Ein Treppenlift ist nicht gerade kostengünstig. Doch wussten Sie, dass Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss bekommen können und auch der Fiskus hilft?
Es ist traurige Gewissheit, die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig an. Da Betroffene selbst wenig Einfluss auf das Fortschreiten ihrer Pflegebedürftigkeit haben, sind Angehörige gefordert. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes, werden 71 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, was den pflegenden Angehörigen einiges an Organisationstalent, Zeitmanagement und vor allem emotionaler Belastbarkeit abverlangt.
Neben abnehmender geistiger Leistungsfähigkeit sind es vor allem körperliche Einschränkungen, die eine Pflege nötig machen. Fakt ist, dass die Muskelkraft mit zunehmendem Alter nachlässt und auch Krankheiten können Ursache dafür sein, dass sich ältere Menschen nur noch eingeschränkt bewegen können. Rollator und Rollstuhl sind Hilfsmittel, die in solchen Fällen die Mobilität weiter gewährleisten können. Verläuft der Wohnraum aber über mehrere Etagen, kommen Angehörige und auch Pflegekräfte schnell an ihre Grenzen. Um die Pflege in den eigenen vier Wänden weiterhin gewährleisten zu können, bleibt oftmals nur der Einbau eines Treppenliftes. Allerdings scheuen viele diese Investition, da sie nicht nur mit baulichen Veränderungen, sondern vor allem mit finanziellem Aufwand verbunden ist. Was die Wenigsten wissen, es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Treppenlift zu finanzieren, auch dann, wenn das Budget nicht übermäßig groß ist.
Treppenlift mieten
Mieten statt Kaufen steht in diesem Fall ganz oben auf meiner Empfehlungsliste. Das Prinzip funktioniert ähnlich wie Sie es von anderen Hilfsmitteln kennen. So handhaben es zum Beispiel viele Sanitätshäuser so, dass sie vom Rollstuhl bis hin zum Elektromobil „alles“ auf Leihbasis abgeben, was gerade dann von Vorteil ist, wenn das Hilfsmittel nicht auf Dauer gebraucht wird. Auch ein Treppenlift hat nur eine begrenzte Daseinsberechtigung, denn sind war mal ehrlich – niemand bleibt für immer.
Auch wenn es mitunter günstiger wird, einen Treppenlift zu mieten, so entstehen natürlich trotzdem Kosten. Aus diesem Grund raten die Experten von treppenlift-zentrum.de, sich nicht spontan für einen Lift bzw. Anbieter zu entscheiden, sondern alle Aspekte genau abzuwägen. Dazu zählen unter anderem:
- Passt der Lift in meine baulichen Gegebenheiten?
- Wie lange bin ich an den Mietvertrag gebunden?
- Muss ich eventuell eine Anzahlung leisten und wenn ja, in welcher Höhe?
- Kann ich den monatlichen Mietpreis aufbringen?
Vergleichen Sie verschiedene Angebote und wägen Sie dann ab, ob Mieten oder Kaufen für Sie die günstigere Variante ist.
Zuschuss von der Krankenkasse
Nicht nur der Treppenlift selbst, auch ein vorheriger eventueller Umbau, kostet bereits Geld. Wenn Sie sich für den Kauf entschieden haben, holen Sie sich Hilfe bei der Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse. Die Kasse übernimmt zwar nicht die vollen Kosten und beteiligt sich auch nur anteilig und unter bestimmten Voraussetzungen, aber genau das kann schon sehr hilfreich sein.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegeleistungen, die im § 40 SGB XI des Sozialgesetzbuches genau geregelt sind. Ein Treppenlift zählt zu diesen Leistungen, wenn dadurch die persönliche Pflegesituation deutlich verbessert wird. Die allererste Voraussetzung für einen Zuschuss durch die Krankenkasse, ist allerdings ein anerkannter Pflegegrad.
Den Pflegezuschussantrag können Sie formlos bei Ihrer Krankenkasse einreichen (Kasse des Pflegebedürftigen). Ob der Zuschuss genehmigt wird, entscheidet dann die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse. Im besten Fall werden bis zu 4000 Euro bezuschusst. Betreuen Sie vielleicht Ihre Eltern? Dann sind sogar 8000 Euro Zuschuss möglich, denn die Bewilligung gilt pro im Haushalt lebendem Pflegefall.
Treppenlift von der Steuer absetzen
Wenn dem Finanzamt eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Treppenliftes vorgelegt wird, kann dieser sogar von der Steuer abgesetzt werden. Doch Achtung: Hat die Krankenkasse bereits einen Zuschuss geleistet, muss der von dem Gesamtbetrag abgezogen werden. Quelle: vlh.de
Barrierezuschuss von der KfW
Auch bei der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) konnten bis vor kurzem noch Anträge für Zuschüsse zur Barrierereduzierung gestellt werden. Leider sind die Mittel für 2017 aufgebraucht, so dass etwa bis zum Sommer 2018 gewartet werden muss, ob durch den Bundehaushalt wieder neue Mittel zur Verfügung gestellt werden. Auf der Internetseite kfw.de werden Sie informiert, sobald der Antragsstopp aufgehoben ist.
Treppenlift gebraucht kaufen
Ein gebrauchter Treppenlift muss nicht schlechter sein als ein neuer und ist daher eine gute Möglichkeit das medizinische Hilfsmittel günstiger zu bekommen. Dazu muss das Modell allerdings in Ihren Wohnraum passen, eventuell sind Änderungen an der Schienenführung notwendig. Generell sollte der gebrauchte Treppenlift vom Hersteller generalüberholt werden, damit alles zu Ihren Anforderungen passt und vor allem die Sicherheit gewährt ist.