Hier unsere Tipps wie Sie Intelligenzrente beantragen und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die Intelligenzrente ist eine Zusatzrente aus DDR-Zeiten.
Die Intelligenzrente ist ein Relikt aus der ehemaligen DDR. Diese Rente wurde inzwischen auch auf das zusammengeführte Deutschland übertragen. Somit haben Zehntausende von ehemaligen DDR-Ingenieuren nun Anspruch auf eine Zusatzrente, die ihren Ursprung in der ehemaligen DDR hatte.
Den Anspruch auf diese Zusatzrente hat inzwischen auch das Bundessozialgericht in sechs Urteilen unterstrichen. Faktisch geht es hier um einen Betrag von 150 – 200 Euro monatlich, wenn sich Ingenieure entschließen, die Intelligenzrente beantragen zu wollen.
Sie war also eine Zusatzversorgung für Mitarbeiter/innen in technischen Berufen in der ehemaligen DDR. Die deutsche Rentenversicherung hat sie unter bestimmten Voraussetzungen für bundesweit gültig erklärt.
Die Intelligenzrente wurde mit der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 eingeführt (kurz AVItech). Sie sollte den technischen Fachkräften der DDR eine höhere Altersrente ermöglichen.
Die Höhe der Intelligenzrente betrug 60 bis 80 Prozent des im letzten Jahre vor Eintritt des Versicherungsfalles bezogenen monatlichen Bruttogehalts im Durchschnitt, im Höchstfalle 800 DM. Die Rentenzahlungen fielen damals ab dem 65. Lebensjahr des Begünstigten an.
Der Streit um die Inelligenzrente ging über Jahre
Historischer Hintergrund dieser Zusatzrente liegt darin, dass die DDR Fachkräfte an der Abwanderung in den Westen hindern wollte, wenn das Rentenalter erreicht war. Dies wurde mit zahlreichen Zusatzrenten erzielt. Die Intelligenzrente war eine Variante dieser Zusatzrente. Genau bezeichnet wurde die Intelligenzrente als “Altersversorgung der technischen Intelligenz”. Gezahlt wurde diese Rente spezifisch für Ingenieure. Mehr dazu weiter unten.
Die Übertragung dieser Zusatzversorgung auf gesamtdeutsche Verhältnisse sorgte über Jahre für ausgiebigen Streit.
Dass viele Menschen Intelligenzrente beantragen konnten, brachte bei der Deutschen Rentenversicherung die Ablehnung vieler Neuanträge mit sich, um Geld zu sparen. In diesem Zusammenhang wurden auch Beziehern dieser Zusatzrente die Ansprüche nach jahrelangem Bezug wieder gestrichen.
Wer kann Intelligenzrente beantragen? – Die Stichtagsregelung!
Grundsätzlich wurde die Rentenversicherung in den letzten Jahren oftmals bei Streitigkeiten von verschiedenen Landessozialgerichten unterstützt. Der Streitpunkt war hier oftmals der Stichtag, der einen Anspruch auf die Intelligenzrente mit sich brachte.
Festgelegt wurde damit in verschiedenen Urteilen der Vergangenheit, dass immer dann ein Anspruch auf die Zahlung dieser Zusatzversorgung besteht, wenn der entsprechende Ingenieur bis zum 30. Juni 1990 in einem produzierendem volkseigenem Betrieb beschäftigt war und damit rechtliche Ansprüche auf die Zahlung einer Intelligenzrente nach alten DDR-Regeln erworben hat.
Die Beitragszahlung wurde bei dieser Gewährung der Intelligenzrente nicht berücksichtigt.
Berechtigt zur Intelligenzrente waren Mitarbeiter/innen, die
- in einem volkseigenen Betrieb oder einem Betrieb mit staatlicher Beteiligung beschäftigt waren,
- einen technischen Beruf ausübten,
- eine bestimmte Berufsausbildung oder Weiterbildung absolviert hatten,
- eine bestimmte Anzahl von Jahren in der DDR gearbeitet hatten.
