In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Nachteile langfristige Geldanlagen haben. Insbesondere Lebensversicherungen sorgen für Frustrationen, wenn sie bei vorzeitigem Liquiditätsbedarf gekündigt werden müssen.

Lebensversicherung vorzeitig kündigen
Langfristige Anlageformen können frustrierend sein, müssen es aber nicht | © Rawpixel.com / stock.adobe.com
Verbraucherschützer warnen deshalb vor der vorzeitigen Kündigung. Dabei muss das gar nicht sein. Durch Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt sichern Sie sich Mehrerlöse und behalten einen Rest-Versicherungsschutz. Selbst fondsgebundene Versicherungen müssen nicht voreilig storniert werden.

Lebensversicherungen und Fondsbeteiligungen gehören zu den Langzeitprodukten in der Geldanlage. Ein Fonds hat eine Laufzeit von 15 bis 20 Jahren. Das muss der Berater – und auch der Anleger wissen. Wenn solche langfristigen Anlagen jedoch an 60jährige Senioren verkauft werden, kann das dazu führen, dass der Bankberater zu Schadensersatz verklagt wird, wie in einem Urteil des Landgerichts Duisburg geschehen (Aktenzeichen 12 O 27/13). In solchen Fällen muss allein schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass der ältere Anleger nicht viel von seinem Investment hat. Sicherlich handelt es sich bei diesem Beispiel um einen krassen Ausnahmefall. Dem gegenüber gibt es jedoch auch zahlreiche Grenzfälle, bei dem Anleger Produkte erworben haben, die noch Restlaufzeiten haben. Das angesparte Kapital ist somit gebunden und kann nicht für andere Zwecke ausgegeben werden. Fondsbeteiligungen können dabei noch nicht einmal gekündigt werden, Lebensversicherungen schon – allerdings nur unter hohen Verlusten. Auch diese haben in der Regel eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, auch Policen mit einer Vertragsdauer von 20 oder 30 Jahren sind keine Seltenheit. Doch gibt es Alternativen zur vorzeitigen Kündigung?

Verbraucherschützer warnen vor der Kündigung der Lebensversicherung

„Für den Laien ist es schwierig zu erkennen, ob sich eine Kündigung lohnt“
(Barbara Sternberger-Frey, Finanzexpertin)

Wer seine Lebensversicherung zur Finanzierung einsetzen möchte, z.B. für den Kauf von Immobilien, für die Finanzierung von Reisen oder auch für Pflegeaufwendungen, der sollte sich genau überlegen, ob er die Police vor dem Ablauftermin kündigt. Verbraucherschützer warnen stets vor der Kündigung von Lebensversicherungen. Auch Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey warnt gegenüber dem SWR vor einer voreiligen Kündigung der Lebensversicherung. Wie hoch der Schaden im Kündigungsfall ist, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, schon gar nicht für einen Laien, so die Finanzexpertin. Sie empfiehlt eine Beratung bei einem Versicherungsmakler oder Bankberater. Kostenlose Beratungen zur Verwertung von Lebensversicherungen erhalten Sie auch auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen, dessen Unternehmen sich in Deutschland im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. zusammengeschlossen haben.

Wann kann man seine Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt verkaufen?

Unternehmen auf dem Zweitmarkt nehmen in der Regel zunächst eine Bewertung der Police vor. Marktführer ist hier der Frankfurter Policenankäufer Policen Direkt, der seit 2004 besteht. Die Bewertung erfolgt immer kostenlos und unverbindlich. Das gehört zu den Qualitätskriterien des BVZL, zu deren Einhaltung sich die Mitgliedsunternehmen verpflichtet haben. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat in einer auf die Möglichkeit des Verkaufs als Kündigungsalternative hingewiesen. Seriöse Policenankäufer erwerben die Lebensversicherung mit dem Ziel, diese bis zur Endfälligkeit weiterzuführen. Der Verkäufer der Police profitiert zunächst von einem Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert liegt, also dem Betrag, den der Versicherte im Kündigungsfall vom Versicherungsunternehmen erhalten hätte. Außerdem bleibt dem Verkäufer dadurch ein Restversicherungsschutz erhalten. In dieser Übersicht finden Sie die wichtigsten Vorteile des Verkaufs gegenüber der Kündigung:

Kündigung Verkauf
Ausgezahlter Betrag Rückkaufswert 2 bis 3 % über Rückkaufswert
Versicherungsschutz fällt sofort weg Rest-Versicherungsschutz bleibt erhalten

Stiftung Warentest hatte 2012 den Zweitmarkt einem Test unterzogen und weist darauf hin, dass man bei Verkauf der Lebensversicherung darauf achten sollte, einen Kaufpreis über Rückkaufswert sofort und in einer Summe ausgezahlt zu bekommen. Unternehmen, die sich diesen Qualitätskriterien verpflichtet haben, sind in der Regel Mitglied des BVZL.

Darauf sollten Sie bei Verkauf achten:

  • Gebührenfreie und unverbindliche Bewertung der Police
  • Kaufpreisangebot liegt über dem Rückkaufswert
  • Auszahlung sofort und in einer Summe
  • Mitgliedschaft im BVZL

Können auch fondsgebundene Lebensversicherungen gekauft werden?

Fondsgebundene Lebensversicherungen versprechen in der Regel eine höhere Rendite, sind dafür aber wesentlich risikoreicher als Kapitallebensversicherungen. Diese Policen haben auch keine Garantieverzinsung. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen können auch fondsgebundene Versicherungen angekauft werden, allerdings unter Rückkaufswert. Der Grund, warum der Verkauf einer Fondspolice sinnvoll sein kann, liegt in der unterschiedlichen Besteuerung. Während im Kündigungsfall sämtliche Zinseinnahmen aus dem Sparanteil besteuert werden, wird bei Verkauf auf dem Zweitmarkt nur der Differenzbetrag besteuert, der sich ergibt, wenn man vom Kaufpreis die Summe der eingezahlten Prämien abzieht. Hinzu kommen weitere Verrechnungsmöglichkeiten, z.B. als Verlustzuweisung mit Kapitaleinkünften. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater zu Rate.

Zusammenfassung – Kurzübersicht:

  • Langfristige Geldanlagen sind für Senioren nicht geeignet
  • Kündigungen langfristiger Anlagen entweder gar nicht oder nur gegen hohe Kosten möglich
  • Verbraucherschützer warnen vor Kündigung der Lebensversicherung
  • Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen kann man Policen kostenlos bewerten lassen
  • Der Ankauf bietet einen sofortigen Kaufpreisvorteil und die Beibehaltung eines Rest-Versicherungsschutzes
  • Seriöse Policenankäufer sind im BVZL organisiert
  • Auch fondsgebundene Lebensversicherungen können angekauft werden. Hier beschränkt sich der Vorteil auf Steuereffekte.

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