Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Formulare und Unterlagen Sie brauchen, um einen Rentenantrag stellen zu können.

Rentenantrag stellen
Deutsche Rentenversicherung bietet Hilfe beim Rentenantrag | © Kirsten Davis/peopleimages.com / stock.adobe.com

Der Rentenantrag bedeutet für jeden Arbeitnehmer einen fundamentalen Einschnitt. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt – und so wie bei Naturvölkern die Übergangsriten den Eintritt in eine andere Lebensphase markieren, hat auch die Beantragung der Altersrente zuweilen den Charakter einer Prüfung.

Allerdings hilft Information und Vorbereitung, diesen wichtigen Schritt ohne übermäßige Aufregung erfolgreich durchzuführen. Da das Thema „Altersrente“ durchaus als politisches und gesellschaftliches Haupt- und Reizthema angesprochen werden kann, herrscht bei vielen Betroffenen ein eher ungutes Gefühl.

Rentenberatung bietet Hilfe

Angesichts der notwendigen Formulare wird sich diese Grundstimmung kaum aufhellen. Es ist daher dringend anzuraten, eine Rentenberatung aufzusuchen, bevor man schließlich den Rentenantrag stellt. Anlaufstellen sind die Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch Versicherungsämter, Kommunen oder Gewerkschaften haben entsprechende Beratungsstellen.

Ein falsch gesetztes Kreuzchen in einem Formular kann eine unnötige finanzielle Einbuße bedeuten. In manchen Fällen kann eine etwas längere Wartezeit eine Gutschrift von Mindestentgeltpunkten zur Folge haben, so dass einige Monate, die man noch am Arbeitsplatz verbringt, eine lohnende Rentensteigerung bedeuten können.



In anderen Fällen, auch das muss in die Überlegungen einbezogen werden, würde zwar ein verspäteter Rentenbeginn die Altersrente erhöhen. Rechnet man aber diese Rentenerhöhung auf die Beiträge um, die der Berufstätige in seiner verlängerten Arbeitszeit einzahlt, dann lohnt sich dieses Verfahren eventuell erst nach anderthalb Jahrzehnten. Hier ist also der Taschenrechner gefragt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente

Generell gilt, dass das Rentensystem in den letzten Jahrzehnten immer wieder gesetzlichen Änderungen unterworfen war, die zu verschiedenen Stichtagregelungen führten. Auch hier lauern Fallstricke, die zu unnötigen finanziellen Verlusten führen können.

Es mag banal klingen, dennoch müssen zwei grundsätzliche Tatsachen ausgesprochen werden:

  • Um eine Altersrente zu erhalten, muss man einen Anspruch auf Altersrente haben.
  • Um eine Altersrente zu erhalten, muss man einen Antrag stellen.

Der Anspruch auf eine Altersrente gründet auf drei wesentlichen Voraussetzungen

  1. Die versicherungsrechtllichen Voraussetzungen müssen vorliegen, das heißt, es muss eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen geleistet worden sein.
  2. Der Antragsteller muss das gesetzlich vorgeschriebene Lebensalter erreicht haben oder zusätzliche persönliche Voraussetzungen erfüllen, die der Gesetzgeber als solche anerkennt. Dazu gehören eine Schwerbehinderung, längere Arbeitslosigkeit oder die Beschäftigung in Altersteilzeit.
  3. Zwischen dem ersten Pflichtbeitrag und der Antragstellung muss eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren liegen. Der Gesetzgeber sieht eine Wartezeit von 35 Jahren als obere Grenze an, nach deren Erfüllung allgemein die volle Rentenhöhe bewilligt werden kann.

Der Antrag auf Altersrente muss gestellt werden – der deutsche Sozialstaat kann aus verschiedenen Gründen seine Fürsorgepflicht nicht so definieren, dass bei Eintritt aller Voraussetzungen automatisch eine erste Rentenzahlung erfolgen würde. Man kann einen formlosen Antrag auf Zusendung der notwendigen Formulare bei der Rentenversicherung stellen.

