Rente oder Pension – Wo ist der Unterschied? Das wollen wir in diesem Artikel klären. Viele Senioren wissen gar nicht, was Ihnen als Altersruhegeld zusteht.

Jeder kennt die Begriffe Rente und Pension und viele haben sich vielleicht schon einmal gefragt: Wo liegt eigentlich der Unterschied? Wer bekommt die Rente und wer bekommt die Pension? Kann man nur Rente oder Pension bekommen oder auch beides und wer steht sich besser, der Rentner oder der Pensionär?
Inhaltsverzeichnis
Wer bekommt eine Pension
Eine Pension erhalten Beamte im Dienst des Staates, des Landes oder einer Kommune, die das Pensionsalter erreicht haben. Unter der Alterssicherung für Beamte fällt die Zahlung des Ruhegehalts, ein Anspruch auf Beihilfe und eine Hinterbliebenenversorgung bei Eintritt des Todes des Beamten.
Dabei spielt keine Rolle, wie viele Jahre ein Offizier bei der Bundeswehr, ein Pfarrer, ein Lehrer oder ein Richter gearbeitet hat, denn für die Pension ist die Höhe der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe entscheidend. Gewisse Abzüge der Pensionen richtet sich nach der Grundversorgung für Beamte bei Bund und Ländern, detaillierte Angaben zur Leistung finden Sie im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
Wer bekommt eine Rente
Rente bekommen diejenigen, die als Arbeitnehmer während ihres Arbeitslebens in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Anders als bei einer Pension sind aber nicht die letzten Bezüge für die Höhe der Rente ausschlaggebend, sondern zum einem die Anzahl der Jahre, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde und zum anderen spielt die Höhe des Gehalts oder Lohns eine Rolle.
Wer also Jahrzehntelang gearbeitet und damit auch immer in die Rentenkasse eingezahlt und vielleicht gut verdient hat, der kann eine entsprechend hohe Rente erwarten. Wer nicht so viele Jahre sozialversicherungspflichtig tätig war und nur ein eher geringes Gehalt bezogen hat, der bekommt auch weniger Rente und ist nicht selten zusätzlich auf Soziale Leistungen angewiesen.
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Rente oder Pension – Welche Unterschiede gibt es noch
» Beiträge zur Altersversorgung
Jeder Staatsbeamte und auch jeder Beamte im öffentlichen Dienst muss keinen Euro zu seiner eigenen Altersversorgung dazu zahlen, der Angestellte oder Arbeiter schon. Wer im Alter eine Rente bekommen will, der muss in den Jahren in denen er arbeitet, die Hälfte selbst in die Rentenkasse einzahlen, die restlichen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber.
» Mindestversorgung
Da der Staat sich verpflichtet hat Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen zu versorgen, gibt es im Gegensatz zur Rentenversicherung, aber in Entsprechung der sog. Sozialen Grundsicherung im Alter, eine Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe
Für Rentner gilt das allerdings nicht. Wenn also die Gesetzliche Rente in späteren Jahren nicht zum Leben ausreicht, dann muss der Rentner unter Umständen Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
» Weihnachtsgeld
Bundesbeamte erhalten bereits seit dem Jahr 2008 kein Weihnachtsgeld als Einmalzahlung mehr. Dafür wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt in Höhe von 5 Prozent der jährlichen Bezüge zum 01. Juli 2009 integriert.
Bei allen die in der Zukunft eine Rente bekommen, ist die Zahlung eines Weihnachtsgeldes immer vom Arbeitgeber abhängig. Ist zum Beispiel die Lage der Konjunktur in einem Jahr nicht so rosig, dann kann der Arbeitgeber es sich vorbehalten, ein Weihnachtsgeld zu zahlen oder nicht.
» Steuern
Alles ändert sich, vor allem auch der Steuersatz im Laufe der Zeit. Beim Bezug einer Altersrente war es einmal so, dass 60 Prozent steuerpflichtig waren. Wer 2021 in Rente gegangen ist, musste bereits mit einem steuerpflichtigen Satz von 81 Prozent der Jahresbruttorente leben.
