Auch, wenn Sie noch so gesund leben: das Schicksal kann schneller zuschlagen als es Ihnen lieb ist und Sie zu einem Pflegefall machen. Dafür sollten Sie rechtzeitig vorsorgen, um Ihre Kinder vor der Unterhaltspflicht zu schützen.

Plötzlich Pflegefall - Elternunterhalt
Plötzlich Pflegefall – Kinder finanziell schützen | © pikselstock / stock.adobe.com

In jungen Jahren macht sich kaum jemand Gedanken um das Alter. Schließlich ist man jetzt ja noch jung und frisch. Was sollte da schon passieren? Wenn mit den Jahren aber das eine oder andere Wehwehchen dazu kommt und man sich nicht mehr selbst behelfen kann oder gar ein Unfall passiert – was ist dann? Dann denken die meisten, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen. Doch das ist ein fataler Fehler. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist schließlich nur so etwas wie eine Teilabsicherung.

Wer sich hierüber nicht rechtzeitig Gedanken macht und auch nicht vorsorgt, der könnte seiner Familie damit später großen finanziellen Schaden zufügen. Warum? Ganz einfach: reicht das Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Rechnungen für die stationäre Pflege oder einen Heimplatz zu bezahlen, springt das Sozialamt ein. Doch dieses möchte das Geld natürlich wieder haben. Und genau deswegen klopft es dann bei der Familie des Pflegebedürftigen an.

Wann muss die Familie zahlen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt, wie zuvor erwähnt, nur einen Teil der Kosten ab, die im Pflegefall entstehen. Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III auf monatlich 3.200 Euro. Die Pflegeversicherung übernimmt aber nur 1.550 Euro der Kosten. Den Rest muss der Pflegebedürftige selber zahlen. Und das ist, wie Sie sehen, eine ordentliche Summe! Woher soll nun aber das Geld kommen?

Zunächst einmal muss der Pflegebedürftige alle eigenen Rücklagen aufbrauchen. Kann er die Kosten dennoch nicht selbst tragen, werden die Kinder über den Elternunterhalt zu Kasse gebeten. Denn Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen. Und das selbst, wenn sie schon lange keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern hatten bzw. dieser auch nicht gewünscht ist. Verwandte in gerader Linie, die direkt voneinander abstammen, sind nach Paragraf 1601 BGB (siehe unter www.gesetze-im-internet.de) verpflichtet, den pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zu gewähren. Unterhaltspflichtig sind dabei nur die Kinder des Berechtigten. Schwiegerkinder und Enkel sind davon nicht betroffen. Nur in Sonderfällen werden auch die Schwiegerkinder zur Kasse gebeten.



Wie viel Elternunterhalt müssen Kinder zahlen?

Wer unterhaltspflichtig ist, muss sein Vermögen zunächst einmal komplett offenlegen. Nur so kann die Höhe des Elternunterhalts berechnet werden. Zum Vermögen gehören:

  • regelmäßiges Einkommen (z.B. Gehalt)
  • angespartes Vermögen
  • Sparbücher
  • Wertpapiere und Aktien
  • Einkünfte aus vermieteten Immobilien
  • usw.

Den Kindern steht generell ein Mindestselbstbehalt zu. Dieser liegt für Alleinstehende bei 1.800 Euro und für Eheleute bei 3.240 Euro. Dieser Betrag wird dann vom bereinigten Einkommen abgezogen. Die Hälfte der verbleibenden Summe ergibt dann den Elternunterhalt.

➜ Beispiel:

Das bereinigte Einkommen eines Alleinstehenden liegt bei 2.600 Euro. Davon wird dann der Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro abgezogen. Es bleiben 800 Euro übrig. Die Hälfte davon, sprich also 400 Euro, muss das unterhaltspflichtige Kind dann bezahlen.

So können Sie Ihre Kinder schützen

Sicherlich sind Sie als Elternteil immer für Ihre Kinder da gewesen und haben sie so gut es geht finanziell unterstützt. Sie sollten nun aber trotzdem nicht erwarten, dass Ihre Kinder finanziell für Sie aufkommen. Besonders junge Familien und Familien, die eh schon finanzielle Probleme haben, können jeden Cent gebrauchen. Wird ihnen dann noch der Elternunterhalt aufgedrückt, kann das für finanzielle Schwierigkeiten sorgen. Und das möchten Sie Ihrer Familie doch sicherlich nicht antun. Anders sieht es natürlich aus, wenn Ihre Familie Sie zu Hause pflegt. Dann bekommt sie sogar Unterstützung (Näheres dazu unter bundesgesundheitsministerium.de). Doch das bekommen viele psychisch nicht hin.

Sorgen Sie deshalb am besten schon rechtzeitig vor und schützen Sie sich und Ihre Kinder vor finanziellen Schwierigkeiten. Eine private Pflegeversicherung kann z.B. die Versorgungslücke schließen. Wichtig ist nur, dass Sie sich vorher ganz genau überlegen, was für eine private Pflegeversicherung Sie abschließen möchten. Es gibt da schließlich verschiedene Varianten. Machen Sie am besten einen unabhängigen Vergleich, um das passende Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Möglich ist das z.B. unter www.pflegeversicherung-experten.de. Hier können Sie sich auch kostenlos telefonisch beraten lassen. Es gibt hier auch einen kostenlosen Rückrufservice. Wer diesen Service nicht nutzen möchte, sollte sich zumindest anschauen, was es bei einem Vergleich der Pflegeversicherungen alles zu beachten gibt.

Fazit:

Auch wenn Sie heute noch topfit sind und keine Beschwerden haben, sollten Sie an Ihre Zukunft denken. Und vor allem an Ihre Familie. Sie möchten doch später sicherlich nicht all das, was Sie sich hart erarbeitet haben, aufgeben müssen, um Ihre Pflege bezahlen zu können. Und erst recht nicht Ihre Kinder finanziell belasten. Dann sorgen Sie rechtzeitig vor. Wenn es erst einmal zu spät ist, steht Ihnen und vielleicht sogar Ihrer Familie eine große finanzielle Belastung bevor. Also unternehmen Sie etwas, damit Sie es auch im Alter noch gut haben. Obendrein ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Partner absichern. Wie Sie das machen können, lesen Sie hier.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

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