Auch wenn die Freude auf den geplanten Urlaub groß war, wird der Flug gecancelt, bringt es nichts sich zu ärgern. Dann gibt es erst einmal wichtigere Dinge zu erledigen. Was genau Sie jetzt tun sollten und sogar müssen, erfahren Sie hier.

Flug ausgefallen Hinweise Tipps
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Der jährliche Urlaub ist immer etwas ganz Besonders. Die meisten setzen sich in den Flieger Richtung Sonne. Schon frühzeitig beginnt man mit den Planungen und Erledigungen, dass zum Tag X alles bestens vorbereitet ist. Kurz vorher werden dann die Koffer gepackt und dann geht es auch schon los zum Flughafen. Nicht selten kommt dann die böse Überraschung: Flug cancelled! Dies geschah etwa erst kürzlich in Hamburg, wo durch ein defektes Stromkabel der größte Flughafen im Norden Deutschlands komplett lahmgelegt war (ausführlicher Bericht unter abendblatt.de).

Was muss ich machen, wenn der Flug ausfällt?

Der Ärger ist einem bei so einer Situation natürlich direkt ins Gesicht geschrieben. Bevor Sie sich aber stundenlang über den nicht stattfindenden Flug ärgern, bewahren Sie lieber die Ruhe und kümmern Sie sich jetzt um die wichtigen Dinge, denn als Fluggast haben Sie auch bestimmte Rechte, die in der EU-Fluggastrechtsverordnung unter eur-lex.europa.eu genau erläutert sind. Damit Sie sich jetzt nicht die komplette Verordnung durchlesen müssen, habe ich Ihnen hier einmal die wichtigsten Fakten aufgeführt.

Wenn der Flug gänzlich ausfällt oder sich mehr als fünf Stunden verspätet, haben Sie zwei Möglichkeiten.

  1. Ticketpreis erstatten lassen
  2. Transport zum Ziel durch Alternative

Bei der zweiten Möglichkeit kann es sich um einen Alternativflug zu einem späteren Zeitpunkt oder aber auch um eine Bahnfahrt (innerhalb Deutschlands) handeln. Wenn Sie sich für einen anderen Flug entscheiden, sollten Sie schnellstmöglich die Kunden-Hotline der jeweiligen Airline anrufen und Ihr Anliegen schildern. Sie bekommen schneller jemanden ans Telefon, als dass Sie vermutlich einen Mitarbeiter vor Ort antreffen. Dennoch sollten Sie sich schleunigst an den Umbuchungsschalter stellen, denn denken Sie daran, Sie sind nicht der bzw. die Einzige, die in diesem Flugzeug gesessen hätte. Der Ansturm auf einen Alternativflug ist dementsprechend groß.

» Tipp: Sammeln Sie über den Ausfall des Fluges so viele Informationen wie möglich. Dazu gehören vor allem mögliche Gründe für den Ausfall.

Hinweis: Sollte es möglich sein, sollten Sie mit Handgepäck reisen. Das hat den Vorteil, dass Sie im Falle einer plötzlichen Flugannullierung nicht stundenlang auf Ihr Gepäck warten müssen. Es gibt sogar Fälle, da ist der Fluggast nach der Flugumbuchung am Ziel ohne seinen Koffer angekommen. Handgepäck macht das Reisen flexibler.

Rechte nach EU-Verordnung

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte dieser Verordnung erläutert.

Geltungsbereich der EU-Verordnung

Die Verordnung gilt für alle Fluggäste, die:

  • Einen Flug in einem EU-Mitgliedsstaat beginnen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • Einen Flug in einem EU-Mitgliedsstaat beenden, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt wird.

❍ Entschädigungsansprüche bei Annullierung

Schon einmal vorab: Keine Ausgleichszahlungen stehen Ihnen zu, wenn der Flug mindestens 14 Tage vor dem Abflug annulliert und keine angemessene alternative Beförderung angeboten wurde.



Ausnahmen bestehen bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks. In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf Entschädigung.

Allerdings gelten technische Probleme, die auf mangelnde Wartung zurückzuführen sind, oder Krankheitsfälle des Personals in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände.

