Rente oder Pension – Wo ist der Unterschied? Das wollen wir in diesem Artikel klären. Viele Senioren wissen gar nicht, was Ihnen als Altersruhegeld zusteht.

Jeder kennt die Begriffe Rente und Pension und viele haben sich vielleicht schon einmal gefragt: Wo liegt eigentlich der Unterschied? Wer bekommt die Rente und wer bekommt die Pension? Kann man nur Rente oder Pension bekommen oder auch beides und wer steht sich besser, der Rentner oder der Pensionär?

Rente oder Pension – Wo ist der Unterschied?
Rente oder Pension – Schauen Sie einmal genauer hin! | © brizmaker / stock.adobe.com

Pension und Rente? Wer was bekommt und warum

Beamte zahlen während ihrer aktiven Dienstzeit keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt, ein Teil ihres Einkommens geht nicht in die Rentenkasse wie bei normalen Arbeitnehmern. Stattdessen zahlt der Staat im Ruhestand direkt ihre Pension, also eine Altersversorgung, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert wird.

📌 Warum ist das so?
Beamte haben ein besonderes Dienstverhältnis mit dem Staat. Als Ausgleich für ihre Treuepflicht und Unkündbarkeit übernimmt der Staat ihre Altersversorgung – ganz ohne Renteneinzahlungen.

» Wer bekommt eine Pension?

Beamte, die für den Staat, ein Bundesland oder eine Kommune arbeiten – also zum Beispiel Lehrer, Soldaten, Richter oder Pfarrer – erhalten im Ruhestand eine Pension. Diese wird auch Ruhegehalt genannt und ist Teil der besonderen Alterssicherung für Beamte. Neben der monatlichen Pension gehören dazu auch Beihilfe zu Krankheitskosten und eine Versorgung für Hinterbliebene, falls der Beamte stirbt.

Damit überhaupt ein Anspruch auf Pension besteht, muss der Beamte in der Regel mindestens fünf Jahre im Beamtenverhältnis gearbeitet haben. Wer aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird, kann in bestimmten Fällen auch früher eine Pension bekommen.

Die Höhe der Pension richtet sich vor allem nach zwei Punkten:

  1. Wie hoch war das letzte Gehalt?
    → Meist zählt die höchste Besoldungsstufe, die der Beamte erreicht hat.
  2. Wie lange war man im Beamtenverhältnis tätig?
    → Nur diese sogenannten ruhegehaltsfähigen Dienstjahre werden für die Berechnung verwendet.

Für jedes Jahr steigt der sogenannte Ruhegehaltssatz. Wer 40 Jahre lang als Beamter gearbeitet hat, erreicht den Höchstsatz von 71,75 %. Dieser Prozentsatz wird auf das letzte Gehalt angewendet und ergibt die monatliche Pension.

» Wer bekommt eine Rente?

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Personen, die während ihres Arbeitslebens Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu zählen in erster Linie Arbeitnehmer, aber auch bestimmte Selbstständige, pflegende Angehörige und Personen mit Zeiten der Kindererziehung.

Im Gegensatz zur Pension richtet sich die Höhe der gesetzlichen Rente nicht nach den letzten Bezügen, sondern vor allem nach zwei Faktoren:

  1. Der Anzahl der Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden (Beitragsjahre)
  2. Der Höhe des Einkommens, auf das Beiträge gezahlt wurden

Die Rentenberechnung erfolgt nach dem sogenannten Entgeltpunktesystem: Für jedes Jahr, in dem das Durchschnittseinkommen erzielt wurde, wird ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Wer mehr oder weniger verdient, erhält entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.



Wer viele Jahre gearbeitet und dabei gut verdient hat, kann im Alter mit einer entsprechend höheren Rente rechnen. Kürzeres Berufsleben oder ein geringes Einkommen führen dagegen zu einer deutlich niedrigeren Rente. In solchen Fällen kann es sein, dass zusätzlich staatliche Unterstützung wie die Grundsicherung im Alter nötig wird.


» Unterschied Pension und Rente auf einen Blick

RentePension
Für Arbeitnehmer und bestimmte SelbstständigeFür Beamte, Richter, Berufssoldaten, Pfarrer etc.
Finanzierung durch Beiträge zur RentenversicherungFinanzierung direkt aus Steuermitteln des Staates
Höhe abhängig von Beitragsjahren und EinkommenHöhe abhängig von letzter Besoldung und Dienstzeit
Dient der Grundsicherung im AlterMeist höher als Rente, orientiert sich am letzten Gehalt

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Rente oder Pension: Welche Unterschiede gibt es noch?

