Auch wenn die Freude auf den geplanten Urlaub groß war, wird der Flug gecancelt, bringt es nichts sich zu ärgern. Dann gibt es erst einmal wichtigere Dinge zu erledigen. Was genau Sie jetzt tun sollten und sogar müssen, erfahren Sie hier.

Flug ausgefallen Hinweise Tipps
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Der jährliche Urlaub ist immer etwas ganz Besonders. Die meisten setzen sich in den Flieger Richtung Sonne. Schon frühzeitig beginnt man mit den Planungen und Erledigungen, dass zum Tag X alles bestens vorbereitet ist. Kurz vorher werden dann die Koffer gepackt und dann geht es auch schon los zum Flughafen. Nicht selten kommt dann die böse Überraschung: Flug cancelled! Dies geschah beispielsweise erst kürzlich in Hamburg, wo durch ein defektes Stromkabel der größte Flughafen im Norden Deutschlands komplett lahmgelegt war (ausführlicher Bericht unter abendblatt.de ). Der Ärger ist einem bei so einer Situation natürlich direkt ins Gesicht geschrieben. Bevor Sie sich aber stundenlang über den nicht stattfindenden Flug ärgern, bewahren Sie lieber die Ruhe und kümmern Sie sich jetzt um die wichtigen Dinge, denn als Fluggast haben Sie auch bestimmte Rechte, die in der EU-Fluggastrechtsverordnung unter eur-lex.europa.eu genau erläutert sind. Damit Sie sich jetzt nicht die komplette Verordnung durchlesen müssen, habe ich Ihnen hier einmal die wichtigsten Fakten aufgeführt.

Was muss ich machen, wenn der Flug ausfällt?

Wie schon einmal erwähnt – Ruhe bewahren. Wenn der Flug gänzlich ausfällt oder sich mehr als fünf Stunden verspätet, haben Sie zwei Möglichkeiten.

  1. Ticketpreis erstatten lassen
  2. Transport zum Ziel durch Alternative

Bei der zweiten Möglichkeit kann es sich um einen Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt oder aber auch um eine Bahnfahrt (innerhalb Deutschlands) handeln. Wenn Sie sich für einen anderen Flug entscheiden, sollten Sie schnellstmöglich die Kunden-Hotline der jeweiligen Airline anrufen und Ihr Anliegen schildern. Sie bekommen schneller jemanden ans Telefon, als das Sie vermutlich einen Mitarbeiter vor Ort antreffen. Dennoch sollten Sie sich schleunigst an den Umbuchungsschalter stellen, denn denken Sie daran, Sie sind nicht der bzw. die Einzige, die in diesem Flugzeug gesessen hätte. Der Ansturm auf einen Alternativflug ist dementsprechend groß.

» Tipp: Sammeln Sie über den Ausfall des Fluges so viele Informationen wie möglich. Dazu gehören vor allem mögliche Gründe für den Ausfall.



Hinweis: Sollte es möglich sein, sollten Sie mit Handgepäck reisen. Das hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer plötzlichen Flugannullierung nicht stundenlang auf Ihr Gepäck warten müssen. Es gibt sogar Fälle, da ist der Fluggast nach der Flugumbuchung am Ziel ohne seinen Koffer angekommen. Handgepäck macht das Reisen flexibler.

Rechte nach EU-Verordnung

Die EU-Verordnung gilt für alle Fluggäste, die Ihren Flug in einem EU-Mitgliedsstaat beginnen oder aber das Flugziel in der EU liegt. Was Ihnen im Falle einer Annullierung zusteht, erfahren Sie jetzt:

❍ Entschädigung

Schon einmal vorab: Keine Ausgleichszahlungen stehen Ihnen zu, wenn der Flug mindestens 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde. Auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Streiks oder Radarausfall ist mit keinen Ausgleichszahlungen zu rechnen. Krankheit von Piloten, fahrlässige Beschädigungen am Flugzeug gehören aber nicht dazu.

Einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben Sie dann, wenn Sie eine Verspätung von mindestens drei Stunden an Ihrem Zielort vorweisen können. Die zu erwartenden Zahlungen können zwischen 125 Euro und 600 Euro liegen. Die entsprechende Höhe ist abhängig von der Entfernung zum Zielort:

  • bis 1.500 km 250 Euro
  • von 1.500 km bis 3.500 km 400 Euro
  • über 3.500 km 600 Euro

Der Wert kann sich allerdings verringern, wenn Sie mit einem alternativen Flug Ihr Ziel bei

  • 1500 km bis zu zwei Stunden verspätet erreichen
  • bis 3500 km (innerhalb EU) bis zu drei Stunden verspätet erreichen
  • über 3500 km bis zu vier Stunden später erreichen

❍ Betreuung

Ob die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist oder nicht – sie ist ab zwei Stunden Verspätung für die Betreuung der Passagiere zuständig. Dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • zwei kostenlose Telefonate
  • das Versenden von Faxen und E-Mails
  • Hotelunterkunft inklusive Transfer

Die Ansprüche richten sich nach folgenden Gegebenheiten:

Wartezeit Voraussetzung Betreuungsleistung
ab 2 Stunden Flüge bis 1.500 km kostenlose Getränke, Essen, Telefonate und E-Mails
ab 3 Stunden Flüge von 1.500 km bis 3.500 km kostenlose Getränke, Essen, Telefonate und E-Mails
ab 4 Stunden Flüge ab 3.500 km kostenlose Getränke, Essen, Telefonate und E-Mails
ab 5 Stunden bei allen Flügen Anspruch auf alternative Beförderung, Rücktritt vom Vertrag oder Rückerstattung Flugkosten
Abflug erst am nächsten Tag bei allen Flügen Übernachtung im Hotel und Erstattung der Transferkosten

Hin und wieder kommt es vor, dass Fluggesellschaften die Kosten nicht übernehmen wollen. Wenn Sie sich also selbst um eine Unterkunft kümmern, den Transfer dorthin bezahlen, sich etwas zu essen holen oder oder oder – ganz wichtig: Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen auf, dass Sie die Kosten im Nachhinein geltend machen können.



Kosten geltend machen

Geld hat heutzutage niemand zu verschenken, deshalb sollten Sie die Kosten auch unbedingt geltend machen.

Dazu müssen Sie der jeweiligen Airline ein Schreiben schicken mit folgenden Daten:

  • Flugnummer
  • Datum
  • Flughafen Abflug
  • Flughafen Ziel
  • Fluggäste (namentlich)

Dazu gehören auch wichtige Informationen, wie lange sich der Flug verspätet hat oder ob er gänzlich ausgefallen ist. Notieren Sie dazu auch noch Ihre Kontodaten, dass die Fluggesellschaft auch weiß, wohin Sie das Geld anschließend überweisen muss.

» Mein Tipp: Unter rechtecheck.de finden Sie eine Vorlage mit allen wichtigen Informationen, die Sie für das Schreiben benötigen.

Immer wieder kommt es vor, dass Fluggesellschaften sich quer stellen und die Zahlung verweigern. In diesem Fall können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. unter soep-online.de wenden. Wer von vornherein keine Lust hat, sich mit der Fluggesellschaft auseinander zu setzen, der kann die Aufgabe auch an Reiserechts-Experten wie flightright.de abgeben. Hier müssen Sie nur die erforderlichen Daten übermitteln und die Experten kümmern sich darum und streiten mit den Airlines, dass Sie Ihr Geld bekommen.

Ist ein Flug ausgefallen, ist es natürlich ärgerlich, aber innerhalb von Europa sind Sie diesbezüglich ziemlich gut abgesichert. So wird zumindest die finanzielle Belastung in den meisten Fällen gering gehalten.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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