❍ Entschädigungsansprüche bei Verspätung

Einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben Sie dann, wenn Sie eine Verspätung von mindestens drei Stunden an Ihrem Zielort vorweisen können. Die zu erwartenden Zahlungen können zwischen 125 Euro und 600 Euro liegen. Die entsprechende Höhe ist abhängig von der Entfernung zum Zielort:

  • Bis 1.500 km: 250 Euro
  • Von 1.500 km bis 3.500 km: 400 Euro
  • Über 3.500 km: 600 Euro

Der Wert kann sich allerdings verringern, wenn den Fluggästen eine alternative Beförderung angeboten wird und die Ankunftszeit am Endziel nur geringfügig von der ursprünglich geplanten Ankunftszeit abweicht:

  • Bis 1.500 km: Ankunftsverspätung von weniger als zwei Stunden
  • 1.500 km bis 3.500 km: Ankunftsverspätung von weniger als drei Stunden
  • Über 3.500 km: Ankunftsverspätung von weniger als vier Stunden

❍ Betreuung bei Verspätung oder Ausfall

Ob die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist oder nicht – sie ist ab zwei Stunden Verspätung für die Betreuung der Passagiere zuständig.

Dazu gehören:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • zwei kostenlose Telefonate
  • das Versenden von Faxen und E-Mails
  • Hotelunterkunft inklusive Transfer

Die Ansprüche richten sich nach folgenden Gegebenheiten:

WartezeitVoraussetzungBetreuungsleistung
Ab 2 StundenFlüge bis 1.500 km• kostenlose Getränke
• Essen
• Telefonate und E-Mails
Ab 3 StundenFlüge von 1.500 km bis 3.500 km• kostenlose Getränke
• Essen
• Telefonate und E-Mails
Ab 4 StundenFlüge ab 3.500 km• kostenlose Getränke
• Essen
• Telefonate und E-Mails
Ab 5 StundenBei allen Flügen• Anspruch auf alternative Beförderung
• Rücktritt vom Vertrag oder Rückerstattung Flugkosten
Abflug erst am nächsten TagBei allen Flügen• Übernachtung im Hotel
• Erstattung der Transferkosten

Gelegentlich kommt es vor, dass Fluggesellschaften die Kosten nicht übernehmen wollen. Wenn Sie sich also selbst um eine Unterkunft kümmern, den Transfer dorthin bezahlen, sich etwas zu essen holen oder oder oder – ganz wichtig: Heben Sie alle Rechnungen und Quittungen auf, dass Sie die Kosten im Nachhinein geltend machen können.

Kosten geltend machen

Geld hat heutzutage niemand zu verschenken, deshalb sollten Sie die Kosten auch unbedingt geltend machen.

Dazu müssen Sie der jeweiligen Airline ein Schreiben schicken mit folgenden Daten:

  • Flugnummer
  • Datum
  • Flughafen Abflug
  • Flughafen Ziel
  • Fluggäste (namentlich)

Dazu gehören auch wichtige Informationen, wie lange sich der Flug verspätet hat oder ob er gänzlich ausgefallen ist. Notieren Sie dazu auch noch Ihre Kontodaten, dass die Fluggesellschaft auch weiß, wohin Sie das Geld anschließend überweisen muss.

» Mein Tipp: Unter rechtecheck.de finden Sie eine Vorlage mit allen wichtigen Informationen, die Sie für das Schreiben benötigen.

Immer wieder kommt es vor, dass Fluggesellschaften sich quer stellen und die Zahlung verweigern. In diesem Fall können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. unter schlichtung-reise-und-verkehr.de wenden.

Wer von vornherein keine Lust hat, sich mit der Fluggesellschaft auseinanderzusetzen, der kann die Aufgabe auch an Reiserechts-Experten wie flightright.de abgeben. Hier müssen Sie nur die erforderlichen Daten übermitteln, und die Experten kümmern sich darum und streiten mit den Airlines, dass Sie Ihr Geld bekommen.

Ist ein Flug ausgefallen, ist es natürlich ärgerlich, aber innerhalb von Europa sind Sie diesbezüglich ziemlich gut abgesichert. So wird zumindest die finanzielle Belastung in den meisten Fällen gering gehalten.

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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