Erben und Vererben stellt so manchen auf eine harte Probe, denn das Erbrecht in Deutschland birgt so manche Tücke. Hier unsere Tipps zum Erben und Vererben.

Erben Vererben Tipps
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Bei den Worten erben und vererben denkt man spontan an die reiche Erbtante, die einem womöglich ein Vermögen hinterlassen hat. Doch in den meisten Fällen sieht die Realität anders aus. In Deutschland tun Sie gut daran, ihren Nachlass zu Lebzeiten zu regeln, damit es später keine Streitigkeiten gibt. Ist die Erbfolge bei direkten Familienangehörigen noch relativ einfach geregelt, so gestaltet sich die Sachlage bei Nichtverheirateten schon etwas schwieriger. Worauf Sie beim Erben und Vererben achten müssen, verrät Ihnen unser Ratgeber mit diversen Tipps und Tricks.

1. Erben mit und ohne Testament

» Erben mit Testament

Die einfachste und standardmäßige Form seinen Nachlass zu regeln, ist das Testament. Hier gilt es aber darauf zu achten, dass dies eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird.

Im Testament können Erben, ganz im Sinne des letzten Willens, benannt aber auch ausgeschlossen werden. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, keinen Formfehler zu begehen, wenden Sie sich an einen Notar.



» Erben ohne Testament

Ist nach einem Todesfall kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Hier richtet sich der Anspruch danach, wie weit der Verstorbene/Erblasser mit den potentiellen Erben verwandt war. Gesetzlich ist dies in Ordnungen geregelt.

  1. Ordnung: Kinder, Enkelkinder, Urenkel
  2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister, Neffen, Nichten
  3. Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen
  4. Ordnung: Urgroßeltern, Großtanten, Großonkel

2. Erbrecht Ehegatte – Sonderfall bei Ehemann oder Ehefrau

Auch wenn der Ehegatte den größten Teil seines Lebens mit dem Erblasser verbracht hat, gilt er nicht als Erbe 1. Ordnung. Selbstverständlich steht ihm aber ein gesetzliches Erbrecht zu. Dies ist allerdings abhängig vom Güterstand, in dem beide Ehepartner bisher gelebt haben.

» Erbrecht bei Zugewinngemeinschaft

Wurde bei Eheschließung zwischen den Ehegatten weder Gütertrennung noch Gütergemeinschaft vereinbart, so gilt die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, der Betrag, der sich aus Anfangsvermögen und Endvermögen ergibt, ist hier Grundlage. Zu beachten gilt allerdings, dass Schenkungen, Lottogewinne und dergleichen nicht einbezogen werden. Lediglich das tatsächlich erarbeitete Vermögen kommt hier zum Tragen. Voraussetzung für den Erbanteil des Ehegatten ist auch immer, ob es noch Erben in einer der gesetzlichen Ordnungen gibt.

Gibt es dann erbt der Ehegatte plus Aufstockung nach § 1371 BGB
Erben 1. Ordnung ¼ bzw. 25 Prozent ¼  bzw. 25 Prozent
Erben 2. Ordnung ½ bzw. 50 Prozent ½ bzw. 50 Prozent
Erben 3. Ordnung ¾ bzw. 75 Prozent
Erben 4. Ordnung 1/1 bzw. 100 Prozent

» Erbrecht bei Gütergemeinschaft

Wurde zu Lebzeiten Gütergemeinschaft vereinbart, so bedeutet dies, dass das gesamte in die Ehe eingebrachte Vermögen in ein gemeinschaftliches Vermögen übergeht. Gütergemeinschaft wird im Allgemeinen schriftlich im Ehevertrag festgehalten.

Gibt es dann erbt der Ehegatte
Erben 1. Ordnung ¼ bzw. 25 Prozent
Erben 2. Ordnung ½ bzw. 50 Prozent
Erben 3. Ordnung ½ bzw. 50 Prozent
Erben 4. Ordnung 1/1 bzw. 100 Prozent

» Erbrecht bei Gütertrennung

Wie der Name es schon sagt, findet bei Vereinbarung einer Gütertrennung auch eine Trennung der Vermögenswerte statt. Jeder Ehegatte behält eingebrachtes und vorhandenes Vermögen im Laufe der Ehe für sich.

Gibt es dann erbt der Ehegatte
Erben 1. Ordnung ¼ bzw. 25 Prozent
Erben 2. Ordnung ½ bzw. 50 Prozent
Erben 3. Ordnung ½ bzw. 50 Prozent
Erben 4. Ordnung 1/1 bzw. 100 Prozent

3. Erbrecht bei Nichtverheirateten (eheähnliche Lebensgemeinschaft)

Von einer nichtehelichen Gemeinschaft ist die Rede, wenn beide Partner ihr Zusammenleben eheähnlich gestalten. Ausgenommen sind, im Zusammenhang mit dem Erbrecht, homosexuelle Lebensgemeinschaften und reine Wohngemeinschaften. Es besteht daher kein gesetzlicher Erbanspruch bei Nichtverheirateten.

