Was zu beachten ist, wenn Sie als Rentner ein Gewerbe anmelden, und wie sich der Zuverdienst auf Ihre derzeitige Rente auswirkt, erfahren Sie hier.

Als Rentner ein Gewerbe anmelden
Die Gewerbeanmeldung ist der bürokratische Startschuss für Ihre Existenzgründung | © Stockfotos-MG / stock.adobe.com

Gemäß § 1 der Gewerbeordnung ist jedermann der Betrieb eines Gewerbes gestattet, sofern die Gewerbeordnung nicht Ausnahmen oder Beschränkungen vorschreibt oder zulässt. Die Gewerbeordnung als Gesetzesgrundlage beinhaltet keine eindeutige Definition, was ein Gewerbe ist. Die Rechtsprechung definiert ein Gewerbe als jede erlaubte Tätigkeit, die selbstständig und nach außen erkennbar ausgeübt wird. Sie muss planmäßig und für eine gewisse Dauer angelegt sein und den Zweck haben, mit ihr Gewinn zu erzielen.

Als Rentner ein Gewerbe anmelden – Wo und Wie?

Sie benötigen einen Gewerbeschein. Diesen stellt das Ordnungs- oder Wirtschaftsamt des Ortes aus, in dem sich der Sitz des Gewerbebetriebes befindet. Neben der Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses können je nach Art des anzumeldenden Gewerbes weitere Unterlagen notwendig werden (Meisterbrief, Konzessionen). Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, können Sie vorab beim Ordnungs- oder Arbeitsamt erfragen.

Nach erfolgreicher Anmeldung stellt die Behörde einen Gewerbeschein aus und informiert

  • das zuständige Finanzamt,
  • die Berufsgenossenschaft
  • und die Handwerkskammer.

Dieser gesamte Verwaltungsakt kostet je nach der am Ort geltenden Gebührenordnung zwischen 10 und 50 Euro.



Mit welchen weiteren Kosten müssen Sie rechnen?

Neben den Kosten für Gewerberäume, Ausstattung und benötigter Materialien müssen Sie als Rentner mit einer Neuberechnung ihrer Krankenkassenbeiträge rechnen. Hier wird der erwirtschaftete Gewinn plus monatliche Rentenzahlung als Einkommen zugrunde gelegt.

Selbstverständlich müssen Rentner und Pensionsempfänger neben allen sonstigen Einkünften auch die mit einem Gewerbe erzielten Gewinne versteuern. Wie hoch diese Steuerlast ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Zu beachten ist, dass gegebenenfalls Umsatzsteuer fällig wird.

Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch Mitglied in der Handwerkskammer. Auch dafür werden jährliche Mitgliedschaftsbeiträge fällig. Beiträge für die Berufsgenossenschaft fallen nur an, wenn der Gewerbetreibende Angestellte beschäftigt.

Gewerbe und Rentenversicherungsbeiträge

Wenn Sie als Rentner oder Pensionär das Renteneintrittsalter erreicht haben, müssen Sie aufgrund ihres Gewerbes keine Rentenversicherungsbeiträge mehr bezahlen. Anders verhält es sich unter Umständen beim Bezug von Renten- und Pensionsleistung vor Erreichen des Renteneintrittsalters. Oder beim Bezug von Erwerbsminderungsrenten beziehungsweise Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten.

Wie wirken sich Zusatzeinkünfte auf den Rentenbezug aus?

Gewerbe anmelden - Was ist zu beachten?
Rente und Gewerbe – Was muss man beachten? | © thodonal / stock.adobe.com

» Altersrente

Wer eine Altersrente bezieht, weil das Renteneintrittsalter bereits erreicht oder überschritten wurde, dessen monatliche Rentenhöhe bleibt uneingeschränkt bestehen. Egal wie hoch erzielte Nebeneinkünfte sind.

» Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung

Wer Leistungen aus der Rentenversicherung durch vorzeitigen Ruhestand, Erwerbsunfähigkeit, oder Erwerbsminderung erhält, muss bei Nebeneinkünften mit einer Kürzung der Rentenbezüge rechnen. Lediglich Nebeneinkünfte bis maximal 400 Euro im Monat haben keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe. 100%ige Erwerbsminderungsrenten können je nach erzieltem Einkommen in Teilrenten umgewandelt werden.

» Witwenrente / Waisenrente

Wer Anspruch auf Witwen-, Witwer-, Erziehungs- oder Waisenrente hat, muss sich alle sonstigen Einkünfte anrechnen lassen. So können sich die Rentenzahlungen bis zu den Freigrenzen von 718,08€ in den alten, beziehungsweise 637,03€ in den neuen Bundesländern verringern.

Wie wirken sich Zusatzeinkünfte auf den Pensionsbezug aus?

In jedem Fall muss jeder, der ein Ruhegehalt bezieht, seine zuständige Versorgungsstelle über den Nebenerwerb informieren. Wer als Ruhestandsbeamter nach Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Ruhegehalt hat, muss sich seine Nebeneinkünfte gemäß § 53 BeamtVG in jedem Fall anrechnen lassen.

Die Höhe der Abzüge berechnet sich im Prinzip aus der Summe von Bruttoversorgungsbezug plus Bruttonebeneinkünfte abzüglich des persönlichen Höchstbetrags. Gleiches gilt für Beamte, die aufgrund einer Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden.