Die Intelligenzrente wurde nach der deutschen Wiedervereinigung zunächst in den neuen Bundesländern weitergeführt. Im Jahr 2004 wurde sie dann bundesweit für alle Berechtigten geöffnet.
Zurzeit sind noch rund 100.000 Menschen in Deutschland in den Genuss einer Intelligenzrente.
Wo die Intelligenzrente beantragen?
Die Intelligenzrente kann auch heute noch, nachträglich, beantragt werden. Die Antragsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis davon haben, dass Sie die Voraussetzungen für die Intelligenzrente erfüllen.
Um die Intelligenzrente zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung vorlegen:
- einen Antrag auf Intelligenzrente
- einen Nachweis über Ihre Beschäftigung in einem volkseigenen Betrieb oder einem Betrieb mit staatlicher Beteiligung
- einen Nachweis über Ihren technischen Beruf
- einen Nachweis über Ihre Berufsausbildung oder Weiterbildung
- einen Nachweis über Ihre Beschäftigungsjahre in der DDR
Sie können den Antrag auf Intelligenzrente online, per Post oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Wenn Sie die Intelligenzrente nachträglich beantragen, können Sie für maximal 4 Jahre rückwirkend Leistungen erhalten.
Streitigkeiten zwischen Landesgericht und Bundessozialgericht
Die Landessozialgerichte haben in zahlreichen Urteilen untermauert, dass die volkseigenen Betriebe zu diesem Stichtag nicht mehr existiert haben. Sie seien in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden und existierten damit zum 30. Juni 1990 nur noch als “leere Hülle”. Daher konnten Ingenieure zu diesem Stichtag nach Auffassung der Landessozialgerichte überhaupt nicht mehr in einem Volkseigenen Betrieb beschäftigt sein.
Das Bundessozialgericht hingegen lehnt diese Argumentationsweise ab, da nach deren Auffassung das Arbeitsverhältnis von Ingenieuren erst mit dem Eintrag einer Kapitalgesellschaft in das entsprechende Handelsregister eine Wandlung vom volkseigenen Betrieb in das entsprechende neue Unternehmen erlangt hat. Dieser Übergang wiederum sei aber erst nach dem bisher angewandten Stichtag der Fall gewesen. Somit haben Richter des Bundessozialgerichtes weit mehr Anträge auf die Intelligenzrente als rechtmäßig betrachtet die Landessozialgerichte.
Wer hat Anspruch auf die Intelligenzrente
Das Bundessozialgericht hat inzwischen eine Bestätigung der Rechtsansprüche für die zusätzliche Rente für in der ehemaligen DDR beschäftigte Ingenieure per Urteil untermauert. Damit haben verschiedene Berufsgruppen aus der ehemaligen DDR Anspruch auf die Intelligenzrente. Dies betrifft unter anderem
- Ärzte
- Ingenieure
- Lehrer
- Techniker
Die Entscheidung des Bundessozialgerichtes zu dieser Thematik fiel am 15.06.2010. Im Az B5 RS 16/09 R. Hierin wird bestätigt, dass eine Berücksichtigung der DDR-Zusatzversorgung für entsprechende Zeiten innerhalb der Anspruchs- und Anwartschaftszeiten innerhalb der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden müssen.
Historische Zusammenfassung
In der DDR war es möglich, mit freiwilligen Beiträgen in eine zusätzliche Rentenversicherung die Rentenansprüche für das eigene Alter zu steigern.
Bestimmten Berufsgruppen war es damit möglich, ihre Ansprüche deutlich zu steigern. Diese Möglichkeit der Zusatzversicherung wurde innerhalb bestimmter Berufsgruppen als Intelligenzrente bezeichnet.
Der Sinn dieser Zusatzversorgung bestand darin, dass ehemalige Fachkräfte daran gehindert werden sollten, die DDR im Rentenalter zu verlassen und in die Bundesrepublik Deutschland umzusiedeln.