» Absicherung durch Testament

Um dem Partner trotzdem eine angemessene Absicherung zuzusichern, sollte zu Lebzeiten ein Testament verfasst werden. Wichtig ist allerdings, dass beide Partner für sich ein eigenes Testament aufsetzen.



» Absicherung durch Erbvertrag

Eine weitere Möglichkeit den Lebenspartner für die Zukunft abzusichern und ihm ein Erbrecht einzuräumen, ist der Erbvertrag. Dieser sollte beim Notar aufgesetzt und unterzeichnet werden. Auch im Falle des Scheiterns der Beziehung behält der Erbvertrag seine Gültigkeit. Daher immer daran denken, im Falle einer Trennung sollte die Möglichkeit bestehen, aus dem Vertrag auszutreten.

Ein kostenloser Muster-Erbvertrag steht Ihnen auf www.erbrecht-heute.de zur Verfügung.

4. Erbschaft ausschlagen

Nicht immer ist es positiv zu sehen, wenn man als Erbe in Frage kommt. Denn leider hinterlassen Verwandte nicht nur Vermögen, Bargeld oder Immobilien, auch Schulden können Teil der Erbmasse sein.

»  Frist beachten

Hat man davon Kenntnis erhalten, dass man zum Erben bestellt worden ist, bleibt einem eine Frist von 6 Wochen um zu prüfen, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will. Selbst wenn der Verstorbene so großzügig war und per Testament oder Erbvertrag festgelegt hat, dass man die Luxuslimousine erbt, muss dies noch lange kein finanzieller Segen sein. In unserem Beispiel gilt es zu prüfen, ob das Auto bereits abgezahlt ist, oder nicht. Weiterhin sollte man alle Konten prüfen, um letztendlich nicht einen Haufen Schulden zu erben.

» Wo und wie kann ich die Erbschaft ausschlagen?

Hat man sich einmal entschieden die Erbschaft nicht anzunehmen, ist der Gang zum Notar bzw. zum Nachlassgericht notwendig. Natürlich müssen Sie nicht persönlich beim Nachlassgericht erscheinen, die Ausschlagung der Erbschaft kann bzw. muss schriftlich verfasst werden.

5. Erbschaftssteuer oder Schenkung?

In Deutschland gilt das Erbschaftsteuergesetz. Das heißt, wurde jemand großzügig bedacht, so muss er diesen neuen Reichtum mit dem Fiskus teilen. Wie hoch die jeweilige Erbschaftssteuer ist, hängt vom geerbten Vermögen ab und vom Verwandtschaftsgrad. Allerdings gibt es auch Steuerfreibeträge. Diese richten sich wiederum danach, in welche Steuerklasse man aufgrund seines Verwandtschaftsverhältnisses eingestuft wird. Eine genaue Übersicht finden Sie hier (www.ra-kotz.de).

Um den Lieben die Erbschaftssteuer zu ersparen, wird häufig eine Schenkung als Alternative in Betracht gezogen. Hier gilt: Der Schenkungsvertrag muss vom Notar beurkundet werden, damit er rechtlich wirksam wird. Selbstverständlich findet eine Schenkung immer unentgeltlich statt, was aber leider nicht von der Schenkungssteuer entbindet.

Da jeder Einzelfall verschieden ist und sich nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenssumme richtet, kann pauschal keine Angabe über die Höhe der möglichen Erbschafts- oder Schenkungssteuer gemacht werden. Einen ersten Überblick können Sie sich mit dem Erbschaftssteuerrechner auf http://www.focus.de verschaffen. Hier ist auch die Berechnung einer Schenkungssteuer möglich.

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13 Kommentare

  1. Ich glaube, dass man sich frühzeitig und sorgfältig mit erbrechtlichen Fragen auseinandersetzen muss. Ich weiß, dass die Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, wie ich bin, das Recht eines ihrer Staaten sich aussuchen dürfen. Ich wusste vor diesem Artikel nicht, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, wenn nach einem Todesfall kein Testament vorhanden ist. Es ist auch sehr interessant, wie der Anspruch sich richtet, dass die Kinder, Enkelkinder, Urenkel zuerst gehen, und dann Eltern des Erblassers, Geschwister, Neffen und Nichten. Ich glaube, dass ich besser zu einem Rechtsanwalt für Erklärung gehen muss, als mich selbst online konsultieren, um in der Zukunft keine Probleme zu haben.

