Die Rundfunkgebühr gilt für jeden Haushalt. Aber muss ich als Rentner auch GEZ bezahlen, oder wenn ich in einem Pflegeheim wohne? Alle Antworten hier.

Rundfunkgebühr für Rentner
Rundfunkgebühr für Fernsehen und Radio | © Monkey Business / stock.adobe.com

Mit Beginn des Jahres 2013 hat sich die Rundfunkgebühr geändert. Aus der vorhergehenden Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten (GEZ), wurde die Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio (AZDBS) mit Sitz in Köln.  Diese Umbenennung könnte den Rundfunkkunden eigentlich egal sein, wenn sich damit nicht andere gravierende Änderungen ergeben hätten.

Bis Ende 2012 konnte sich jeder Haushalt aussuchen, ob er sich ein Empfangsgerät anschafft und GEZ-Gebühren bezahlt oder darauf verzichtet und die Rundfunkgebühren damit entfallen. Mit Beginn des Jahres 2013 hat sich das geändert. Für jede Wohnung wird monat­lich ein Rund­funk­beitrag von 18,36 Euro erhoben, unab­hängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Egal ob ein Haushalt ein oder zehn Empfangsgeräte besitzt, die Gebühr bleibt im Monat gleich hoch. Diese als Haushaltsabgabe bezeichnete Gebühr gilt auch für Haushalte, die keine technischen Geräte besitzen. Auf Deutsch: auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss zahlen.

Müssen Bewohner von Pflegeheimen Rundfunkgebühren bezahlen?

Rundfunkgebühr im Pflegeheim
In Altenheimen mit vollstationärer Pflege sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen | © pressmaster / stock.adobe.com

Hier gibt es eine gute Nachricht. Bewohner von Pflegeheimen und Menschen in Behinderteneinrichtungen müssen nicht zahlen. Menschen im Pflegeheim sind von den Rundfunk-Gebühren befreit. Mit der Abmeldung muss eine Bestätigung des Pflegeheims beigelegt werden, die den dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim bestätigt. Allerdings ist hier zu beachten, dass sich die Bewohner in einer vollstationären Pflegeeinrichtung befinden müssen. Wenn Sie noch nicht von der neuen Haushaltsabgabe befreit sind, können Sie auf rundfunkbeitrag.de den entsprechen Antrag ausfüllen und ausdrucken. Unterschreiben Sie das aus­gefüll­te Formular und lassen sich die An­gaben im Formular von der Pflege­ein­rich­tung be­stätigen.

Gilt das auch für Bewohner von Altenheimen?

Nein, wenn Sie dort nur wohnen, aber nicht gepflegt werden, können Sie sich nicht als Pflegebedürftiger befreien lassen.



Ich bin stark sehbehindert – Muss ich trotzdem Rundfunkgebühren zahlen?

Rundfunkgebühr: Befreiung bei Sehbehinderung
AZDBS ermöglichen einen barriere­freien Zugang zu einem Großteil ihrer Programm­angebote | © Yakobchuk Olena / stock.adobe.com

Blinde oder Sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60%  können eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren beantragen. Der ermäßigte Beitrag beläuft sich auf 6.12 Euro im Monat. Wie früher muss für den ermäßigten Betrag im Voraus ein Antrag auf rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Leben Sie in einem Heim in vollstationärer Betreuung, gilt die Befreiung für Heimbewohner. Wenn Sie Ihren Haushalt selbständig bewirtschaften und/oder lediglich eine Hilfe für Einkäufe, Reinigung, usw. erhalten können Sie den reduzierten Betrag beantragen.

Lesen Sie nochmal genauer, wer sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann!

Pflegepersonal kann helfen

Auch Taubblinde die neu in ein Heim einziehen, können eine Zahlungsaufforderung erhalten. Dann sind die Betreuer gefragt.  Diese sollten einen Antrag auf Befreiung stellen. Voraussetzung ist hierfür unter anderem, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit vorliegt.

Sind Sie pflegebedürftig und leben in einem Pflegeheim? Dann können Sie die oben genannte Befreiung beantragen. Sind Sie bisher von der GEZ im Pflegeheim befreit und sollen nun plötzlich zahlen?

Wenden Sie sich direkt an die AZDBS:

Wie kann ich eine Befreiung beantragen und welche Voraussetzungen sind notwendig?

Menschen die in ihrem Schwerbeschädigtenausweis ein RF zu stehen haben, können den Onlineantrag für Die Befreiung vom Beitrag auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen, ausdrucken und postalisch bei der AZDBS einsenden.

Bei Blinden oder stark sehgeschädigten Menschen muss eine dauerhafte Sehbehinderung von wenigstens 60 Prozent vorliegen. Bei Menschen mit einer Behinderung liegt der ausschlaggebende Grad bei 80 Prozent.

Wichtig hierbei ist: Wer bisher bereits von der GEZ im Pflegeheim befreit war, braucht sich nicht sorgen. Die ehemalige GEZ und heutige AZDBS haben alle bisherigen Befreiungen automatisch umgestellt. Sollten Sie dennoch eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, setzen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person sich telefonisch oder schriftlich mit der AZDBS in Verbindung.

Auch wenn Sie nicht als Pflegebedürftiger in eine Befreiung von der neuen Haushaltsabgabe fallen, können Sie sich befreien lassen. Das gilt beispielsweise für Bezieher von Grundsicherung.

Dagmar führt das Projekt Aktive-Rentner.de bereits seit 2009. Sie berichtet dabei täglich über Neues und Wissenswertes für Rentner und Senioren. Auch auf Twitter und Facebook

Ein Kommentar

  1. Guten Tag,
    ich bekomme jetzt keine Grundsicherung mehr, ich bekomme jetzt Wohngeld. Muss ich jetzt GEZ bezahlen?

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