Vorabinformation schützt vor unliebsamen Überraschungen

Auch bei Renten- oder Ruhegehaltsbezug gilt: Mit einem Gewerbe erzielte Einkünfte fließen nicht alle in den eigenen Geldbeutel. Informationen von

  • der Krankenkasse,
  • dem Finanzamt,
  • den Handwerkskammern,
  • der Rentenversicherung
  • der zuständigen Versorgungsstelle

sind erforderlich, damit das Gewerbe nicht zum Minusgeschäft wird.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

15 Kommentare

  1. ….sehr gut beschrieben! Können Sie mir das alles per E-Mail zusenden.
    Ich möchte das für mich ausdrucken!!
    Mit freundlichen Grüßen

    Ernst Hagg

  2. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Hallo Ernst, du musst nur die Tastenkombination Strg und P gleichzeitig drücken und schon fragt dich dein Rechner ob die die Seite ausdrucken möchtest.

  3. Leonhard Mayr on

    Wieviel darf ich dazuverdienen bei Rente mit 63
    Mit freundlichen Grüßen
    Leonhard Mayr

  4. Uwe Zimmert on

    Bin EU Rentner und möchte in der Firma meiner Frau die Maschinen warten und reparieren.Sie möchte das Steuerlich bei dem Finanzamt geltend machen,ohne mich einstellen zu müssen.Mein Verdienst würde 450€/monatlich nicht überschreiten.Was müssen wir beachten,muss ich deswegen ein Kleingewerbe beantragen und muß ich einen Krankenversicherungs Beitrag abführen?
    Vielen Dank

  5. Werner Schulte on

    Als Rentner mit Grundsicherung möchte ich ein Gewerbe anmelden. Ich will im Internet Vermittlungstätigkeiten ausführen. Beginn soll der 1. Mai 2018 sein. Ich weiß aber noch nicht, was ich mit dieser Tätigkeit verdiene. Muss ich schon JETZT ein Gewerbe anmelden bzw. zu Beginn?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  6. Guenter Weig on

    hallo kurze Frage,
    ich möchte kleingewerbe anmelden und beziehe derzeit meine Rente (700.-) plus 270 Grundsicherungsbeitrag.. kann ich das kleingewerbe anmelden und bleibt mein Grundsicherungsanspruch oder ändert sich hier wesentliches.

    mfg Guenter Weig

  7. Ich muss ein Kleingewerbe anmelden um meine Vermittlertätgkeit für ein paar Firmen über diggistore24 ausführen zu können. Da meine Rente klein ist, wäre es wichtig für mich zu wissen, welche Kosten für die Gewerbeanmeldung auf mich zukommen. Das heißt vielleicht wohl mal wieder, wegen Geldmangel konnte kein Geld verdient werden. Wär gut, wenn ich durch euch mehr erfahren kann und vielleicht auch mit dem Geldverdienen anfangen kann. Herzl. Gruss

  8. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Hallo Angela, die Gewerbeanmeldung ist ein kleiner einmaliger Posten. Die Anmeldung kostet zwischen 30 und 60 Euro, je nach Gewerbeamt.

  9. Nach Renteneintritt, kann ich für meinen ehemaligen Arbeitgeber nach Absprache noch einige Dienstleistungen erledigen. Der Umfang ist noch ungewiss und das Einkommen auch. Wie verhalte ich mich in dieser Situation.

  10. Otto Blocksachse on

    Guten Tag
    Ich bin Regelrentner mit 67 und habe im letzten Jahr für 3000€ Lehr- und Berechnungsleistungen durchgeführt. Mir wurden die Leistungen als „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ und ausgezahlt.
    Jetzt will ich meine Steuererklärung abgeben und muss sicher den Betrag versteueren,
    Eine Gewerbeanmeldung habe ich nicht.
    a) wo muss ich es eintragen
    b) gibt es hier Freibeträge.

  11. Udo Bergmann on

    Hallo, ich bin Rentner 68 Jahre alt und wollte bei Ebay meine CD + LP Sammlung verkaufen als Privatmann und jetzt soll ich mein Acount bei Ebay als Gewerbe anmelden was kommt da auf mich zu muss ich dann die Mehrwertsteuern bei dem Finanzamt zahlen mein Rente beträgt 1250€ wie läuft das ganze so ab.
    Gruß, Udo

  12. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Hallo Udo,
    das ist ungewöhnlich. Ich rate dazu den eBay Support zu kontaktieren. Die Deutsche Rentenversicherung sagt: „Die (steuerfreie) Hinzuverdienstgrenze für Rentner liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. (Stand 02/2024)“

  13. Bin 70 Jahre alt und habe ein Kleingewerbe. Muss ich den Gewinn aus 2023 versteuer?

  14. Dagmar von Aktive-Rentner.de on

    Ja, als Inhaber eines Kleingewerbes in Deutschland sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig, sofern Sie Gewinne erzielen. Das Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen. Die genaue Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihres Gesamteinkommens, Ihrer persönlichen Verhältnisse und eventuell anwendbarer Freibeträge. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden, um eine genaue Auskunft zu erhalten, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.

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