Nach einem Todesfall sind die Hinterbliebenen oft geschockt und hilflos. Welche Aufgaben dann zu erledigen sind erfahren Sie in unserer Checkliste Schritt für Schritt erklärt.

Todesfall ChecklisteEin Todesfall kann für die Hinterbliebenen im wahrsten Sinne des Wortes eine Katastrophe darstellen – ein Ereignis, das alle bisherigen Lebensumstände zerstört. Abgesehen von der emotionalen Bewältigung der Situation sind nach einem Todesfall eine Reihe von Dingen zu erledigen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Hinterbliebenen zu verschiedenen Meldegängen, die auf jeden Fall durchgeführt werden müssen.

Bestattungsunternehmen können in dieser Hinsicht äußerst hilfreich sein, denn zu ihren Dienstleistungen gehören in den meisten Fällen auch derartige Behördenangelegenheiten oder zumindest die Beratung, was zu tun ist. Es kommt auch hier auf die individuelle Situation an.

Lag der Verstorbene schon in der Klinik und hatte er die charakterliche Festigkeit, angesichts des nahenden Endes seine Angelegenheiten selbst zu ordnen – ein Testament aufzusetzen, Verfügungen für seine Beisetzung zu treffen, den Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente offenzulegen – stellt sich die Situation für die Hinterbliebenen auf dieser rein praktischen Ebene noch günstig dar. Am schwierigsten dürfte der Fall sein, in dem ein Verwandter zu Hause stirbt und außerhalb seines Wohnortes begraben werden soll. Hier stehen die Hinterbliebenen vor den meisten Aufgaben.

1. Totenschein ausstellen lassen

Die ärztliche Feststellung des Todes ist der erste und wichtigste Schritt. Bei Klinikpatienten oder Bewohnern eines Seniorenheims sind diese Institutionen für die Verständigung eines Arztes zuständig, entsprechend die Polizei bei einem Unfallopfer.



Anders ist es, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist. Im Normalfall sollte der Hausarzt benachrichtigt werden. Gibt es keinen Hausarzt oder tritt der Tod am Wochenende oder an einem Feiertag ein, sollte man den ärztlichen Notfalldienst beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst anrufen. Dieser wird die Adresse aufnehmen und den diensthabenden Arzt verständigen. Der Arzt ist verpflichtet, weitere Untersuchungen zu veranlassen, wenn die Todesursache unklar ist. Das kann schon bei einem Herzinfarkt der Fall sein. Bis zu deren endgültiger Klärung wird der Leichnam behördlich nicht freigegeben.

Hat man beispielsweise einen kranken Verwandten zu Hause gepflegt, sollte man die medizinischen Unterlagen, soweit vorhanden, bereithalten. Sie erleichtern dem Arzt die Feststellung der Todesursache. Sieht der Arzt keine Veranlassung für weitere Untersuchungen, stellt er den Totenschein aus.

2. Sterbeurkunde beantragen

Innerhalb von drei Werktagen muss der Todesfall beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Nach Vorlage des Totenscheins kann die Sterbeurkunde beantragt werden. Als weitere Unterlagen sind neben dem Totenschein der Personalausweis und das Familienbuch mit Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen. War der Verstorbene verwitwet, ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners notwendig, bei Geschiedenen ein Scheidungsvermerk oder das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk.

Der Totenschein ist ein äußerst wichtiges amtliches Dokument. Die Erfahrung zeigt, dass bei den Standes- bzw. Meldeämtern immer wieder Probleme mit falsch oder unvollständig ausgestellten Totenscheinen auftreten. Je nach Standesamt kann man dann die Aussage: „Ermessensspielraum gibt es bei uns nicht“ zu hören bekommen und muss sich mit dem ausstellenden Arzt in Verbindung setzen, um die Vervollständigung des Dokumentes zu erreichen. Die Sterbeurkunde wird in mehreren Ausfertigungen ausgehändigt.

