Auch 2023 stehen für Verbraucher einige Änderungen an. Was der Gesetzgeber plant und umsetzt, erfahren Sie hier.

Änderungen 2023
Viele Änderungen 2023 betreffen Senioren | © zatevakhin / stock.adobe.com
Das Jahr 2022 brachte eigentlich schon genug Änderungen für Verbraucher, doch wie jedes Jahr erwartet uns auch 2023 wieder einiges Neues. Gesetze, Regelungen, Verpflichtungen und Erleichterungen – mit dem Jahreswechsel treten auch 2023 wieder einige Änderungen in Kraft.

Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen

Wohngeld stand bisher nur Haushalten zu, die Sozialleistungen vom Staat bezogen haben. Ab Januar 2023 können auch Personen / Familien Wohngeld beantragen, die zwar ein regelmäßiges Einkommen haben, dieses aber sehr gering ist. Ob und wer wohngeldberechtigt ist, lässt sich leider nicht pauschal sagen. Die Berechnung obliegt den Behörden und wird nicht an einer bestimmten Einkommensgrenze festgemacht.

Zudem wird es eine Aufstockung um durchschnittlich 190 Euro geben. Das bedeutet, wer Wohngeld beantragt und genehmigt bekommt, kann im Durchschnitt mit 370 Euro Mietzuschuss im Monat rechnen. Geringverdiener sollten sich nicht scheuen, den Zuschuss in Anspruch zu nehmen.

Rentenerhöhung wieder für Juli geplant

Wie jedes Jahr, so ist auch 2023 eine Rentenerhöhung geplant. Nach jetzigem Stand sollen die Rentner und Rentnerinnen im Westen des Landes etwa 3,5 Prozent mehr Rente erhalten. Senioren im Osten können mit rund 4,2 Prozent mehr Rente rechnen.



Da für die Rentenerhöhung auch immer die Lohnentwicklung eine große Rolle spielt, müssen sich die Rentner in Deutschland noch gedulden. Wie viel mehr Geld jeder Einzelne genau bekommen wird, klärt sich erst im Frühjahr.

Grundfreibetrag steigt

Mehr Rente bedeutet womöglich auch, dass Sie künftig Steuern zahlen müssen. Ein kleiner Lichtblick: der Grundfreibetrag wird angehoben. Waren es 2022 noch 10.347 Euro für Ledige, wird der Grundfreibetrag 2023 um 561 Euro angehoben. Somit bleiben 10.908 Euro steuerfrei. Für Paare gilt der doppelte Betrag.

Keine Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersgrenze mehr

Anders als bei der Rentenerhöhung gibt es bei der nächsten Änderung 2023 keinen Unterschied in Ost und West. Wer bisher seine Altersrente vorgezogen hat und trotzdem etwas dazuverdienen wollte, musste sich an eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze halten. Diese fällt ab 01. Januar 2023 weg.

Rentner mit vorgezogener Altersgrenze, also vor der Regelaltersgrenze, die ihr Einkommen aufstocken wollen oder müssen, können nun quasi in ihrem alten Job weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen. Der Hinzuverdienst bleibt anrechnungsfrei.

Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente, beachten Sie bitte, dass der Hinzuverdienst ungeachtet der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen auch weiterhin nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erzielt werden darf. Anderenfalls kann Ihr Rentenanspruch entfallen.
Quelle: deutsche-rentenversicherung.de

Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent absetzbar

Änderungen 2023
Wer fürs Alter vorsorgt, wird entlastet. | © Robert Kneschke / stock.adobe.com

Wer noch nicht in den Genuss der Rente kommt, profitiert trotzdem. Vorsorgeaufwendungen fürs Alter sind ab 01.01.2023 in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Somit können Rentenbeiträge zukünftig zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Strompreisbremse ab März

Viele Verbraucher sind mit den derzeitigen Preissteigerungen gänzlich überlastet. Um einen Teil abzufangen, plant die Bundesregierung ab März 2023 eine sogenannte Strompreisbremse. Demnach sollen Haushalte, die weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs nur 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Beim Gas sind ebenso Vergünstigungen geplant. Hier soll der Preis für 80 Prozent des Verbrauchs auf 12 Cent je kWh gedeckelt werden.

49-Euro-Ticket kommt

Angelehnt an den Erfolg des 9-Euro-Tickets geht nun das 49-Euro-Ticket an den Start. Wann dieser allerdings sein wird, ist noch nicht offiziell bestätigt. Fakt ist, zum Jahresbeginn kann man das vergünstigte Ticket noch nicht nutzen. Aktuell im Gespräch ist der 1. April. Sobald das „Deutschlandticket“ bestätigt ist, können Fahrgäste damit bundesweit alle Verkehrsmittel des Nahverkehrs nutzen.

Aus Hartz IV wird Bürgergeld

Wer bisher Arbeitslosengeld II bezog, bekommt ab Januar 2023 Bürgergeld. Das Kind hat nicht nur einen neuen Namen, es bedeutet vor allem mehr Geld in der Tasche. Alleinlebenden stehen dann pro Monat 502 Euro zur Verfügung. Weitere Reformen in Bezug auf das Bürgergeld sind in Planung, werden aber wohl erst Mitte des Jahres in Kraft treten.

Weitere Änderungen 2023 im Kurzüberblick

  • Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte werden im Schnitt auf 16,2 Prozent angehoben
  • Kindergeld wird erhöht: ab 01.01.2023 erhält jedes Kind 250 Euro monatlich
  • Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 Prozent auf 2,6 Prozent.
  • Gesetzlich Versicherte müssen ihre Krankschreibung nicht mehr in Papierform beim Arbeitgeber abgeben. Dies erledigt die Krankenkasse auf digitalem Weg.
  • Restaurants, Cafés etc., die Speisen zum Mitnehmen anbieten, müssen dafür künftig Mehrwegverpackungen bereitstellen.
  • Besitzer von Eigenheimen müssen sich auf steigende Beiträge bei der Gebäudeversicherung einstellen. Grund dafür sind unter anderem die steigenden Kosten für Handwerksmaterial.
  • Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Haus- und Wohnungsbesitzer endet am 31.01.2023.
  • Die Tabaksteuer wird abermals erhöht. Eine Schachtel Zigaretten mit 20 Stück kostet dann ca. 18 Cent mehr.

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