Die Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, für Fahrzeughalter Pflicht. Doch wie sieht es mit der Vollkasko und der Teilkasko aus. Muss ich diese abschließen und welche ist für mich persönlich besser geeignet? Die Unterschiede hier im Überblick.
Endlich Rentner! Sie haben es geschafft und sind in den wohlverdienten Ruhestand eingetreten? Herzlichen Glückwunsch! Viele Menschen der Generation 60+ erfüllen sich nun längst geplante Träume. Auf Reisen soll es gehen und das, wie gewohnt, mit dem eigenen Auto. Im Alter weiterhin mobil zu bleiben ist wichtig, um den Anschluss nicht zu verlieren.
Wie lange Sie es sich zutrauen, selbst und vor allem sicher mit dem Auto zu fahren, müssen Sie allein entscheiden. Jeder sollte so verantwortungsbewusst sein und seine Grenzen realistisch einschätzen. Fakt ist jedenfalls, dass Sie als Autohalter verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sichern Sie sowohl Personen- als auch Sachschäden ab, die Sie bei einem Unfall anderen hinzufügen. Auf den Kosten, die an ihrem Auto entstehen bleiben Sie sitzen, es sei denn Sie haben eine Kaskoversicherung.
Vollkasko & Teilkasko – Wo sind die Unterschiede?
Entscheidend für die Wahl, ob Teilkasko oder Vollkasko, ist das Alter des Autos. Durchschnittlich schließen Autobesitzer eine Vollkaskoversicherung ab, wenn ihr Auto noch keine fünf Jahre alt ist. Gemeint ist natürlich die Zeit ab der Erstzulassung und nicht, seit wann Sie selbst das Auto besitzen. Danach gilt es abzuwägen, ob Sie weiterhin im vollen Umfang abgesichert sein möchten, oder die Beiträge verringern und damit auch den Versicherungsschutz.
➔ Übrigens: Schäden am Fahrzeug, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, übernimmt weder die Voll- noch die Teilkasko. Um den Wert Ihres Fahrzeugs in solch einem Fall nicht noch zusätzlich zu mindern, sollten Sie einen Lackschaden am Auto sofort ausbessern. Selbst wenn der Kratzer auf den ersten Blick nicht gravierend aussieht, besteht auf Dauer die Gefahr des Durchrostens – und das wird teuer!
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Vollkasko und Teilkasko – Leistungen im Überblick
Wenn Ihr Auto über einen Kredit finanziert wurde, ist es immer ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sind Ihnen die Beiträge zu hoch, handeln Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter eine höhere Selbstbeteiligung aus. Diese sollte aber im Falle eines Falles dann auch übernommen werden können. Im besten Fall also immer vorsorglich ein paar Euro beiseite legen.
Vollkasko Leistungen
- Diebstahl
- Sturm
- Hagel
- Blitzeinschlag
- Glasbruch
- Feuer / Brand
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Kabelschaden nach Kurzschluss
- Schaden durch Dritteinwirkung
- Schaden durch Vandalismus
- Schaden bei Fahrerflucht
Teilkasko Leistungen
- Diebstahl
- Sturm
- Hagel
- Blitzeinschlag
- Glasbruch
- Feuer / Brand
- Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Kabelschaden nach Kurzschluss
Leistungen bei Totalschaden
» Achtung «
Sachgegenstände, die sich lose im Auto befinden, wie Kamera oder Handy, sind nicht versichert!
➔ Vollkasko:
Je nach Anbieter wird bei einem Totalschaden eines Neuwagens in den ersten 12 bis 18 Monaten der Neupreis gezahlt. Ansonsten gilt der Wiederbeschaffungswert.
➔ Teilkasko:
Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt.