Rentner haben es oft schwer, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Wohngeld Plus ist eine staatliche Leistung, die speziell auf die Bedürfnisse von Rentnern abgestimmt ist und ihnen dabei helfen soll, ihre Mietkosten zu senken.

Wohngeld plus für Rentner: Voraussetzungen und Antragsverfahren
Wohngeld Plus – So profitieren Rentner | © magele-picture / stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine neue Wohngeld-Reform auf den Weg gebracht. Der von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) eingebrachte Gesetzentwurf wurde vom Kabinett gebilligt und soll Mietern mit geringem Einkommen in mehreren Schritten entlasten.

Statt bisher 600.000 Berechtigten werden ab 2023 rund zwei Millionen Haushalte finanziell unterstützt. In unserem Artikel klären wir auf, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Sie von Wohngeld Plus profitieren.

Inhalte der Wohngeld-Reform

Die Wohngeldreform hat wesentliche Änderungen am Gesetz vorgenommen, um schwächer gestellte Haushalte stärker zu unterstützen. Mit der neuen Reform hielt auch das Wohngeld-Plus-Gesetz Einzug. Demnach haben Berechtigte zukünftig nicht nur mehr Wohngeld in der Tasche, auch eine Entlastung bei den steigenden Heizkosten steht ins Haus.

Die Wohngeld Plus Reform setzt sich aus diesen 3 Säulen zusammen:

  1. Allgemeine Leistungsverbesserung
    Durch die Anpassung der Berechnungsgrundlagen werden zukünftig deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld erhalten.
  2. Dauerhafte Heizkomponente
    Der Heizkostenzuschuss ist als Pauschale angelegt und wird fortlaufend gezahlt. Dadurch wird es den Beziehern möglich, die durch die Preiserhöhung entstandene Mehrbelastung auszugleichen.
    Auf dem Papier dürften durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld zu erwarten sein. Die Pauschale soll älteren Menschen die Angst vor steigenden Heizkosten nehmen und zugleich zu mehr Sparsamkeit animieren.
  3. Klimakomponente
    Die Reform soll außerdem mehr bezahlten Wohnraum unter klimarechtlichen Aspekten schaffen. Durch Pauschalzahlungen werden höhere Mieten im Zuge energetischer Sanierungsmaßnahmen abgefedert. Vorgesehen ist ein Zuschlag von 0,40 Euro pro Quadratmeter auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes.

Historische Reform: Zwei Millionen Haushalte berechtigt

Die Belastung durch steigende Wohnkosten ist zur Realität geworden und die damit einhergehende Angst in der Bevölkerung, die Wohnkosten nicht mehr bezahlen zu können, deutlich zu spüren. Zuletzt sah ich bei meinen Nachbarn, die den Bescheid über die Erhöhung des Gaspreises in den Händen hielten, die pure Verzweiflung in den Gesichtern. Wie Ihnen geht es vielen anderen Menschen auch.

Durch die im Zuge des Ukraine-Krieges explodierten Energiepreise wächst besonders bei älteren Menschen die Unsicherheit. Allerdings haben nicht nur Rentner Probleme, steigende Mieten und hohe Energiekosten aus eigener Tasche zu finanzieren, auch Berufstätige mit geringem Einkommen sind davon betroffen. Aufgrund der steigenden Kosten soll mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ eine historische Wohngeldreform umgesetzt werden.

Dabei werden keine Heizkostenabrechnungen aufwendig geprüft, sondern es werden Pauschalzuschläge gewährt. Alleinstehende erhalten im Durchschnitt etwa 60 Euro mehr Wohngeld monatlich. In einem 4-Personen-Haushalt liegt die Pauschale bei zirka 100 Euro im Monat. Mit der Einführung von Wohngeld Plus, wurde das Wohngeld gestärkt, was speziell Rentnern hilft, ihre Mietkosten temporär zu senken.

Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld / Lastenzuschuss prüfen
Anspruch auf Wohngeld prüfen | © Zamrznuti tonovi / stock.adobe.com

Etwa 700.000 Rentner werden durch die Änderungen im Jahre 2023 erstmals Anspruch auf die staatliche Leistung erlangen, oder einen verlorenen Anspruch wieder geltend machen können. Man bedenke bei der Zahl, beinahe die Hälfte aller Wohngeldempfänger sind doch tatsächlich Rentner. Diese Zahlen machen einmal mehr deutlich, wie hoch der Hilfebedarf von Senioren in Deutschland ist.

Tipp: Das Wohngeld soll sich laut neuem Gesetz von 180 auf 370 Euro monatlich erhöhen.

Um Wohngeld beantragen zu können, müssen Rentner allerdings auch einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie in Deutschland gemeldet sind und über ein bestimmtes Einkommens- und Vermögenslimit hinausgehen.