Und mit Prognose von heute wird davon ausgegangen das ab 2040 sogar die komplette Rente, genauso wie es bei Pensionen hingegen bereits ist, versteuert werden muss. Ein eventueller Freibetrag für die Pension richtet sich nach dem Jahr, an dem der Pensionär seine erste Pension erhalten hat.
Natürlich kann man keine genauen Angaben für die Zukunft erstellen, aber es ist davon auszugehen, dass einem eher etwas abgezogen als geschenkt wird.
Kann man Rente und Pension gleichzeitig bekommen
Pensionäre, die als Angestellte Rentenanwartschaften erworben haben, beziehen neben ihrer Pension also auch eine Rente. Allerdings wird in diesem Fall immer die Beamtenpension gekürzt und auch die Hinterbliebenenrente wird dann angerechnet.
21 Kommentare
Ich denke, dass die Aussagen zu der Frage „Wer bekommt eine Pension“ nur zum Teil richtig sind und so wie auf die Unterschiede hingewiesen wird, die Aussagen nicht dazu beitragen, den ohnehin viel zu oft geschürten Unfrieden zwischen Pensionsempfängern und Rentnern sachlich zu betrachten. Mal abgesehen davon, dass die aufgezeigten Unterschiede in einzelnen Punkten schlichtweg falsch sind (Weihnachtsgeld, Höhe der Pension am letzten Verdienst …), entsteht durch die einseitige Darstellung auch eine falsches Gesamtbild über die bestehenden Unterschiede zwischen Pension und Rente beim Leser.
In einigen Punkten möchte ich „Willi“ unterstützen. Pension beziehen die Ruhestandsbeamten aus dem s.g. letzten ruhegehaltsfähigem Amt/Stelle. Und dies kann deutlich weniger sein als das letzte bezogene Gehalt. Aus dem Ruhegehalt muß die Krankenversicherung gezahlt werden. Zum anderen unterlagen Pensionen schon immer der vollen Besteuerung ( Lohnsteuer ). Wie wir alle wissen sollten wurden die Weihnachtsgelder abgeschmolzen aufgrund der Kassenlage bei Bund, Ländern u. Städten. Da wurden in aller Regel in der Industrie/Handel noch Weihnachtsgelder gezahlt. Die heutigen Beamten zahlen ebenfalls Beiträge zur Sicherung ihrer späteren Pensionen, selbst diejenigen die Pensionen beziehen zahlen diesen Beitrag. Von der Abschmelzung der Höhe der Ruhestandsbezüge möchte ich erst gar nicht reden.
„Alle die entweder im Dienste des Staates oder aber im öffentlichen Dienst gearbeitet haben, bekommen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension.“..
Falsch !! Es sind nur die Beamten, die Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen Rente.
„Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Jahre ein Offizier bei der Bundeswehr, ein Pfarrer, ein Lehrer oder ein Richter gearbeitet hat“..
Falsch!! Die Pensionsansprüche steigen von Jahr zu Jahr linear um 1,79 % bis nach 40 Jahren der Höchstsatz erreicht ist. Wer also früher in Pension geht, hat weniger Anspruch.
„Jeder Staatsbeamte und auch jeder Beamte im öffentlichen Dienst muss keinen Euro zu seiner eigenen Altersversorgung dazu zahlen, der Angestellte oder Arbeiter schon.“
So nicht richtig.. Bei den Beamten ist das Brutto um den Betrag abgesenkt, den der Staat von vornherein einbehält. Hier hält der Staat einen Betrag fest, den der Angestellte zuerst ausgezahlt bekommt und dann wieder abführen muss. Also Beitrag zur Alterssicherung hier wie dort.
Damit der Beamte sich ja nicht besser steht, wird er nach der Steuertabelle B besteuert. Hierdurch muss der Beamte bei nominell gleichen Brutto einen höheren Steuersatz bezahlen.