Jahrelange Streitigkeiten um den Anspruch der Intelligenzrente, die auf heutige bundesdeutsche Rentensysteme übertragen werden sollten, waren die Folge.
Im Juni 2010 kam es nun zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, dass ehemalige DDR-Bürger generell einen Anspruch auf diese Intelligenzrente haben – unabhängig von Beitragszeiten.
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Quellen: Antrag Bundestag.de, openjur.de, dresdner-fachanwaelte.de
53 Kommentare
Guten Tag!
Vor 2 Jahren bin ich mit 65 Jahren in Rente gegangen!
Ich habe in der früheren DDR „leider“ nicht im produzierenzenden Gewerbe gearbeitet sondern war mein Leben lang im Handel bzw. in der Gastronomie tätig!
Von bestehenden Reglementarien zum späteren möglichen Anspruch auf Intelligenzrente war mir zu DDR-Zeiten nicht das geringste bekannt!
Umso überraschter war ich, daß es solche Vereinbarungen gegeben hat!
Ich persönlich hatte von 1964-1967 an der Fachschule für Binnenhandel in Dresden meinen Ingenieur-Ökonom und von 1973-1978 erfolgreich an der Handelshochschule in Leipzig im Fernstudium den Abschluß als Diplom-Ökonom erworben!
Meine Anfrage auf Anspruch einer Intelligenzrente im Jahre 2009 wurde mit Verweis auf die in der DDR getroffenen und von der Bundesregierung im Einigungsvertrag übernommenen Regelungen abschlägig beantwortet!
Darüber bin ich enttäuscht, weil damit im Grundsatz alte Privilegien aus der DDR von der Bundesregierung kritiklos übernommen wurden und Menschen mit gleichen Qualifikationen
benachteiligt werden, nur weil sie nicht in der Produktion tätig waren!
Eine für mich und für andere Betroffene zutiefst zweifelhafte Entscheidungsgrundlage!!
Intelligenz charakterisiert sich doch nicht damit, wo man diese anwendet, sondern daß man diese erworben und ganz gleich in welchem Berufszweig bzw. Tätigkeitsbereich unter Beweis stellen konnte!
Auch zu DDR-Zeiten konnte doch nicht jeder in der Produktion tätig sein! Wo hätte dies hingeführt?
Warum werden Menschen, die z.Bsp. nicht in waffenproduzieren Industrie-Betrieben oder im Staatsapparat der ehemaligen DDR gearbeitet haben, heute finanziell benachteiligt?
Vielleicht erfahren wir, die Benachteiligten, doch noch ein späte Gerechtigkeit!?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Hildebrandt
(Hinweis: Anschrift wurde von aktive-rentner.de aus Datenschutzgründen entfernt)
so leid es mir für sie tut, ein ing-ökonom wurde von der avitech-vo aus 1950 nicht erfasst.
berechtigt waren nur ing und technicker daher, es kam auf eine sogenannte ing-techn qulifikation an.
Hallo,
die o.g. Beiträge finde ich sehr informativ. Aber leider finde ich keinen Beitrag für mein Problem zum Thema Intelligenzrente.
Seit 1982 bin ich Ing.f.Milchw. und arbeitete bis zum 13.4.1991 in verschiedenen VdgB Molkereien der DDR. Der Titel wurde sogar 1995 mit Diplom FH aufgewertet.
Mit Rentenbeschluß wurde mir die Intelligenzrente jedoch verweigert. Begründung VdgB ist kein VEB Betrieb. Für mich nicht nachvollziehbar, denn man war als Beschäftigter nicht Mitglied und man konnte auch keine Genossenschaftsanteile erwerben.
Gibt es inzwischen aktuelle richterliche Entscheidungen? MfG M.Schawe
Hallo Ruprecht,
gab es 1950 schon Ing. Ökonomen bzw. Ökonomen in der jungen DDR?
So dass man dies in einem Gesetz verankeren konnte….
