Wer mit dem letzten Willen eines Erblassers nicht einverstanden ist, kann das Testament anfechten. Allerdings müssen dafür bestimmte Gründe vorliegen.

Blick auf handgeschriebenes Testament.
Wann kann ein Testament angefochten werden? © Dan Race / stock.adobe.com

Immer mehr Menschen, die ihren Verwandten oder Freunden etwas aus eigenem Besitz hinterlassen möchten, tun dies, indem sie ein Testament aufsetzen. Eine solche letztwillige Verfügung soll verhindern, dass nach dem Tod des Erblassers Streit zwischen den erbberechtigten Hinterbliebenen über die Aufteilung des Erbes entsteht. Wer erbberechtigt und mit dem Testament nicht einverstanden ist, kann das Testament anfechten und so versuchen, seine Ansprüche durchzusetzen.

Wer kann ein Testament anfechten?

Um ein Testament anfechten zu können, muss man selbst erbberechtigt sein. Laut Paragraph 2080 Bürgerliches Gesetzbuch sind Personen zur Anfechtung berechtigt, denen eine Aufhebung des Testaments unmittelbar Vorteile bringen würde. Zur Anfechtung berechtigt sind also

» zum einen alle gesetzlichen Erben, Ersatzerben sowie Vorerben, die eine Nacherbeneinsetzung verhindern möchten.
» zudem können Erben, die sich gegen Anordnungen oder Auflagen eines Testamentes wehren wollen, ein Testament anfechten.

Gründe für die Anfechtung eines Testaments

Wer den letzten Willen eines Testamentes anfechten möchte, der muss dies vor dem Nachlassgericht beantragen. In Paragraph 2078 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Voraussetzungen für die Anfechtung eines Testaments benannt. Danach kann ein Testament angefochten werden,



» wenn der Erblasser sich entweder beim Aufsetzen des Inhalts geirrt hat
» oder das Testament in Unkenntnis über bestimmte Sachverhalte verfasst hat,

das Erbe also bei entsprechender Kenntnis gar nicht in vorliegender Weise so verteilt hätte. Ebenso gilt ein Testament als anfechtbar,

» wenn der Erblasser das Testament nur aufgrund einer falschen Annahme oder einer falschen Erwartung verfasst hat.
» Außerdem kann ein Testament angefochten werden, wenn es einzig aufgrund von Drohungen verfasst wurde.

1. Testament anfechten wegen Inhaltsirrtum

Eine Testamentsanfechtung ist angebracht und berechtigt, wenn sich beispielsweise der Erblasser im Testament einfach verschrieben hat oder sich über einen wichtigen Umstand im Irrtum befand. Ein Beispiel für einen solchen Irrtum könnte die nachweisbare Tatsache sein, dass dem Testamentsverfasser der rechtlich bedeutsame Unterschied zwischen Vor- und Nacherbschaftsberechtigung nicht bekannt war.

2. Erbunwürdigkeit eines Erbberechtigten

Der Paragraph 2339 BGB ermöglicht auch die Anfechtung eines Testamentes aufgrund von Erbunwürdigkeit. Erbunwürdig sind beispielsweise Personen, die einen Erblasser arglistig täuschen, ihn töten bzw. zu töten versuchen oder ihn bewusst in einen Zustand versetzen, der ihm bis zum Eintritt des Todes die Möglichkeit nimmt, einen letzten Willen zu verfassen, diesen zu verändern oder sogar aufzuheben.

3. Testament anfechten bei nicht berücksichtigter Pflichtteilberechtigung

Nach deutschem Erbrecht haben Nachkommen eines Erblassers Anspruch auf einen Pflichtteil aus der Erbmasse. Wird ein Pflichtteilberechtigter im Testament übergangen und nicht berücksichtigt, kann er eine Testamentsanfechtung anstreben, um seinen rechtlichen Anspruch geltend zu machen.

4. Pflichtteilsberechtigter aus Unkenntnis übergangen

Testament und Erbrecht.
Das Testament muss dem Erbrecht entsprechen. © MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Laut Paragraph 2079 BGB liegt eine Sonderform des Motivirrtums vor, wenn dem Erblasser beim Errichten eines Testaments die Existenz eines Pflichtteilberechtigten nicht bekannt ist und er diesen aus diesem Grund in seinem letzten Willen unberücksichtigt lässt. Lässt sich aber vermuten oder belegen, dass der Erblasser auch bei entsprechender Kenntnis sein Testament nicht anders verfasst hätte, hat eine Anfechtung wenig Chancen auf Erfolg.

5. Testament anfechten wegen Drohung

Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn der Erblasser durch Drohung veranlasst wurde, sein Testament in einer bestimmten Form zu verfassen. Als Beispiel kann der Fall einer Tochter dienen, die der eigenen Mutter mit der Einstellung aller Hilfs- und Pflegeleistungen droht, wenn die Mutter sie nicht in ihrem Testament als Alleinerbin benennt. Ein solches Testament wird in der Regel vom Erblassgericht für ungültig erklärt, da es nicht Ausdruck des freien Willens der Erblasserin ist, sondern in einer Situation der Angst und des Ausgeliefertseins zustande kam.

6. Unberechtigte Erben

Als Sonderfall gilt ein Testament, in welchem der Erblasser beispielsweise eine Krankenschwester oder einen Altenpfleger ihres Alten- oder Pflegeheimes als Erben einsetzt. Laut Paragraph 14 Abs. 5 Heimgesetz (HeimG) ist es der Heimleitung sowie dem Pflegepersonal eines Heimes verboten, sich von einer zu pflegenden Person Geld oder andere Vermögenswerte durch ein entsprechendes Testament zu sichern. Dies gilt als unrechtmäßige Vorteilsnahme aufgrund eines Abhängigkeitsverhältnisses.