Das heißt, Anspruch besteht:

  • wenn Sie ihr Existenzminimum, das, was Sie zum Leben brauchen, mit ihrem monatlichen Nettoeinkommen nicht sichern können.
  • wenn ihr monatliches Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt, die der Mietstufe und der monatlichen Bruttokaltmiete entspricht.

In welcher Mietstufe Sie liegen, entnehmen Sie der Liste vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Bei der Berechnung der Einkommensgrenze fließen folgende Faktoren mit ein:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Einkommens/der Rente des Gesamthaushaltes
  • Höhe der Miete
  • Größe des Haushaltes
  • Wohnort

Wer Wohngeld erhält, ist letztlich von einer recht komplizierten Rechnung abhängig, da Einkommensschwellen und die Kosten für den Wohnraum je nach Stadt oder Gemeinde in Deutschland nicht einheitlich sind. Dies ist zuletzt wahrscheinlich auch der Grund, warum viele Rentner bislang die Beantragung gescheut haben. Mit dem neuen Wohngeldrechner vom Bund prüfen Sie bereits vorab Ihren möglichen Anspruch.

Wohngeldrechner

Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums verschafft Ihnen einen ersten Überblick. Dafür füllen Sie die 5 Kästchen aus, zum Beispiel zur Angabe der Haushaltsmitglieder und bekommen dann sofort ein Ergebnis, das zur Orientierung dient.

Wichtig: Leben Sie allein und beziehen weniger als 1.000 Euro Rente, werden Sie kein Wohngeld erhalten, sondern das Sozialamt verweist Sie an die staatliche Grundsicherung für Rentner. Oder beziehen Sie bereits Transferleistungen, wie Grundsicherung/ Sozialhilfe, dann besteht ebenso kein Anspruch auf Wohngeld. Die Kosten für Unterkunft sind dann bereits Teil ihrer Absicherung.

Voraussetzung für Eigentümer

Sogar Eigentümer einer Immobilie können einen Anspruch auf den Zuschuss geltend machen, wenn Sie den Wohnraum selbst nutzen. Die Leistung wird gewährt, wenn die laufenden Kosten infolge eines zu geringen Einkommens nicht gedeckt werden können. Ausgaben für Zins, Kredit und weitere damit einhergehende Belastungen werden mit dem Lastenzuschuss abgefedert.

Ist es möglich Wohngeld rückwirkend zu beantragen?

Es kommt zwar nicht oft vor, doch in einigen Fällen ist es möglich, den Antrag rückwirkend zu stellen. Wenn Sie zum Beispiel eine Transferleistung (BAföG oder auch Hartz IV)  beantragt haben und diese abgelehnt oder aufgehoben wurde, können Sie das Wohngeld rückwirkend für den Ersten des Monats beantragen.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Das Wohngeld wird grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt und kann im Einzelfall verkürzt oder verlängert werden. Um einen Ausfall nach Ablauf der Frist zu verhindern, empfehlen wir Ihnen, 2 Monate vorher einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.


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Wieviel Wohngeld wird gezahlt?

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Wohngeld – Anspruch mit Wohngeldrechner prüfen | © Zamrznuti tonovi / stock.adobe.com

Geplant ist eine voraussichtliche Erhöhung des aktuellen Wohngeldbetrages um etwa 190 Euro monatlich. Damit wird sich das bisher gezahlte Wohngeld mehr als verdoppeln.

  • Wohngeld ohne Reform: etwa 180 Euro monatlich
  • Wohngeld nach der Reform: etwa 370 Euro monatlich

Den genauen Betrag des Mietzuschusses prüft und legt das örtliche Wohngeldamt fest. Die Höhe hängt von der Mietstufe ab und wird in Höhe des Unterschieds zwischen den tatsächlichen Mietkosten und den angemessenen Mietkosten gewährt. Die Mietstufen werden anhand der Größe der Wohnung und der Höhe der Mietkosten berechnet. Das Ganze könnte dann wie folgt aussehen.

Rechenbeispiel

Nachdem jüngst die Studie „Wohngeld Plus für Rentner“ vorgelegt wurde, können unter Berücksichtigung der ab 2023 geltenden neuen Bestimmungen bereits erste Rechenbeispiele erfolgen.

Beispiel:

Ein alleinstehender Rentner hat monatlich 1.240 Euro Bruttoeinkommen. Zu zahlen ist eine Bruttokaltmiete von 420 Euro pro Monat. Das neue Wohngeld beläuft sich in Mietstufe IV auf 156 Euro monatlich.

Zum Vergleich:

Würden Sie eine Bruttorente von 1.480 Euro erhalten, bekämen Sie 124 Euro Zuschuss. Bei Renteneinnahmen von 1.600 Euro brutto hätten Sie nach der Reform noch Anspruch auf ein Wohngeld von 78 Euro.