Rentenantrag stellen – Formular online abrufbar

Einfacher geht es im Internet. Unter der Adresse www.deutsche-rentenversicherung.de lassen sich alle notwendigen Formulare auf den heimischen Rechner laden. Wichtig ist es, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Wenn ein geklärtes Rentenkonto ohne Unklarheiten oder übersehene Fakten vorliegt, kann die Berechnung recht schnell erfolgen.

Dennoch sollte man sich und den zuständigen Mitarbeitern der Rentenversicherung ein zeitliches Polster gönnen. Wer seinen Rentenantrag drei oder dreieinhalb Monate vor dem Datum stellt, an dem der Rentenbeginn gesetzlich möglich ist, befindet sich auf der sicheren Seite.

Rentenantrag – Längere Bearbeitungszeit einkalkulieren

Gibt es Unklarheiten, sollte man eine Bearbeitungszeit von bis zu sechs Monaten einkalkulieren. Dabei sollte man aber beachten, dass der derzeitige Noch-Arbeitgeber für die restliche Beschäftigungszeit eine Bescheinigung des voraussichtlichen Verdienstes ausstellt. Auch hierfür existieren Vordrucke. Wer Krankengeld, Zahlungen der Arbeitsagentur oder andere Ersatzleistungen erhält, muss sich ebenfalls eine Vorausbescheinigung ausstellen lassen.



Der Rentenantrag kann dort eingereicht werden, wo Sozialleistungen gezahlt werden. Allerdings verkürzt es wiederum die Bearbeitungszeit, wenn man den Antrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger bzw. bei dessen Beratungsstellen oder dem zuständigen Versichertenältesten abgibt. Im Ausland kann man sich an eine deutsche Botschaft wenden.

Lückenloser Versicherungsverlauf

Die Bedeutung eines geklärten Versicherungsverlaufes bzw. einer Kontenklärung wurde schon erwähnt. In den meisten Fällen dürfte diese Klärung schon erfolgt sein. Ist das nicht der Fall, sollte der letzte erhaltene Versicherungsverlauf eingereicht werden.

Danach kommt die Frage: Weshalb gibt es im Versicherungsverlauf Lücken? Gab es Auslandsaufenthalte, Krankheiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten? Grundsätzlich gilt: Unterlagen, die nicht gebraucht werden, kommen zurück in die Tasche.

Unterlagen, die man vergessen oder verloren hat, kosten Geld. Daher sollte man zwischen Ausbildungsvertrag und Zeugnis alle relevanten Papiere zur Hand haben, auch Geburtsurkunden der Kinder, falls Erziehungszeiten angerechnet werden sollen.

Unterlagen zum Rentenantrag

Unabhängig von diesen Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzubringen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Belege über die Krankenkassenzugehörigkeit
  • Angaben über andere Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten
  • Angaben über die Bankverbindung mit Namen des Institutes, Bankleitzahl und der persönlichen Kontonummer.

Bei Rentenerklärungen ohne weiteren Klärungsbedarf erhält der Antragsteller nach etwa drei Monaten den Rentenbescheid. Danach ist es der „Renten Service“ der Deutschen Post, der über den Beginn der nunmehr fortlaufenden Rentenzahlungen informiert.

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15 Kommentare

  1. Karola Häder on

    Haben Sie die eingestellten Links mal überprüft.

    Nie komme ich über die Seite auf den Antrag auf Rente.
    Ich denke, da muss mal nachgearbeitet werden. Wo kann ich den Antrag jetzt finden?

  2. Hallo Karola, der Link funktioniert doch. Und auf der Zielseite sind auch auch alle Formulare zum Download gelistet.

  3. Günther Sapper on

    Hallo admin.

    Entweder ich stell mich zu dumm an oder es geht wirklich ncht wie schon Karola geschrieben hat mit dem Antrag.
    Es wäre vielleicht sinnvoll einen Link mit „Kontakt“ zu schalten. Dort könnte man seine Anliegen mitteilen.

