Ob als Zuverdienst zur Rente, oder neue Herausforderung – wer im Alter in die Selbstständigkeit starten will, sollte dies gut durchdacht haben.
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Geschäftsidee im Ruhestand: Risiken minimieren

Für die meisten Menschen ist der Eintritt in den Ruhestand der Beginn eines neuen, erholsamen und stressfreien Lebensabschnittes. Nicht mehr nach dem Wecker aufstehen müssen, reisen, wohin man will oder einfach nur alle Fünfe gerade sein lassen – darauf freuen sich unzählige zukünftige Rentner.
Es gibt jedoch auch viele Menschen der Generation 60+, die sich mit der neugewonnenen Freizeit nicht zufriedengeben, sondern sich einen Lebenstraum erfüllen möchten: die eigene Selbstständigkeit. Endlich der eigene Chef sein oder das Hobby zum Beruf machen – das wird manchmal erst in der zweiten Lebenshälfte möglich.
Die Gründung eines Unternehmens, auch als Einzelunternehmer, erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Sie sollten das Für und Wider genau abwägen, bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Auch alle Optionen und Herausforderungen, die nach der Existenzgründung auf Sie zukommen, sollten Sie vorab kalkulieren. Damit nichts schiefgeht, hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte zur Selbstständigkeit im Ruhestand.
Zuverdienst oder finanzielle Absicherung?
Wenn Sie die Selbstständigkeit benötigen, um Ihren Alltag zu finanzieren, sollten Sie nicht ins kalte Wasser springen. Die Einnahmen sind zwingend notwendig.
Wer sich in einer neuen Branche erst ausprobieren möchte, läuft Gefahr, schnell Schiffbruch zu erleiden. Die Devise lautet: „Schuster, bleib bei deinem Leisten!“ Arbeiten Sie selbstständig, aber möglichst in einem Bereich, in dem Sie bereits Erfahrung haben. Kenntnisse aus Ihrem bisherigen Berufsleben sind dabei sehr hilfreich.
Selbstständig im Alter: Allein gründen oder mit Partner?
Eigentlich haben Sie den Gedanken gefasst, Ihre Geschäftsidee allein durchzuziehen. Dem spricht prinzipiell nichts dagegen, knifflig wird es erst, wenn Sie einmal krank werden und für längere Zeit ausfallen. Die Geschäfte müssen weiter laufen, was sich bei einem Krankenhausaufenthalt schwer realisieren lässt.
Überlegen Sie deshalb, ob es nicht sinnvoll ist, einen Partner oder eine Partnerin ins Boot zu holen. Bei einer gemeinsamen Gründung sollten Sie unbedingt einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Worauf dabei zu achten ist, erfahren Sie auf starting-up.de.
Finanzielle Planung für die Selbstständigkeit im Ruhestand
Ihre Idee steht, Ihr Tatendrang ist unermesslich – gut so! Doch Vorsicht, jede Gründung braucht ein finanzielles Polster. Wer sich selbstständig macht, weil die Rente nicht reicht, wird es schwer haben. Zwar gibt es von der KfW das sogenannte ERP-Kapital für Gründung, aber auch hier wird ein Eigenkapitalanteil von 15 Prozent (alte Bundesländer), beziehungsweise 10 Prozent (neue Bundesländer und Berlin) der förderfähigen Kosten vorausgesetzt. Ein gründlicher Check der finanziellen Lage ist vorab auf jeden Fall empfehlenswert.
» MERKBLATT: ERP Kapital für Gründung (Download kostenlos)
Kaufmännische Kenntnisse für Senioren bei der Existenzgründung
Die Produktion ankurbeln, Material einkaufen, Messen organisieren, all das liegt Ihnen im Blut – wunderbar! Doch wer übernimmt die Buchhaltung? Nicht jedem liegt der bürokratische Teil der Selbstständigkeit, der aber unerlässlich ist. Sie wollen schließlich Gewinn erzielen, und der lässt sich nur mit einer ordentlichen Buchführung nachweisen.
Entweder Sie vergeben diese Aufgabe extern (das verursacht laufende Kosten), oder Sie nutzen eine geeignete Buchhaltungssoftware wie lexware.de. So behalten Sie Einnahmen und Ausgaben im Blick, erstellen Angebote und Rechnungen fristgerecht und haben Ihre Finanzen stets im Griff.
Wichtige Formalitäten bei der Unternehmensgründung im Ruhestand
Wer im Ruhestand selbstständig sein will, muss einige Formalitäten erledigen:
- Gewerbe anmelden und Gewerbeschein beantragen (sofern erforderlich)
- Einkünfte aus der Selbstständigkeit dem Finanzamt melden
- Mitteilung an die Kranken- und Rentenkasse
Wichtig:
Seit 2023 gilt: Wer die Regelaltersrente bezieht, darf unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Für vorgezogene Altersrenten gelten weiterhin erhöhte, aber nicht mehr so strenge Hinzuverdienstgrenzen. Aktuelle Informationen finden Sie auf deutsche-rentenversicherung.de.
Marketing und Digitalisierung für Seniorengründer
Im Umgang mit moderner Technik wie Smartphone oder Laptop ist die Generation 60+ sehr unterschiedlich aufgestellt. Die einen haben damit nichts am Hut, die anderen können sich ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen.
In der Selbstständigkeit werden Sie ohne moderne Technik nicht auskommen. Die Zeiten, an denen ein Vertrag per Handschlag geschlossen wurde, sind vorbei. Rein rechtlich muss alles schriftlich festgehalten werden, auch in Ihrem Interesse.
Machen Sie sich außerdem Gedanken über Ihre Absatzmöglichkeiten. Sie sind neu auf dem Markt und möchten das ändern. Nutzen Sie neben der Tagespresse auch Social-Media-Kanäle wie Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn oder WhatsApp. So erreichen Sie mit wenig Aufwand viele potenzielle Kundinnen und Kunden.






Ein Kommentar
Vielleicht sollte hinzugefügt werden, daß es keine Hinzuverdienstgrenze gibt , wenn die Regelaltergrenze erreicht wird und dann auch erst der Rentenbezug startet