Eine GEZ Gebührenbefreiung zu bewirken ist gar nicht so kompliziert. Wer sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann und welche Unterlagen dafür erforderlich sind, erfahren Sie hier.

GEZ Gebührenbefreiung – So sparen Sie die Rundfunkgebühr
GEZ Gebühren fallen auch beim Radiohören an | © Africa Studio / stock.adobe.com

Prinzipiell ist es möglich, nach Antrag von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Im Internet auf der Webseite rundfunkbeitrag.de finden sich entsprechende Antragsformulare, denn seit 2005 ist nicht mehr das Sozialamt zuständig, sondern die Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio (AZDBS) selbst.

Wer kann sich von der GEZ Gebühr befreien lassen?

Zu der Personengruppe, für die eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich ist, gehören Empfänger von folgenden Leistungen:

  • Arbeitslosengeld II (HartzIV)
  • BAföG
  • Sozialhilfe
  • Asylbewerberleistung
  • Grundsicherung
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Ausbildungsgeld (SGBIII)
  • Hilfe zur Pflege (SGBXII oder BVG)
  • Leistung nach SGBVIII (Kinder und Jugendhilfe)
  • Pflegezulagen nach LAG
  • Blindenhilfe (SGBXII)

Wenn Sie auf Grund einer Einkommensüberschreitung, von unter 18.36 Euro, keinen Anspruch auf eine der unter § 4 Abs. 1 RBStV aufgeführten sozialen Leistungen haben, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen.

Erhalten Sie eine andere soziale Leistung, wie Wohngeld oder ALGI, ist eine Befreiung von der Rundfunkgebühr nicht möglich.



Folgende Personen mit Körperliche Beeinträchtigung und dem zuerkannten Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung beantragen:

  • Blinde oder Sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigsten 60%
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80%
  • Hörgeschädigte oder Gehörlose Menschen

Personen die zu folgendem Personenkreis gehören, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen:

  • taubblinde Menschen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Wichtig: Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ist nur möglich, wenn Ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde.

Auch für Menschen im Rentenalter gibt es Möglichkeiten eine Befreiung/ Ermäßigung der Rundfunkgebühren zu beantragen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema: Was gilt für Rentner und den GEZ-Beitrag in Pflegeheimen.

Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung – Diese Belege sind beizufügen

Dem Antrag sind noch die entsprechenden Belege im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen, etwa diese:

  • Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
  • Bescheinigung Ihrer derzeit gewährten Leistungen

Als eine weitere Möglichkeit kann die Behörde, die den entsprechenden Ausweis ausgestellt hat, auf dem Antrag zur Gebührenbefreiung bestätigen, dass das Originaldokument vorlag. In diesem Fall reicht eine einfache Kopie aus. Schließlich kann der Antragsteller sich auch bei der Leistungsgewährenden Behörde eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio (AZDBS) ausstellen lassen.

Hier finden Sie den Onlineantrag für die Befreiung/ Ermäßigung vom Beitrag auf rundfunkbeitrag.de direkt zum Ausfüllen.

Tipp: Minderung der Telefongebühren

Ist die Befreiung von den Rundfunkgebühren erfolgt, kann man sich auch um einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom kümmern. Die Telekom bietet, unter bestimmten Voraussetzungen, zwei verschiedene Vergünstigungen an. Informationen dazu bekommt man auf telekom.de und den Antrag bekommen Sie: direkt hier. Fügen Sie dem Antrag noch eine Kopie der Befreiung von der Rundfunkgebühr bei.

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Ein Kommentar

  1. Doris Jost on

    Hallo, ich habe einen Schwerbehindertenbescheid über 80 %, leider aber keine Buchstaben. Deshalb meine Frage an Sie: „Wer ist für die Erteilung von Merkzeichen z.B. RF zuständig, bzw. in welchen Fällen wird es erteilt ? Vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten ?
    Vielen Dank im voraus und
    freundliche Grüße
    Doris Jost.

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