Recht
Erben mit und ohne Testament
Wer zu Lebzeiten sein Testament macht, kann eventuelle Streitigkeiten nach seinem Tod verhindern. Ist kein Testament vorhanden, regelt das Gesetz die Erbfolge.
Wer zu Lebzeiten sein Testament macht, kann eventuelle Streitigkeiten nach seinem Tod verhindern. Ist kein Testament vorhanden, regelt das Gesetz die Erbfolge.
Wer mit dem letzten Willen eines Erblassers nicht einverstanden ist, kann das Testament anfechten. Allerdings müssen dafür bestimmte Gründe vorliegen.
Erben und Vererben stellt so manchen auf eine harte Probe, denn das Erbrecht in Deutschland birgt so manche Tücke. Hier unsere Tipps zum Erben und Vererben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Testament zu verfassen. Ob handschriftlich oder Berliner Testament, wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen.
Copyright © 2011 - 2022 | Aktive-Rentner.de | Impressum | Datenschutzerklärung |