» Beiträge zur Altersversorgung

Jeder Staatsbeamte und auch jeder Beamte im öffentlichen Dienst muss keinen Euro zu seiner eigenen Altersversorgung dazu zahlen, der Angestellte oder Arbeiter schon. Wer im Alter eine Rente bekommen will, der muss in den Jahren, in denen er arbeitet, die Hälfte selbst in die Rentenkasse einzahlen, die restlichen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber.

» Mindestversorgung

Da der Staat sich verpflichtet hat, Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen zu versorgen, gibt es im Gegensatz zur Rentenversicherung, aber in Entsprechung der sog. Sozialen Grundsicherung im Alter, eine Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe

Für Rentner gilt das allerdings nicht. Wenn also die Gesetzliche Rente in späteren Jahren nicht zum Leben ausreicht, dann muss der Rentner unter Umständen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

» Weihnachtsgeld

Bundesbeamte erhalten bereits seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert.

Bei allen, die in der Zukunft eine Rente bekommen, ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes immer vom Arbeitgeber abhängig. Ist zum Beispiel die Lage der Konjunktur in einem Jahr nicht so rosig, dann kann der Arbeitgeber es sich vorbehalten, ein Weihnachtsgeld zu zahlen oder nicht.

» Steuern

Alles ändert sich, vor allem auch der Steuersatz im Laufe der Zeit. Beim Bezug einer Altersrente war es einmal so, dass 60 Prozent steuerpflichtig waren. Wer 2021 in Rente gegangen ist, musste bereits mit einem steuerpflichtigen Satz von 81 Prozent der Jahresbruttorente leben.

Und mit Prognose von heute wird davon ausgegangen, dass ab 2040 sogar die komplette Rente, genauso wie es bei Pensionen hingegen bereits ist, versteuert werden muss. Ein eventueller Freibetrag für die Pension richtet sich nach dem Jahr, an dem der Pensionär seine erste Pension erhalten hat. 

Natürlich kann man keine genauen Angaben für die Zukunft erstellen, aber es ist davon auszugehen, dass einem eher etwas abgezogen als geschenkt wird.

Kann man Rente und Pension gleichzeitig bekommen?

Pensionäre, die während ihres Berufslebens auch als Angestellte Rentenanwartschaften erworben haben, können neben ihrer Pension zusätzlich eine gesetzliche Rente beziehen. Allerdings wird die Pension gekürzt, wenn die Summe aus gesetzlicher Rente und Pension eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet. Die Kürzung erfolgt immer bei der Pension, nicht bei der Rente. Auch bei der Hinterbliebenenversorgung (z.B. Witwenrente) werden entsprechende Anrechnungsregelungen angewendet.

dagmar

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

21 Kommentare

  1. Ich denke, dass die Aussagen zu der Frage „Wer bekommt eine Pension“ nur zum Teil richtig sind und so wie auf die Unterschiede hingewiesen wird, die Aussagen nicht dazu beitragen, den ohnehin viel zu oft geschürten Unfrieden zwischen Pensionsempfängern und Rentnern sachlich zu betrachten. Mal abgesehen davon, dass die aufgezeigten Unterschiede in einzelnen Punkten schlichtweg falsch sind (Weihnachtsgeld, Höhe der Pension am letzten Verdienst …), entsteht durch die einseitige Darstellung auch eine falsches Gesamtbild über die bestehenden Unterschiede zwischen Pension und Rente beim Leser.

  2. L. Strietzel on

    In einigen Punkten möchte ich „Willi“ unterstützen. Pension beziehen die Ruhestandsbeamten aus dem s.g. letzten ruhegehaltsfähigem Amt/Stelle. Und dies kann deutlich weniger sein als das letzte bezogene Gehalt. Aus dem Ruhegehalt muß die Krankenversicherung gezahlt werden. Zum anderen unterlagen Pensionen schon immer der vollen Besteuerung ( Lohnsteuer ). Wie wir alle wissen sollten wurden die Weihnachtsgelder abgeschmolzen aufgrund der Kassenlage bei Bund, Ländern u. Städten. Da wurden in aller Regel in der Industrie/Handel noch Weihnachtsgelder gezahlt. Die heutigen Beamten zahlen ebenfalls Beiträge zur Sicherung ihrer späteren Pensionen, selbst diejenigen die Pensionen beziehen zahlen diesen Beitrag. Von der Abschmelzung der Höhe der Ruhestandsbezüge möchte ich erst gar nicht reden.

  3. „Alle die entweder im Dienste des Staates oder aber im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, bekommen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension.“..
    Falsch !! Es sind nur die Beamten, die Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen Rente.

