Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Wie hoch diese Abschläge bei vorzeitiger Rente im Einzelnen sind können Sie hier per Rentenrechner ermitteln.

Abschläge bei vorzeitiger Rente - Rentenrechner
Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitiger Rente | © InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Das Alter für den Eintritt in den Bezug der Altersrente liegt bei 65 Jahren. Ab dem Jahr 2012 wird mit der schrittweisen Anhebung des Rentenalters bis zum 67. Lebensjahr begonnen. Allerdings ist es nicht für alle Menschen möglich bis zum gesetzlichen Rentenalter ihre Arbeitstätigkeit auszuüben.

Dies kann viele Ursachen haben. Gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass die bisherige Arbeit nicht mehr verrichtet werden kann und sich neue Arbeitschancen auf dem Arbeitsmarkt so gut wie nicht eröffnen. Das betrifft meist Menschen, die nach dem 55. Lebensjahr in diese Situation geraten und auch mit einer Umschulung ihre Arbeitschancen nicht verbessern können.

Unter bestimmten Bedingungen ist dann ein vorzeitiger Eintritt in die Altersrente möglich. Allerdings wird dies mit dauerhaften Abschlägen während des gesamten Rentenbezugs belegt. Die Abschläge bei vorzeitiger Rente gelten auch dann, wenn die Rente später von einem Angehörigen weiter bezogen wird.

Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitiger Rente?

Der Abschlag für einen vorgezogenen Rentenbeginn beträgt derzeit
je vorgezogenen Monat 0,3 Prozent bzw. pro Jahr 3,6 Prozent.

Wer kann vorzeitig in Rente gehen?

Einen vorgezogenen Renteneintritt können geltend machen:



  • Versicherte mit 35 Versicherungsjahren einen Renteneintritt mit 63 Jahren
  • Schwerbehinderte mit 35 Versicherungsjahren eine Rente ab 60 Jahre
  • Bergleute unter Tage mit 25 Jahren Versicherung können mit 60 Jahre in Rente gehen
  • und bis zum Geburtsjahr 1951 gelten noch 15 Jahre Versicherung für die Rente ab 63, wenn Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit den Renteneintritt bedingen.

In all diesen Fällen muss mit Abschlägen bei vorzeitiger Rente gerechnet werden.

Die Abschläge für den vorzeitigen Renteneintritt werden mit der voraussichtlich längeren Bezugsdauer der Rente begründet. Immerhin ist die Zeit des Rentenbezugs nach Jahren in den letzten 50 Jahren um 75 Prozent angestiegen. Eine Entwicklung, die sich durch die Erhöhung des allgemeinen Lebensalters weiter fortsetzt.

Private Vorsorge kann Abschläge auffangen

Wer vorzeitig die gesetzliche Rente beanspruchen möchte, sollte sich also darüber klar sein, dass er damit über die gesamte restliche Lebenszeit auf einen Teil der Rente verzichtet. Das kann natürlich durch gute private Vorsorge aufgefangen werden.

Wer heute die Rente noch in weiter Ferne vor sich sieht, ist ohnehin gezwungen, Maßnahmen zur privaten Absicherung des Alters zu treffen. Solche Maßnahmen, wie die Riesterrente, werden auch gefördert. Zahlreiche Menschen, die jetzt vor der Entscheidung für eine vorgezogene Rente stehen, haben häufig keine langfristig angelegten finanziellen Vorsorge-Maßnahmen ergriffen.

Wenn der Schritt in die vorzeitige Rente auf irgendeine Art vermeidbar ist, sollte dies getan werden, um sich davor zu schützen lebenslang Abschläge bei vorzeitiger Rente hinzunehmen. Auch in einem Zeitraum, von beispielsweise zehn Jahren vor Rentenbeginn, können noch finanzielle Zusatzsicherungen greifen, wenn die Möglichkeiten dafür gegeben sind.

Rentenrechner ermittelt online mögliche Abschläge

Im Internet gibt es Rentenrechner, mit deren Hilfe die voraussichtliche Rente berechnet werden kann. Eine Möglichkeit dazu haben Sie zum Beispiel auf www. www.n-heydorn.de oder www.focus.de. So können auch die Abschläge, die bei vorzeitiger Rente greifen, errechnet werden. Dies empfiehlt sich auf jeden Fall, bevor voreilig der Schritt getan wird, früher in Rente zu gehen.

Der Arbeitsmarkt ist in Umbrüchen begriffen, da es für Qualifikationen an jungen Nachwuchskräften mangelt. Eine Reihe von größeren und kleineren Unternehmen öffnen bereits ihre Tore für die gut qualifizierten und zuverlässigen älteren Arbeitskräfte.

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Ein Kommentar

  1. Renate Hohl on

    Es ist schon eine ganz große Frechheit, dass die die wegen Krankheit in Erwerbsminderungrente gehen mussten, dass die dann auch noch obendrein bestraft werden und immer mehr Abzüge haben. Sie haben doch schließlich ihr Leben lang dafür eingezahlt. Außerdem ist es auch noch dreist das die komplett beim Partner auf Hartz IV angerechnet werden. Meint ihr eigentlich man könnte von so wenig Geld gut Leben, geschweige auch noch sparen??? Die gesamten Rentner werden doch nur ausgebeutet.

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