispielsweise für das Waschen 20 bis 25 Minuten angerechnet. Für das Waschen von Händen und Gesicht zum Beispiel vor oder nach einer Mahlzeit werden ein 1 bis 2 Minuten vorgesehen.

Es empfiehlt sich, sich über diese Zeiten zu informieren und eventuell auch ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Hilfeleistungen und der entsprechende Zeitaufwand festgehalten werden.

» Pflegestufe 0

Diese Stufe wurde mit der Pflegereform 2008 eingeführt und erfasst Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die aber noch nicht der Pflegestufe 1 zugeordnet werden können. Dies betrifft in erster Linie Demenzkranke. Sie können eine Leistung in Höhe von 100 bis 200 € pro Monat erhalten.



» Pflegestufe 1

Wer mindestens einmal am Tag Hilfe bei der Körperpflege, dem Essen und anderem benötigt, der wird in die Pflegestufe 1 eingestuft. Für diese Pflegestufe ist es notwendig, dass der Zeitaufwand für die Pflege mindestens 1,5 Stunden pro Tag beträgt, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

» Pflegestufe 2

Hierfür ist ein Zeitaufwand von mehr als 3 Stunden pro Tag gefordert, darin enthalten ist eine Grundpflege von mindestens 2 Stunden. Der Bedürftige benötigt mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und auch bei der Mobilität.

» Pflegestufe 3

Für Pflegebedürftige, die eine tägliche Pflege von mindestens 5 Stunden einschließlich einer Grundpflege von 4 Stunden benötigen und die auch nachts nicht ohne fremde Hilfe zurecht kommen, sollte man diese Pflegestufe beantragen. Diese Personen sind schwerst pflegebedürftig.

Wie und wo kann man eine Pflegestufe beantragen?

Der Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe wird bei der Pflegeversicherung eingereicht. Dazu ist keine besondere Form von Nöten. Ob eine Bedürftigkeit vorliegt oder nicht, prüft die Versicherung anhand eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes bzw. bei Privatversicherten des Dienstes Medicproof. Dazu finden in der Regel Hausbesuche statt, bei denen sich die Gutachter mit den Angehörigen bzw. den Pflegebedürftigen unterhalten und feststellen, welcher Pflegeaufwand und welche Art der Pflege notwendig sind.

Sie empfehlen außerdem die Pflegestufe. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist eine Frist von 5 Wochen, gerechnet ab Antragstellung, vorgesehen. Wird eine Pflegeleistung zuerkannt, so erfolgt sie ebenfalls ab dem Tag der Antragstellung. Ein Antrag kann sowohl zur erstmaligen Einstufung gestellt werden, als auch dann, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat.

Bei Ablehnung der Pflegebedürftigkeit hat der Antragsteller ein Widerspruchsrecht. Es lohnt sich, dieses in Anspruch zu nehmen, auch wenn damit ein erneuter Aufwand verbunden ist.

Lesetipp: Pflegestufe – Pflegegrad abgelehnt? – So legen Sie Widerspruch ein!

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

Ein Kommentar

  1. Hallo,
    vielen Dank für die klar verständlichen Äußerungen. Ich erkundige mich gerade, ob mein Vater (80 und leidet an Demenz) Pflegegeld bekommt und wie man dieses benatragen kann. Ich habe unter http://www.awo-rheinland.de/senioren/ratgeber-pflege/pflegestufen/pflegestufe-beantragen/ eine „Anleitung“ gefunden, wie man vorgehen sollte und was beachtet werden muss. Nun ist uns schon einiges klarer und wir müssen uns keine Sorgen mehr machen vor lauter Bürokratie.

Antwort hinterlassen

(Ihr Kommentar erscheint erst nach einer kurzen Prüfung)