Verfassen Sie ein unanfechtbares Testament

Wer seinen Besitz einer oder mehreren Personen hinterlassen möchte, der sollte rechtzeitig ein unanfechtbares Testament verfassen. Beim Verfassen eines Testamentes sollte man keine Gründe für eine eventuelle Erbfolge nennen, denn solche Begründungen sind subjektiv und sind häufig erst der Anlass für eine Anfechtung. Ein Testament sollte immer bei einem Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt sein, denn so besteht keine Möglichkeit, es unrechtmäßig zu verändern oder sogar zu vernichten.

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6 Kommentare

  1. Hallo! Ich bin enterbt worden und der Pflichtanteil soll mit 10000€ aus einem Privatdarlehen verrechnet werden. Mein Vater war 2005 verstorben,ich war im Ausland, unmittelbar nach Der Testamentsverlesung kam meine Mutter mich besuchen. Auf meine Frage, was ich tun müsste wegen dem Testament, sagte sie nichts, meine Eltern hätten sich gegenseitig eingesetzt. Ein Testament habe ich nie erhalten. Familie hat angegeben nicht zu wissen wo ich sei. Beim Besuch im Ausland haben meine Geschwister meine Mutter begleitet und Streit provoziert. 2006 kam ich nach Deutschland, meine Geschwister haben verhindert, dass ich wieder zur Familie gehöre. Am Tag der Beisetzung haben sie mich wiedermal beschimpft und mit Schläge bedroht. Jetzt habe ich das Testament erhalten und war aus allen Wolken gefallen, es stand das o.g. Ich weiß nicht was ich tun kann, da ich davon überzeugt bin, das das auf negativen Einfluss geschehen ist. Ich hatte ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter. Kann mir jemand helfen?

  2. es sollte umgehend der Erbschein beantragt werden. Sodann sollte mit dem Irrtum der Erblasserin das Testament angefochten werden. Ein Irrtum könnte sich daraus ergeben, dass es keine Indizien für eine Vorzugsbehandlung der heutigen Vollerben gab, somit auch kein Enterbungsgrund vorlag am leiblichen Kind. Die Einflussnahme der Erben auf die Erblasserin wird allein nicht ausreichen den freien Willen der Erblasserin zu erschüttern, wohl aber hilfreich um den Irrtum zu begründen.

  3. Ein sehr relevanter Artikel für mich bzgl. des Anfechtens eines Testaments. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus. Ich bin erbberechtigt und wurde aus dem Erbe ausgeschlossen. Die einzigen die etwas zugeschrieben bekommen, sind meine Geschwister. Ich werde daher, wie Sie vorschlagen, einen Anwalt für Erbrecht kontaktieren.

  4. mein Vater ist im Jahre 2005 verstorben meine Mutter im Jahre 2008. Nach dem Tod meines Vaters wollte man meine Mutter zwingen zu unterschreiben das die Länder verkauft werden, sie haben sogar nachts bei ihr an den Rollladen geklopft, so das sie erst glaubte es seien Einbrecher, sie hatte mittags sogar noch einen hochroten Kopf, aber zur Polizei wollte sie nicht, weil sie soviel Angst vor ihrem Enkelkind, Schwiegertochter und dessen Stiefvater gehabt hat. Meine Schwägerin kann sehr gut Menschen manipulieren, so kann nicht arbeiten, aber sehr gut reden. Sie und mein Bruder hatten egal was sie gekauft haben Schulden gemacht. Außerdem waren sie oft auf dem Schützenthron sogar Königin und Kaiserin und alles auf Kosten meiner Eltern, als sie alles überschrieben bekamen, hat sie sich von meienm Bruder der mittlerweile Alkoholiker war getrennt und hat sich jemand „Apotheker“ aus dem Altersheim geholt. ohne das Geld von meinen Eltern hätte sie ihn bestimmt nicht bekommen. Sie hat vor Jahren Altenpfleger gelernt, natürlich nur aus einem Grund, der ist inzwischen verstorben und vor kurzen hat sie wieder geheiratet natürlich jemand mit Geld. Die Geschichte ist sehr viel schlimmer, nur wir kommen nicht damit klar das unsere Eltern die so hart gearbeitet haben und dann so auf grausame Art und Weise getötet wurden. Die geht über Leichen und meine Schwester und 1 Bruder kommen mit der Situation nicht klar. Mir hat man damals sogar vorgeworfen, das ich eine Morddrohung gesagt hätte gegenüber meines Neffen und seine damalige Freundin mittlerweile Frau. Ich habe sehr viel für meine Mutter getan und die wollten das ich weil mein Neffe und seine heutige Frau oben bei meiner Mutter wohnten, und die nichts für meine Mutter getan haben das sie schnell stirbt. Von Januar bis zum Tode hatte sie nicht mal eine warme Wohnung, das Öl war alle und die wollten das meine Mutter immer die Rechnung bezahlt, sie war sehr sparsam hatte nicht mal mehr eine Wanne oder Dusche, weil das Bad oben war und die alles abgeriegelt haben, deshalb hat sie dann bei mir oder bei meiner Schwester gebadet. Wir benötigen dringend Hilfe unsere Lebensqualität ist mittlerweile sehr bescheiden, weil wir nicht darüber hinwegkommen.

  5. Oscar Albrecht on

    Also es gibt auf jeden Fall einen Inhaltsirrtum im Testament meines Onkels. Er hat eine Null vergessen und das heißt, dass ich nur 1% seines Vermögen erben werde. Aber wie kann man dies beweisen?

  6. Es ist immer am besten einen notariellen Erbvertrag zu machen, besonders wenn es
    etwas zum vererben gibt, wie Immobilien und Grundstücke.

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