  4. „Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Jahre ein Offizier bei der Bundeswehr, ein Pfarrer, ein Lehrer oder ein Richter gearbeitet hat“..

    Falsch!! Die Pensionsansprüche steigen von Jahr zu Jahr linear um 1,79 % bis nach 40 Jahren der Höchstsatz erreicht ist. Wer also früher in Pension geht, hat weniger Anspruch.

  5. „Jeder Staatsbeamte und auch jeder Beamte im öffentlichen Dienst muss keinen Euro zu seiner eigenen Altersversorgung dazu zahlen, der Angestellte oder Arbeiter schon.“

    So nicht richtig.. Bei den Beamten ist das Brutto um den Betrag abgesenkt, den der Staat von vornherein einbehält. Hier hält der Staat einen Betrag fest, den der Angestellte zuerst ausgezahlt bekommt und dann wieder abführen muss. Also Beitrag zur Alterssicherung hier wie dort.

    Damit der Beamte sich ja nicht besser steht, wird er nach der Steuertabelle B besteuert. Hierdurch muss der Beamte bei nominell gleichen Brutto einen höheren Steuersatz bezahlen.

  6. Walter Othmar on

    Es ist ein Skandal !
    Diejenigen, die gar nichts einzahlen, erhalten eine üppige Pension und die, die ihr ganzes Leben in die ges. RV einbezahlt haben, werden mit einer kümmerlichen Hunger-Rente abgespeist.
    Soviel zur Gleichheit aller Bürger.

  7. Pingback: Rente oder Beamtenpension – Fakten, Vorurteile, Rechnung › Vor(un)ruhestand

  8. Was ich zuletzt gelesen habe: Rentner bekommen 43 % Pensionäre 71 %. Ein Skandal. Und das obwohl die Pensionäre nie etwas eingezshlt haben. Das nenn ich Gleichberechtigung

  9. Liebe Pensionäre,
    vergleicht doch bitte einmal die Mindestpension mit der Mindestrente.

  10. Ist doch immer das selbe, die Menschen die sich Krum machen bekommen immer 0 und nix und die Menschen die sich nie Krum machen mussten bekommen alles hinten rein war schon immer so wird auch immer so bleiben wenn man sich nicht wehrt.

  11. Nach beinahe über 30 Jahren in der Freien Wirtschaft mit wechselnden Arbeitgebern, ( aus plötzlichem Reichtum dichtgemacht, Chefs leben in Saus und Braus).
    Bin ich aufgrund meiner Erkrankung zum Erwerbsminderunges Rentner geworden.
    Dadurch das ich Krank geworden bin ( selbst schuld hast ja gearbeitet) muß ich auch noch höhere Krankenkassen beiträge Zahlen als ein “ Normaler “ Rentner.
    Von der EM Rente kann ich mir noch nicht mal eine Wohnung leisten,zuschüsse gibt es nicht, da bin ich ja 20 € drüber.
    Einem früheren Arbeitskollegen der auch in Rente gegangen ist und eine Pflegebdürftige Frau zu Hause hat ( kriegt keine hilfe) wollte beihilfe zu den Nebenkosten haben.Energie kosten steigen ja auch Jährlich immer weiter.
    Dem wurde gesagt : Dann schalten Sie doch abends das Licht aus und machen Kerzen an, dann sparen sie geld.
    Ach ja Steuern meine kleine EM Rente wird übrigens auch versteuert und zwar zu 68% , wenn meine Frau nicht arbeiten würde oder ich alleine stehen, könnte ich gleich unter die nächste Brücke ziehen.

  12. Sabine Winkler on

    Ich schließe mich dem Kommentar von Maik vom 20. Januar 2017 an. Wie kann man sich dagegen wehren? Zu allem bekommt der Pensionär natürlich auch noch Weinachtsgeld dazu, was dem „kleinen Rentner“ verwehrt bleibt. Der Angestellte zahlt sein ganzes Arbeitsleben ein, um im Alter zu verhungern….

  13. Tanja Büchele on

    Das die Rentenbeiträge bei Beamten vorher schon einbehalten werden,weiß ich nicht. Allerdings haben sie auf diese Beträge definitiv keine Steuern bezahlt,wir anderen arbeitenden Menschen jedoch schon. Wir müssen für unsere Rente also zweimal Steuern bezahlen und das ist nicht Richtig sondern In meinen Augen Betrug.

  14. Monika Riederer on

    Es ist wie es war und wird so bleiben. Die, die die Gesetze ändern könnten sind ja Beamte und die graben sich das Wasser, sprich ihre Pension, sicher nicht ab! Ich bin auch um 20,00 € drüber um einen Mietzuschuß zu bekommen. Es ist müßig sich als Rentner über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit aufzuregen. Wir Rentner sterben dabei womöglich an einem Herzinfarkt, wobei Rente eingespart wird, als ein Pensionär der sich entspannt zurücklehnen kann und seine Pension genießt.

