Pflegebedürftige Menschen, die nicht dauerhaft, sondern nur für eine kurze Zeit eine vollstationäre Pflege benötigen, können einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen.

Kurzzeitpflege beantragen – wie und wo?
Die Kurzzeitpflege schließt Versorgungslücken | © Africa Studio / stock.adobe.com

Die Kurzzeitpflege wird nur in dafür zugelassenen Pflegeeinrichtungen ausgeführt. Wir geben Ihnen einen Überblick, was für Leistungen die Kurzzeitpflege ausmacht, wo sie beantragt werden kann und wer Anspruch hat.

Leistungen einer Kurzzeitpflege

Bei einer Kurzzeitpflege wird eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen und dort rundum betreut. Die stationäre Pflege beinhaltet die Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte sowie eine Vollverpflegung. Durch gut organisierte Praxisnetzwerke, ist bei Bedarf auch eine Betreuung durch qualifizierte Therapeuten, wie dem Physiotherapeuten möglich.



Voraussetzungen für eine Kurzzeitpflege

Um einen Anspruch auf die Kurzzeitpflege zu erhalten, muss nachweislich mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Auch bei Pflegegrad 1 kann die Kurzzeitpflege genutzt werden, allerdings erfolgt keine Übernahme der Kosten. Wer trotzdem die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, kann dafür den Entlastungsbetrag einsetzen und dadurch den anfallenden Betrag minimieren.

Gründe für eine Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege wird dann gewährt, wenn einer oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • pflegende Angehörige können, aufgrund von Urlaub oder Krankheit, kurzzeitig die Pflege nicht übernehmen
  • Pflegebedürftige können nach einem Aufenthalt im Krankenhaus noch nicht ohne Pflege auskommen
  • der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen hat sich deutlich verschlechtert
  • pflegende Angehörige benötigen, psychisch oder körperlich, eine Auszeit
  • Pflegebedürftige befinden sich in der Wartezeit auf einen Heimplatz
  • Haus oder Wohnung der Pflegebedürftigen werden umgebaut

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Der Antrag auf Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege beantragen: Die wichtigsten Fragen und Antworten 
Kurzzeitpflege beantragen: Das sollten Sie wissen | © pikselstock / stock.adobe.com

Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird über die Pflegekasse gestellt. Dabei ist die Krankenkasse der erste Ansprechpartner für Sie. Zudem können Sie aber auch direkt bei der Pflegekasse anrufen und sich informieren, welche Schritte vorgenommen werden müssen.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, schickt diese alle notwendigen Unterlagen direkt zu Ihnen nach Hause. Diese müssen dann noch ausgefüllt und zurückgesandt werden. Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, wird ein Gutachter geschickt, der den Bedarf feststellt.

WICHTIG: Der Antrag muss durch die pflegebedürftige Person oder einen Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Bei einer kurzfristig notwendigen Kurzzeitpflege kann es sogar passieren, dass eine Einschätzung direkt im Krankenhaus erfolgt und erst später das endgültige Gutachten durch den Gutachter erstellt wird.



Welche Angaben werden im Antrag gefordert?

Für die Beantragung der Kurzzeitpflege werden in der Regel folgende Unterlagen und Informationen benötigt:

  • Persönliche Daten des Antragstellers und des Pflegebedürftigen, z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Angaben zum Gesundheitszustand und zum Pflegebedarf, z.B. Diagnosen, Medikamente, voraussichtlicher Pflegezeitraum
  • Nachweise über die Inanspruchnahme von häuslicher Verhinderungspflege, falls vorhanden
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, z.B. Krankengeld, Rentenversicherung
  • Nachweise über den Einkommens- und Vermögensstatus, z.B. Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Bankauszüge

Es empfiehlt sich, alle relevanten Unterlagen und Informationen sorgfältig zusammenzustellen und den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, sich an eine Pflegeberatung oder eine andere Beratungsstelle zu wenden, um die Beantragung der Kurzzeitpflege zu unterstützen.

Kosten für die Nutzung der Kurzzeitpflege

Die Zusammensetzung der Kosten für die Kurzzeitpflege basiert auf folgenden drei Säulen:

  1. Pflegekosten
  2. Investitionskosten
  3. Verpflegung sowie Unterbringung

Eine Bezuschussung durch die Pflegekasse erfolgt in erster Linie bei Pflegegrad 2-5 für die Pflegekosten. Dabei wurde ein Maximalbetrag festgelegt, der sich bei 1.774 Euro bewegt. Die Höhe ist nicht abhängig davon, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat. Eine Möglichkeit für die Abdeckung der weiteren Kosten ist es, sich einen Überblick über das Budget für die Verhinderungspflege zu verschaffen. Ist der Betrag noch nicht ausgeschöpft, kann er ebenfalls für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

Eine Übernahme der Kosten für die Verpflegung und Unterbringung ist nicht vorgesehen. Diese Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.

Finanzierung des Eigenanteils – diese Optionen gibt es

Um die Finanzierung des Eigenanteils abdecken zu können, stehen diese verschiedenen Optionen zur Verfügung:

  1. Zugriff auf das Pflegegeld bei Kurzzeitpflege
  2. Einsatz des Entlastungsbetrags
  3. Antrag auf Unterstützung beim Sozialamt

Die Kosten für die Kurzzeitpflege können auch steuerlich abgesetzt werden. Daher sollten alle Rechnungen aufgehoben und bei der Steuererklärung mit eingereicht werden.

Lohnt sich der Zuschuss für die Kurzzeitpflege?

Ob sich der Zuschuss für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem tatsächlichen Pflegebedarf, dem voraussichtlichen Pflegezeitraum und den finanziellen Möglichkeiten. Es empfiehlt sich daher, die individuelle Situation sorgfältig zu prüfen.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

2 Kommentare

  1. Hallo,
    Ist das wovon ihr sprecht nicht eher die Verhinderungspflege?
    Mal abgesehen davon, dass das Pflegestärkungsgesetz noch überhaupt keine Erwähnung gefunden hat (das kam im Januar…es ist nun Ende Mai)

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