Rentner, die privat krankenversichert sind, können einen Zuschuss zu ihrem monatlichen Beitrag beantragen. Wie hoch der Zuschuss sein kann und wo Sie Ihn beantragen, hier lesen.
Was viele nicht wissen: Rentnern, die Mitglied in der privaten Krankenversicherung sind, steht vom Gesetz her ein monatlicher Zuschuss zu. Zahlen muss der Rentenversicherungsträger allerdings nicht automatisch. Der privat versicherte Rentner muss dafür bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Antrag stellen. Genaue Vorschriften, nach denen die Auszahlung des Zuschusses zu erfolgen hat, lesen Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung (Hilfe für Rentner: Zuschuss zur Krankenversicherung). Nicht zu verwechseln sind diese Zuschüsse mit denen durch private Rentenversicherer: Diese sind nur durch privat abgeschlossene Verträge zu erlangen.
Zuschuss kann steigende Beiträge abfedern
Verzichten sollten Rentner auf die staatliche Finanzspritze für die Beiträge an die private Krankenversicherung auf keinen Fall. Durch das erhöhte Risiko häufiger Erkrankung im Alter steigen die Belastungen der Versicherungen und damit auch die Beiträge an. Diese steigenden Kosten können durch die Zuschüsse abgefedert werden.
💡HINWEIS: Sollte es dazu kommen, dass man die Beiträge nicht mehr zahlen kann, bleibt häufig nur noch der Wechsel in den Basistarif der PKV. Diese bietet jedoch nur noch die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und diese sind vom Umfang nicht mit einem hochwertigen Tarif einer Privatversicherung zu vergleichen.
Maximal die Hälfte des PKV-Beitrags
Wie hoch der monatliche Zuschuss an Mitglieder mit Rente privater Krankenversicherungen ausfällt, ist eine Rechenaufgabe, denn er ändert sich laufend. Berechnet wird er aus dem halbierten Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen, den der Rentner zahlen müsste, wenn er dort versichert wäre. Was als Maximum an Zuschuss gewährt wird, darf allerdings die Hälfte des real an die eigene PKV gezahlten Beitrags nicht überschreiten. Der Zuschuss wird monatlich zusammen mit der Rente ausgezahlt.
Alle Rentenarten werden bezuschusst
Alle möglichen Arten von Renten werden anerkannt, um in den Genuss des Zuschusses durch den Rentenversicherungsträger zu kommen. Nicht nur die normale Altersrente, auch eine Berufsunfähigkeitsrente sowie eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen kommen dafür infrage. Sobald der jeweilige Rentenfall eintrifft, sollten die Rentenberechtigten umgehend den Zuschuss beantragen: Ab dann steht er ihnen nämlich vom Gesetzgeber her zu.
2 Kommentare
Wer weiß darüber Bescheid?
Ich bin freiwillig krankenversichert bei der AOK. Ich erhalte einen Beitragszuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Das Sozialamt bewertet den Zuschuss als Einkommen, wonach sich meine Sozialleistungen um diesen Betrag mindern. Das ist dch paradox, da hätte ich ja gar keinen Antrag stellen brauchen auf den Zuschuss.
Ich würde mich über eine Antwort seht freuen.
Was ist denn, wenn der Rentner seinen 1. Wohnsitz im EU Ausland hat aber eine deutsche, private Krankenversicherung?
Wird dann der Zuschuss auch bezahlt?
Das ist doch eine Frage, die viele Rentner interessiert.