Glaubt man Versicherungsvertretern, dann ist es nahezu jede Versicherung Wert, dass sie abgeschlossen wird. Denn schließlich geht es ja bei den zu verdienenden Provisionen auch um das Einkommen des Vertreters. Und genau aus diesem Grund sind viele Beratungen oft mangelhaft, werden Versicherungen abgeschlossen, die unnötig sind und überhaupt nicht auf die persönliche Situation des Versicherungsnehmers abgestimmt sind.
Gerade Rentner, die nach einem langen Arbeitsleben ihren Ruhestand verleben wollen, benötigen in der Regel nur einen Bruchteil von den auf dem Markt angebotenen Versicherungen. Welche Versicherung für Rentner somit tatsächlich nötig und welche unnötig sind, soll diese Aufstellung hier zeigen.
1. Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung – unnötig
Als Versicherung für Rentner unnötig, denn sie beziehen bereits eine Altersrente und müssen nicht zusätzlich eine private Altersvorsorge abschließen, so wie es die junge Generation heute nahezu ausnahmslos tun sollte, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten zu können.
2. Sterbeversicherung – nützlich
Es wäre allenfalls zu überlegen, eine Sterbeversicherung abzuschließen, um damit den Hinterbliebenen keine finanziellen Lasten für die Beerdigung aufzubürden. Diese Versicherung kann aber auch über einen Bestatter im Rahmen der privaten Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden.
3. Private Aussteuerversicherung – unnötig
Insoweit ist auch die private Aussteuerversicherung für Enkel als unnötige Versicherung einzustufen. Wer als Rentner seinen Enkelkindern zur Volljährigkeit einen Barbetrag zukommen lassen möchte, sollte das Geld entweder über einen Sparplan einzahlen oder als Festgeld anlegen.
4. Unfallversicherung – unnötig
Gänzlich unnötig. Da eine Unfallversicherung in erster Linie den Zweck hat, die finanziellen Folgen durch Zahlung einer Erwerbsminderungs- oder -unfähigkeitsrente zu mildern, hat ein Rentner auch für den Fall einer Pflegebedürftigkeit die Gewissheit, dass er seine monatliche Rente in gleicher Höhe weiter gezahlt bekommt.
5. Private Krankenzusatzversicherung – unnötig
Rentner sind in der Regel in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine private Krankenzusatzversicherung hingegen ist sinnlos, da die Annahme des Antrages auch von Vorerkrankungen abhängig ist und Rentner in vielen Fällen bereits Erkrankungen haben, die den Beitrag einer privaten Krankenzusatzversicherung in die Höhe schnellen lassen, wenn der Antrag überhaupt angenommen wird.
6. Kfz-Versicherung – nötig
Rentner wollen mobil sein und sollen das auch, solange es ihre Kräfte ermöglichen. So gehört das Führen eines Kraftfahrzeuges zu den Dingen, die Rentner möglichst lange auch nutzen wollen. Daher ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung notwendig, wenngleich man sich neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht auf die Kasko-Versicherung beschränken sollte. Ob Voll- oder Teilkasko hängt im Wesentlichen auch vom Alter des Fahrzeuges ab. Ganz verzichtet werden kann hingegen auf eine Insassenunfallversicherung, wenngleich eine Kfz-Rechtschutzversicherung zumindest für den Fahrer abgeschlossen werden sollte.
7. Hausratversicherung – wichtig
Auch hier gilt, dass sie ganz sicher abgeschlossen werden sollte, wenngleich eine automatische Anpassung der Versicherungssumme nicht mit vereinbart werden sollte. Denn die Versicherung ersetzt bei Schäden lediglich den Zeitwert der Gegenstände und da Rentner in der Regel weniger Möbel im Alter kaufen, sondern eher altgedientes nutzen, sollte die Versicherungssumme festgeschrieben werden, auch wenn eine Unterversicherung drohen sollte.
8. Glasversicherung – unnötig
Die Glasversicherung, gern als Ergänzung zur Hausratversicherung gesehen, ist allerdings sinnlos, da die Fensterscheiben in der Regel durch die Gebäudeversicherung mit abgesichert sind; ebenfalls in die Rubik sinnlos fällt auch die Versicherung eines Cerankochfeldes.
9. Privathaftpflichtversicherung – wichtig
Sie ist ein Muss und als Versicherung für Rentner, Familien und Einzelpersonen einfach eine Pflichtversicherung. Niemand kann sich freisprechen, durch Unachtsamkeit einem Dritten einen Schaden zuzufügen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung muss der entstandene Schaden aus dem Ersparten bezahlt werden.
10. Rechtschutzversicherung – nützlich
Eher unsinnig und sollte nur bei Bedarf abgeschlossen werden. So ist eine Eigentümerrechtschutzversicherung nur für Wohnungseigentümer relevant; eine Vermieterrechtschutz nur dann, sollte eine Immobilie an Dritte vermietet werden.
Gleiches gilt für eine Haushaftpflicht, deren Abschluss nur dann Sinn macht, wenn der Rentner über ein Eigenheim verfügt.