  15. Einv.Reichheitsrente on

    „Beim Bezug einer Altersrente ist so, dass 60 Prozent davon steuerpflichtig sind. Bei Pensionen hingegen muss der gesamte Betrag versteuert werden.“

    Nun, das wird irgendwann jeden treffen.

  16. Interessante Beiträge, die verschiedenste Punkte zwischen Pensionär und Rentner aufweisen. Auch zeigen die Kommentar, das die System nur schwer vergleichbar sind und sicherlich bei ganzheitlicher Betrachtung (Jahreseinkommen – Steuern – Erhalt im Ruhestand) sehr schwer ist. Die Selbstständigen noch gar nicht betrachtet (keine Verpflichtung, notfalls Sozialhilfe)
    Daher folgende Frage:
    Warum gibt es überhaupt unterschiedliche System. Würde eine Pflichtrente für jeden Staatsbürgen nicht dem sozialen Frieden beitragen und wäre sicherlich sehr fair.

  17. Ist ja toll was hier teilweise zu lesen ist.
    Beamte zahlen nichts für die Altersversorgung (Pension): Es wurde in der 70er Jahren ein Pensionstopf geschaffen, indem man, wie oben erwähnt, eine extra Lohnsteuertabelle für Beamte geschaffen hat. Hier zahlen Beamte höhere Lohnsteuer!
    OK, das reichte nicht. Später schuf man dann einen Pensionstopf indem man den Beamten bei jeder Gehaltserhöhung 0,5% abzog, und das dauerhaft!!
    Abgesehen davon, dass der Beamte seine komplette Pension versteuern muss, die Rente, die er aus z.B. der Lehre und anschließender Arbeit erhält angerechnet (Kürzung der Pension) wird.
    Also – Wer zahlt nicht für die Altersversorgung??
    Erst informieren – dann meckern.
    Abgesehen davon – Warum seid Ihr keine Beamten geworden ? War euch der Verdienst am Anfang zu niedrich ??

  18. Hermann Herzig on

    Hatte hier ja schonmal einen Komentar eingestellt, der aber wohl nicht genehm war.
    Unsere glorreichen Politiker hatten sich in den 50er Jahren einfallen lassen, um die Pensionen bezahlen zu können, eine zweite(Besondere) Steuertabelle zu erschaffen. Danach zahlen Beamte einfach mehr Steuern !!
    Nun reichte das aber nicht. Also erschuf man eine zweite Quelle, indem man den Beamten bei jeder Gehaltserhöhung 0,5%, für den zum zweiten Mal erschaffenen Pensionstopf, abzog !!

  19. Es ist doch so dass der Pensionär eine Pension von 71-74%, je nach Behörde ,berechnet aus den letzten 3 Jahren , erhält . Davon zahlt er Lohnsteuer und Krankenkasse in der er privat versichert ist . Bei den Krankenkassenbeiträgen zahlt der Pensionär nur 30% des Betrages und ist auch noch Beihilfe berechtigt. Ausserdem ist es doch auch so, dass der Beamte von seinem Gehalt keine Sozialabgaben bezahlen muss. Vergleicht man Rentner und Pensionär die im öffentlichen Dienst die gleiche Arbeit gemacht haben ist der Pensionär ganz klar im Vorteil.

  20. Hallo, wenn ich diese Berichte lese, dann kommen mir die Nackenhaare hoch und ich kann mich nur wundern, wieviele Menschen falsch informiert sind und ihr Halbwissen hier kund tuen. 1. Die Höchstpension für Beamte beträgt 71,25 % und die bekommt man, wenn man mind. die letzten 5 Jahre in der Gehaltsgruppe war. 2. Im Krankheitsfall bekommt der Pensionär 70 % Beihilfe, die letzten 30 % müssen selbst versichert werden. Die Prämie beträgt in aller Regel über 300 € 3. Bei Pensionserhöhungen werden dem Pensionär 0,2 % für die Pensionskasse abgezogen 4. Eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gibt es für Pensionäre schon seid Jahren nicht 5. Die Pension muss voll versteuert werden. Ao, ich hoffe, dass ich jetzt in einigen Punkten Klarheit geschaffen habe.

  21. Ulrich Müller on

    was lese ich da! Bei Pensionserhöhungen werden 0,2 % abgezogen? Weniger geht gar nicht! Also nehmen wir an, bei einer satten Erhöhung von 300€ würden dann 60ct an Abzug fällig, oh wie hart!

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