Grundsätzlich gilt:

Mit steigender Bruttorente sinkt das Wohngeld. Die Einkommensgrenze ist bei einer Bruttorente von 1.772 Euro pro Monat erreicht. Das neue Wohngeld beträgt dann zehn Euro.

Info: Weniger als zehn Euro kommen nicht zur Auszahlung.

Fallbeispiele

Beim Bezug von Wohngeld gilt zu beachten, dass Vermögen bis zu einer Obergrenze von 60.000 Euro unangetastet bleibt. Ein Zweipersonen-Haushalt kann sich auf ein Schonvermögen von 80.000 Euro berufen.

Bisher bekäme ein Rentner, der ein Bruttoeinkommen von 1.500 Euro besitzt und eine Kaltmiete von 500 Euro brutto zahlt, kein Wohngeld. Nach neuem Recht hätte er dagegen Anspruch. Gezahlt werden etwa 150 Euro monatlich, gemessen an der mittleren Mietstufe IV.

Wenn der Rentner mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, wird vom Nettoeinkommen ein maximaler Freibetrag von 251 Euro monatlich abgezogen. Da sich dadurch die Einkommensobergrenze erhöht, beträgt das Wohngeld 281 Euro pro Monat.

Ein Rentner-Ehepaar, das zusammen eine Bruttorente von 2.000 Euro erhält und 600 Euro Bruttokaltmiete zu zahlen hat, ging bislang bei der Wohngeldzahlung leer aus. Mit der neuen Reform stehen den Senioren 100 Euro monatlich zu. Kann bei einem der Eheleute der genannte Freibetrag geltend gemacht werden, sind maximal 221 Euro Wohngeld drin.

Dauer der Anspruchsprüfung

Die neue Regelung greift seit dem 1. Januar 2023. Bis die Anträge bearbeitet sind und das Wohngeld auf dem Konto der Antragsteller landet, werden vermutlich Wochen oder sogar Monate verstreichen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen befürchtet eine andauernde Überlastung der Ämter.

Deshalb wurde vom Kabinett beschlossen, dass Wohngeldanträge vorläufig bewilligt werden dürfen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf den Mietzuschuss besteht. Allerdings kann es dann passieren, dass Sie das Geld bei Ablehnung komplett zurückzahlen müssen.

Auszahlung von Wohngeld

Die staatliche Leistung wird in Form eines Miet-Zuschusses gewährt, der in der Regel an die Mieterin oder den Mieter im Voraus gezahlt wird. Mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person kann der Betrag auch direkt an die Vermieterin/ den Vermieter gezahlt werden.

Wo wird der Wohngeldantrag gestellt?

Nach intensiver Internetrecherche und Telefonaten mit den zuständigen Mitarbeitern der behördlichen Wohngeldstelle, gibt es nach Angabe der Mitarbeiter derzeit keine gesonderten Anträge für das neue Wohngeld. Ausgefüllt werden weiterhin die alten Anträge. Diese erhalten Sie online oder direkt in der Wohngeldbehörde ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Möchten Sie sich persönlich beraten lassen, werden Sie mit einem Termin beim zuständigen Wohngeldamt bestens mit Informationen versorgt.

Für den Zuständigkeitsbereich Berlin gibt es die Möglichkeit, den Antrag direkt über das Service Portal online auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben bei der Behörde einzureichen.

Tipp: Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, müssen Sie nicht aktiv werden. Das Wohngeld wird automatisch angepasst und wie gewohnt ausgezahlt. Ein neuer Antrag muss erst gestellt werden, wenn der reguläre Bewilligungszeitraum abläuft.

Finanzielle Unterstützung auch für Heimbewohner

Auch Menschen im Pflegeheim können einen Anspruch auf den staatlichen Zuschuss haben. Sie stellen allerdings gesonderte Anträge, die als Erstantrag, Weiterbewilligungsantrag oder Erhöhungsantrag bei der städtischen Verwaltung zur Verfügung stehen.

Folgende Personen sind zur Antragstellung berechtigt:

  • Der Heimbewohner selbst
  • Betreuer oder Bevollmächtigte des Heimbewohners (Vollmacht muss vorliegen)
  • Sozialleistungsträger (Vollmacht und entsprechende Bescheide müssen vorliegen)

Fazit

Das Wohngeld Plus ist eine Erweiterung des Wohngeldes und damit eine gute Möglichkeit für Rentner, ihre Mietkosten zu senken und somit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Beachten Sie jedoch, dass diese Form der staatlichen Leistung nur eine temporäre finanzielle Unterstützung ist und nicht dazu gedacht ist, dauerhaft gezahlt zu werden. Demnach sollten Rentner, die Wohngeld beziehen, sich bemühen, ihre Einkommenssituation zu verbessern, um auf lange Sicht ohne finanzielle Unterstützung auszukommen.

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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