  2. Sophie Gerber on

    Danke für diesen Beitrag! Erben / Vererben sind beide ganz komplizierte Themen, es gibt sehr viel was man beachten muss. Ich werde mir diese Seite auf jeden Fall speichern, diese Infos bieten einem einen guten Überblick über Erbrecht.
    Viele Grüße, Sophie

  3. Viktoria Maisner on

    Hallo zusammen,
    herzlichen Dank für die Zusammenstellung der vielen informativen und hilfreichen Informationen. Bezüglich dem Thema Erbrecht gibt es derart viele Dinge zu berücksichtigen. Ich finde es super, wie ihr tabellarisch festgehalten habt, wann der Ehegatte wie viel erbt. Das habe ich mich schon oft gefragt.

  4. Anna Wüstner on

    Danke für den Beitrag zum Thema Erbrecht und für deine Tipps. Innerhalb der Familie kam es bei uns auch schon vor, dass wir uns professionelle Hilfe dazu geholt haben. Mein Mann musste vor kurzem auch die Erfahrung machen. Man muss sich bei solchen Angelegenheiten immer gut informieren lassen!

  5. Mein Opa ist mittlerweile in die Jahre gekommen und möchte anfangen sich mit der Erbschaft zu beschäftigen. Er möchte eine gerne ein Testament verfassen, hat jedoch keine Erfahrung damit und ich genauso wenig. Einige verhasste Mitglieder möchte er aus der Erbschaft ausschließen lassen. Da wir uns wie gesagt aber nicht mit der Form auskennen, wie so etwas verfasst werden muss, werden wir uns einen Anwalt für Erbrecht wenden müssen.

  6. Ferdinand Schneider on

    Ich bedauere, dass der Staat im Erbfall einen Teil des Geldes erhält. Eine Schenkung als alternative ist eine gute Idee. Sie sagen, dass es notwendig ist, zum Notar zu gehen. Das macht es dann doch wieder ein bisschen mühsam. Meine Großeltern gehen einen anderen Weg. Sie geben den Kindern so viel Geld pro Jahr. Diese Beträge sind nicht zu groß, sodass sie keine Steuer zahlen müssen.

  7. Mailin Dautel on

    Die Tante einer Freundin ist verstorben und es liegt kein Testament oder anderer Verträge vor zum Erbrecht. Das ganze war dann etwas komplizierter als erwartet. Mein Mann und ich haben uns gleich hingesetzt und unsere Testamente verfasst und werden uns in dieser Woche darum kümmern was mit unseren Kinder geschieht wenn wir nicht mehr sein sollten. Auch wenn man ungerne über solche Fälle nachdenkt, sollte man sich doch für den Fall der Fälle vorbereiten.

  8. Luise Hanson on

    Man kann nie früh genug damit beginnen, seinen Nachlass zu regeln. Gut zu wissen, dass ein Testament auch heute noch handschriftlich verfasst werden muss. Ich werde das dann auch bald in Angriff nehmen, um meine Angehörigen abzusichern.

  9. Tobias Müller on

    Vielen Dank für die nützlichen Tipps zum Thema Erbrecht. Meine Oma möchte sich um ihr Testament kümmern und geht deshalb zu einer Beratung, die beim Erstellen von Testamenten hilft.

  10. Joachim Hussing on

    Danke, dass Sie uns erklärt haben, wie ein Testament die normalste und einfachste Art ist, einen Nachlass zu regeln. Meine Eltern sind an der Errichtung eines Testaments interessiert. Ich werde sie bitten, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu finden, der ihnen bei der Errichtung eines Testaments helfen kann.

  11. Sven Bergmann on

    Vielen Dank für diese 5 Tipps zum Erbrecht. Es ist gut, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Erbfolge bestimmt hat für den Fall, dass kein Testament vorhanden ist. Ich habe bisher kein Testament aufgesetzt, aber bin beruhigt, dass es im Ernstfall eine einzuhaltende Reihenfolge gibt und meine Kinder in der Erbfolge an erster Stelle stehen.

  12. Vielen Dank für die Tipps zum Erbrecht. Mein Onkel sucht einen Rechtsanwalt für Erbrecht, um ihm bei der Erstellung seines Testaments zu helfen. Gut zu wissen, dass man ein Testament oder Erbvertrag erstellen sollte, wenn man in einer nicht ehelichen Partnerschaft ist.

  13. Peter Buschman on

    Ich will gern sicher gehen das meine Kinder mein Erbe erhalten. Es ist gut zu wissen das man beim Notar oder Erbrechtsanwalt das Testament nochmal überprüfen lassen kann damit alles gut läuft. Wir werden uns einen Anwalt suchen damit das alles passt.

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