  4. Hallo Günther,
    als Karola damals kommentierte war der Link defekt, weil die Deutsche Rentenversicherung Ihre Website völlig verändert hatte. Seit dem funktioniert der Link aber einwandfrei. Einfach auf den einzigen Textlink in dem Beitrag da oben klicken und schon kommt man direkt zu den Rentenanträgen und zahlreichen anderen Formularen.

  5. Wenn beim Rentenantrag auch die Erziehungszeit angerechnet werden soll, müssen die Geburtsurkunden ALLER Kinder vorgelegt werden, oder reicht auch die von nur einem Kind. Und: Wenn eines der Elternteile bereits die gesetzliche Rente bezieht, und sich die Erziehungszeiten hat anrechnen lassen, kann das andere Elternteil auch diese Erziehungszeit anrechnen lassen, oder geht das nur für ein Elternteil????

    Vielen Dank im Voraus!

  6. Hallo, bitte wenden Sie sich in diesem speziellen Fall an Ihre Rentenversicherung. Danke.

  7. Es geht nur darum ob ich meinem Vater meine Geburtsurkunde geben muss. Die meiner Schwester hat er schon. Ich weiß nur nicht was er sonst noch damit vorhaben könnte. (Wir haben ein äußerst schlechtes Verhältnis)
    Ich bin mir nämlich nicht sicher ob er meine Geburtsurkunde wirklich für die Beantragung der gesetzlichen Rente benötigt, oder ob er damit etwas anderes vor hat…

  8. hallo

    kann mir denn jemand sagen wo ich die unterlagen von der rentenversicherung die man am anfang des jahres glaube ich bekommt herbekomme musste einige meiner unterlagen in den ofen schmeißen wegen schimmel und feuchtigkeit in dem raum wo das zeug stand…

  9. Bitte kontaktieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger. Meiner Meinung nach kann man Ihnen dort die fehlenden Unterlagen erneut zur Verfügung stellen.

  10. Petra Gertel on

    hallo, ich gehe nach Altersteilzeit ab August 2013 in Altersrente, werde in diesem Monat 63 Jahre alt, es ist doch richtig, dass ich für die Verlängerungsmonate Besitzstandswahrung habe und mit 7,2 % Abschlag in Rente gehe, muss ich alle Unterlagen wie SV-Bücher, Geburtsurkunden usw. nochmals einreichen, oder reicht das, falls es schon festgestellt wurde ?

  11. Frage, habe vor ca 1 Jahr meine Frührente wegen krankheit eingereicht. Diese wurde abgelehnt. Jetzt kamen Krankeiten dazu.
    Wie lange muss ich warten, um einen neuen Antrag stellen zu können.

  12. Frage, bin am 25.04.1954 Geb.Bin 50%
    Schwerbehindert unbegrenzt.Möchte mit 63 Jahre auf Krankheit in Rente ohne abzüge.Müssen die 6 Monate noch darauf
    gerechnet werden oder bin ich davon befreit?

  13. muss ich bei meinem rentenantrag den bescheid für meine witwenrente
    vorlegen?

  14. Ernst Hannover on

    Guten Abend,

    ich werde kommende Woche meine Altersrente beantragen. Muss ich die Betriebsrente oder die Mieteinahme der vermieteten Wohnung bei Antragstellung angeben?

    Freundliche Grüsse
    Ernst Hannover

  15. Hallo,

    Ich bin 63 Jahre alt und beziehe seit vielen Jahren eine Erwerbsunfaehigkeitsrente mit 95 %. Wenn ich in ca 2 Jahren in die Altersrente beziehen möchte, muss ich dann noch einen Rentenantrag stellen oder geht das dann automatisch von der Erwerbsunfähigkeitsrente in die Altersrente über? Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Freundliche Grüße
    Rita E.

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