Ist der Ehepartner verstorben hat man Anspruch auf Witwenrente. Alle Voraussetzungen wann Sie Witwenrente beantragen können und das Antragsformular zum Ankreuzen lesen Sie hier.

Witwenrente beantragen - Voraussetzungen und Anspruch
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Witwenrente – Rente für Hinterbliebene

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Einen Witwenrente Anspruch haben grundsätzlich erst einmal alle Ehefrauen, deren Ehemann verstorben ist. Allerdings sind für den Erhalt dieser Rente bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen – dies sollte man wissen, um im Ernstfall gewappnet zu sein. Die Witwenrente dient grundsätzlich dazu, den Hinterbliebenen zu unterstützen und vor Bedürftigkeit zu schützen sowie dessen Lebensstandard weitestgehend zu erhalten. Lesen Sie mehr dazu auf deutsche-rentenversicherung.de.

Witwenrente beantragen – Voraussetzungen

Der Witwenrente Anspruch ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft; nicht jede hinterbliebene Ehefrau hat denselben Anspruch. Unterschieden werden hier grundsätzlich die kleine und die große Witwenrente – hier spielt die sogenannte allgemeine Wartezeit eine entscheidende Rolle.

» Die große Witwenrente

Die große Witwenrente wird immer dann ausgezahlt, wenn…



  • der verstorbene Ehemann eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt hat – dies bedeutet, er muss für mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben
  • entweder die Witwe das 45. Lebensjahr vollendet oder aber erwerbsgemindert ist
  • ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind im Haushalt der Witwe lebt

» Die kleine Witwenrente

Sind oben genannte Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, steht der Witwe die kleine Witwenrente zu – diese wird immerhin für einen Zeitraum von zwei Jahren gezahlt. In den ersten drei Monaten der Rentenzahlung ist die Summe des ausgezahlten Betrages übrigens immer gleich – egal, ob es sich um die kleine oder die große Rente handelt. Die Summe entspricht dem Betrag, welchen der Verstorbene als Rente ausgezahlt bekam. Dieser Zeitraum wird auch als Sterbevierteljahr bezeichnet.

Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird dann ein Betrag in Höhe von entweder 25 Prozent (kleine Rente) oder 55 Prozent (große Rente) der Versichertenrente weiter gezahlt. Bezieht die Witwe weitere Einkünfte, werden diese auf den Betrag natürlich angerechnet und dieser vermindert sich. Der monatliche Freibetrag beträgt dabei 718 Euro. Kein Anspruch auf diese Art der Rente besteht, wenn ein sogenanntes Rentensplitting durchgeführt wurde.

» Was passiert bei einer neuen Heirat?

Heiratet die Witwe wieder, hört die Witwenrentenzahlung just in dem Monat auf, in welchem die neue Rente geschlossen wird. Allerdings besteht Anspruch auf eine Abfindung.

Lesetipp: Broschüre Hinterbliebenenrente – Hilfe in schweren Zeiten

Witwenrente Antrag – Unterlagen

Da das Witwenrente beantragen meist einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, wird  meist eine sogenannte Überbrückungszahlung geleistet. Diese wird in der Regel direkt vom Bestattungsunternehmen beantragt und für einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt. Auch als Vorschusszahlung bezeichnet, muss diese vom Empfänger nicht zurückgezahlt werden.

Um Witwenrente beantragen zu können, sollten Sie einige Papiere bereithalten.

Dazu zählen:

  • die Sterbeurkunde
  • ihre gültige Kontonummer
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung
  • der Personalausweis des Antragstellers

Wo stelle ich einen Antrag auf Witwenrente

Der Antrag auf Witwenrente muss an den Rentenversicherungsträger des Verstorbenen gestellt werden. Ratsam ist es, dies persönlich beim Amt zu erledigen – alle wichtigen Dokumente mit der Post zu versenden, ist nicht unbedingt zu empfehlen. In seltenen Fällen sind auch noch weitere Unterlagen nötig – etwa Schulabgangszeugnisse, Bescheinigungen über Praktika oder die Geburtsurkunde der Kinder. Auch an die aktuelle Steueridentifikationsnummer sollten Sie denken.

» Witwenrente Antragsformular zum Ankreuzen

Übrigens kann man sich das Antragsformular zur Witwenrente auch auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen und direkt ausfüllen. Oder Sie stellen den eAntrag direkt online, das dauert etwa 45 Minuten. Bei allen Fragen und Problemen helfen die Mitarbeiter der Rentenversicherung auch gern persönlich oder telefonisch weiter.

Gleiche Voraussetzungen und Bedingungen gelten natürlich auch für die Witwerrente, also den Fall, wenn die Ehefrau stirbt und der Ehemann zurückbleibt.

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5 Kommentare

  1. Günter LANGE on

    Ich habe eine Rente von der BfA und eine von der SNAV in Frankreich ich bin 84 Jahre und frage an wo nach meinen Tod meine Hinterbliebene Witwe den Witwenantrag stellen muß in Deuschland oder in Deutschland und in Frankreich Danke für Ihre mühe
    Günter LANGE

  2. Siegfried Bräuer on

    Ich beziehe Grundsicherung, ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Wenn ich gestorben bin, hat meine Frau Anspruch und ab wann auf Witwenrente und wieviel % von der Grundsicherung wäre das?

  3. Johann Extra on

    Hallo diese Fragen beantworten hoeflich und nett die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, per Email, und auch Online im chat. Auf der Seite Deutsche-Rentenversicherung.de Formulare zum Downloden.
    Ich habe mich auch gerade mit dem Thema Witwenrente beschaeftigt,lebe in Kolumbien, bin 68 Jahre, verheiratet mit einer Kolumbianerin. Diese Antragsformulare sind fuer Menschen die nicht mit der Deutschen Buerokratie vertraut sind ein Schock. Sogar ich verstehe den Sinn vieler Fragen darin nicht.

  4. Hallo ! Ich habe eine Frage,ich wurde 1993 von meinem Mann geschieden der nun 2016 verstorben ist. Steht mir eventuell eine Witwenrente anteilmäßig zu ? Herzlichen Dank

  5. Meine Tante (74 J.) lebt seit 2 Jahren in Deutschland und bekommt eine Rente als Spätaussiedlerin.
    Ihr Ehemann ist in Russland geblieben, wollte zur Familie kommen, aber ist plötzlich da verstorben (Herzinfarkt). Hat meine Tante Anspruch auf die Witwenrente?

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