Es ist ein Skandal !
Diejenigen, die gar nichts einzahlen, erhalten eine üppige Pension und die, die ihr ganzes Leben in die ges. RV einbezahlt haben, werden mit einer kümmerlichen Hunger-Rente abgespeist.
Soviel zur Gleichheit aller Bürger.
Pingback: Rente oder Beamtenpension – Fakten, Vorurteile, Rechnung › Vor(un)ruhestand
Was ich zuletzt gelesen habe: Rentner bekommen 43 % Pensionäre 71 %. Ein Skandal. Und das obwohl die Pensionäre nie etwas eingezshlt haben. Das nenn ich Gleichberechtigung
Liebe Pensionäre,
vergleicht doch bitte einmal die Mindestpension mit der Mindestrente.
Ist doch immer das selbe, die Menschen die sich Krum machen bekommen immer 0 und nix und die Menschen die sich nie Krum machen mussten bekommen alles hinten rein war schon immer so wird auch immer so bleiben wenn man sich nicht wehrt.
Nach beinahe über 30 Jahren in der Freien Wirtschaft mit wechselnden Arbeitgebern, ( aus plötzlichem Reichtum dichtgemacht, Chefs leben in Saus und Braus).
Bin ich aufgrund meiner Erkrankung zum Erwerbsminderunges Rentner geworden.
Dadurch das ich Krank geworden bin ( selbst schuld hast ja gearbeitet) muß ich auch noch höhere Krankenkassen beiträge Zahlen als ein “ Normaler “ Rentner.
Von der EM Rente kann ich mir noch nicht mal eine Wohnung leisten,zuschüsse gibt es nicht, da bin ich ja 20 € drüber.
Einem früheren Arbeitskollegen der auch in Rente gegangen ist und eine Pflegebdürftige Frau zu Hause hat ( kriegt keine hilfe) wollte beihilfe zu den Nebenkosten haben.Energie kosten steigen ja auch Jährlich immer weiter.
Dem wurde gesagt : Dann schalten Sie doch abends das Licht aus und machen Kerzen an, dann sparen sie geld.
Ach ja Steuern meine kleine EM Rente wird übrigens auch versteuert und zwar zu 68% , wenn meine Frau nicht arbeiten würde oder ich alleine stehen, könnte ich gleich unter die nächste Brücke ziehen.
Ich schließe mich dem Kommentar von Maik vom 20. Januar 2017 an. Wie kann man sich dagegen wehren? Zu allem bekommt der Pensionär natürlich auch noch Weinachtsgeld dazu, was dem „kleinen Rentner“ verwehrt bleibt. Der Angestellte zahlt sein ganzes Arbeitsleben ein, um im Alter zu verhungern….
Das die Rentenbeiträge bei Beamten vorher schon einbehalten werden,weiß ich nicht. Allerdings haben sie auf diese Beträge definitiv keine Steuern bezahlt,wir anderen arbeitenden Menschen jedoch schon. Wir müssen für unsere Rente also zweimal Steuern bezahlen und das ist nicht Richtig sondern In meinen Augen Betrug.
Es ist wie es war und wird so bleiben. Die, die die Gesetze ändern könnten sind ja Beamte und die graben sich das Wasser, sprich ihre Pension, sicher nicht ab! Ich bin auch um 20,00 € drüber um einen Mietzuschuß zu bekommen. Es ist müßig sich als Rentner über Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit aufzuregen. Wir Rentner sterben dabei womöglich an einem Herzinfarkt, wobei Rente eingespart wird, als ein Pensionär der sich entspannt zurücklehnen kann und seine Pension genießt.
„Beim Bezug einer Altersrente ist so, dass 60 Prozent davon steuerpflichtig sind. Bei Pensionen hingegen muss der gesamte Betrag versteuert werden.“
Nun, das wird irgendwann jeden treffen.