3.Todesfall melden bei: Arbeitgeber, Rentenversicherung und Krankenkasse

Der Todesfall muss dem Arbeitgeber, falls der Verstorbene noch berufstätig war, ansonsten bei der Rentenversicherung angezeigt werden. Eine Abmeldung bei der Krankenkasse, eventuell beim Sozialamt oder Versorgungsamt und beim ehemaligen Arbeitgeber – falls eine Betriebsrente bezogen wurde – ist ebenfalls notwendig.

Die oben genannten Behördengänge und Meldungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen unmittelbar oder zumindest schnellstmöglich nach dem Todesfall in Angriff genommen werden. Daneben gibt es aber noch andere Dinge, die ebenfalls schnell erledigt werden müssen. Auch hier kommt es natürlich wieder auf die konkreten Umstände an.

4. Todesfall – Benachrichtigung von Verwandten und Freunden

Die Verwandten und Freunde müssen benachrichtigt werden. Meist reichen ein oder zwei Anrufe, um eine Telefonkette in Gang zu setzen.



5. Bestattungsunternehmen beauftragen

Ein Bestattungsunternehmen muss beauftragt werden. Dieses sorgt für den Transport des Leichnams, die Wahl der Grabstätte, des Sarges, des Blumen- bzw. Grabschmucks, des Grabsteins, die Organisation der Beisetzung und der Trauerfeier und die Versendung von Trauerbriefen, beziehungsweise es hilft bei deren Auswahl. Die Bestattungsart ist festzulegen. Ist eine Urnenbestattung gewünscht, muss eine zweite ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, bei Seebestattungen sind zusätzliche Dokumente beizubringen.

6. Pfarrer benachrichtigen und Gottesdienst absprechen

Falls eine christliche Beerdigung gewünscht wird, muss mit dem zuständigen Pfarrer der Bestattungsgottesdienst besprochen werden, selbst wenn es sich nur um eine minimalistische Feier handeln soll.

7. Familienbuch und Personalausweis beim Standesamt vorlegen

Das Familienbuch und der Personalausweis des Verstorbenen müssen zur Vorlage beim Standesamt bereitliegen. Gerade ältere Menschen entwickeln die Tendenz, solche Dokumente zu verstecken. Bei Menschen, die schon aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, ist auch die Rentenversicherungsnummer, beispielsweise anhand der letzten Rentenbenachrichtigung und die Krankenkassenzugehörigkeit festzustellen.

Weitere wichtige Schritte die nach einem Todesfall zu erledigen sind

Das Testament

– Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen? Wo befindet es sich? – Unter Umständen muss ein Testament dem Nachlassgericht übergeben werden.

Die Lebens- und Unfallversicherung

– Besaß der Verstorbene eine Lebens- oder Unfallversicherung? Oft muss der Todesfall unverzüglich gemeldet werden. Dies wird häufig in den Versicherungsverträgen verlangt, ansonsten könnten Leistungen verfallen.

Ist ein Haustier zu versorgen?

– Müssen Haustiere versorgt oder untergebracht werden?

Kündigung der Wohnung

– Die Wohnung des Verstorbenen muss gekündigt werden, ebenso laufende Zahlungen wie beispielsweise für Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, TV, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Zeitungsabonnements etc.

Räumung der Wohnung

– Die Räumung der Wohnung muss organisiert werden

Auto abmelden

– Hatte der Verstorbene noch ein Auto oder Motorrad muss das Kraftfahrzeug abgemeldet werden, auch beim Finanzamt.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

2 Kommentare

  1. Pingback: Ernährung für Senioren

  2. Manuel Löhrmann on

    Auch wenn dies ein schwieriges Thema ist, danke ich für die hilfreiche Checkliste. Mein Onkel ist verstorben und ich und meine Familie kümmern uns nun um alles. Besonders hilfreich war der Tipp zur Räumung der Wohnung.

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