Interessante Beiträge, die verschiedenste Punkte zwischen Pensionär und Rentner aufweisen. Auch zeigen die Kommentar, das die System nur schwer vergleichbar sind und sicherlich bei ganzheitlicher Betrachtung (Jahreseinkommen – Steuern – Erhalt im Ruhestand) sehr schwer ist. Die Selbstständigen noch gar nicht betrachtet (keine Verpflichtung, notfalls Sozialhilfe)
Daher folgende Frage:
Warum gibt es überhaupt unterschiedliche System. Würde eine Pflichtrente für jeden Staatsbürgen nicht dem sozialen Frieden beitragen und wäre sicherlich sehr fair.
Ist ja toll was hier teilweise zu lesen ist.
Beamte zahlen nichts für die Altersversorgung (Pension): Es wurde in der 70er Jahren ein Pensionstopf geschaffen, indem man, wie oben erwähnt, eine extra Lohnsteuertabelle für Beamte geschaffen hat. Hier zahlen Beamte höhere Lohnsteuer!
OK, das reichte nicht. Später schuf man dann einen Pensionstopf indem man den Beamten bei jeder Gehaltserhöhung 0,5% abzog, und das dauerhaft!!
Abgesehen davon, dass der Beamte seine komplette Pension versteuern muss, die Rente, die er aus z.B. der Lehre und anschließender Arbeit erhält angerechnet (Kürzung der Pension) wird.
Also – Wer zahlt nicht für die Altersversorgung??
Erst informieren – dann meckern.
Abgesehen davon – Warum seid Ihr keine Beamten geworden ? War euch der Verdienst am Anfang zu niedrich ??
Hatte hier ja schonmal einen Komentar eingestellt, der aber wohl nicht genehm war.
Unsere glorreichen Politiker hatten sich in den 50er Jahren einfallen lassen, um die Pensionen bezahlen zu können, eine zweite(Besondere) Steuertabelle zu erschaffen. Danach zahlen Beamte einfach mehr Steuern !!
Nun reichte das aber nicht. Also erschuf man eine zweite Quelle, indem man den Beamten bei jeder Gehaltserhöhung 0,5%, für den zum zweiten Mal erschaffenen Pensionstopf, abzog !!
Es ist doch so dass der Pensionär eine Pension von 71-74%, je nach Behörde ,berechnet aus den letzten 3 Jahren , erhält . Davon zahlt er Lohnsteuer und Krankenkasse in der er privat versichert ist . Bei den Krankenkassenbeiträgen zahlt der Pensionär nur 30% des Betrages und ist auch noch Beihilfe berechtigt. Ausserdem ist es doch auch so, dass der Beamte von seinem Gehalt keine Sozialabgaben bezahlen muss. Vergleicht man Rentner und Pensionär die im öffentlichen Dienst die gleiche Arbeit gemacht haben ist der Pensionär ganz klar im Vorteil.
Hallo, wenn ich diese Berichte lese, dann kommen mir die Nackenhaare hoch und ich kann mich nur wundern, wieviele Menschen falsch informiert sind und ihr Halbwissen hier kund tuen. 1. Die Höchstpension für Beamte beträgt 71,25 % und die bekommt man, wenn man mind. die letzten 5 Jahre in der Gehaltsgruppe war. 2. Im Krankheitsfall bekommt der Pensionär 70 % Beihilfe, die letzten 30 % müssen selbst versichert werden. Die Prämie beträgt in aller Regel über 300 € 3. Bei Pensionserhöhungen werden dem Pensionär 0,2 % für die Pensionskasse abgezogen 4. Eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) gibt es für Pensionäre schon seid Jahren nicht 5. Die Pension muss voll versteuert werden. Ao, ich hoffe, dass ich jetzt in einigen Punkten Klarheit geschaffen habe.
was lese ich da! Bei Pensionserhöhungen werden 0,2 % abgezogen? Weniger geht gar nicht! Also nehmen wir an, bei einer satten Erhöhung von 300€ würden dann 60ct an Abzug fällig, oh wie hart!