Wie ich weiß, wurden zunächst in der DDR Techniker ausgebildet und diese genießen jetzt, die bis zu 150 EUR zusätzliche „Intelligenzrente“, die anderen, die ihr Diplom gemacht haben, gucken in die „Röhre“, weil diese offenbar nicht so intelligent sind. Möglicherweise können nur diese das nachvollziehen, die in der DDR gelebt und studiert haben.
Ich habe in einem großen Industriebetrieb in Thüringen ab 1972 gearbeitet, habe meinen Diplom Ökonom im Fernstudium in Berlin, also nach der Arbeit, gemacht. War als Gruppenleiter Absatz tätig, hatte mehr mit der Fertigung und Technik zu tun, als mit dem Absatz, denn es gab ja damals noch einen AHB, der die Kundenkontakte pflegte, als normaler „Absatzleiter“ in einem Industriebetrieb, wurde uns verboten direkt mit den Kunden Kontakt aufzunehmen.
Wir durften nur zusammen mit Fertigung und Technik die Angebote erstellen!!!
Das „Interessanteste“ ist noch, dass ab ca. 1978 in unserem Betrieb Frauensonderklassen gebildet wurden, die während der normalen Arbeitszeit in 1 – 2 Jahren im Schnellverfahren zum Ing. Ökonom „ausgebildet“ wurden, um die „studierte“ Frauenquote“ zu demonstrieren! Diese genießen jetzt alle die volle „Intelligenzrente“. Ich könnte Minimum 50 Frauen aufzählen, die es aus unserem Betrieb betrifft !
Was in unserem Betrieb galt, gab es mit Sicherheit auch in Tausenden anderen.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Ein Brief an Frau Merkel ist angebracht !!!
Denn die Wahrheit ist aber größtenteils eine andere, für ein Diplom musste man zu DDR-zeiten in der Regel mehr leisten, als für einen Ingenieur.
Diese Entscheidungen nach Kassenlage führen zur Altersarmut für viele Ingenieure,die in der DDR auf Zusatzrentenzusagen,wie Spezielle Produktion oder Rente für technische Intelligenz vertrauen konnten.Von der Politik wurde mit oder ohne Absicht,jedenfalls nicht mit Sachverstand versäumt die Rentenanwartschaft richtig in das BRD-System zu überführen.Erst wurdedann der Begriff“Leere Hüllen“ zur Ablehnung,dann der Begriff Massenproduktion in die Rentenentscheidung eingeführt.
trotz Ablehnung meines Antrages und Ablehnung meines Widerspruchs kann ich keine Ruhe fnden.
Kurz die Fakten:
Ich habe 1973 meinen Abschluß als Dipl. Wirtschaftsingenieur in der DDR gemacht und von 1977 bis 1989 in dieser Tätigkeit in einem Baubetrieb in der technischen Abteilung gearbeitet.
Im September 1989 habe ich mit meiner Familie die DDR verlassen.
Wieso wird mir in einem 4 Seiten-Brief immer wieder das Datum 30.6.1990 unter die Nase gehalten?
Ich verstehe es nicht.Können Sie mir helfen?
Seitens der Rentenversicherungsanstalt werden mir zwei Voraussetzungen, d.h. die Qualifikation sowie die betriebliche Tätigkeit anerkannt, doch die betriebliche Voraussetzung, weil ich zum 30.06.90 nicht in einem VEB tätig war, als Begründung der Ablehnung genannt. Für mich nicht nachvollziehbar, zumal ehemalige Kommilitonen, die in einem kleinen VEB mit weitaus weniger Verantwortung tätig waren, diese Zusatzversorgung erhalten.
Für mich mehr als unverständlich, die Zusatzversorgung von einem VEB abhängig zu machen, wo bleibt hier die Gerechtigkeit und auf was für eine Grundlage basiert diese Entscheidung.?!
Hallo Ingrid Brüsewitz,
ich habe das leidige Problem auch durch. Selbst ein Widerspruch hat
nichts genützt. Die Damen und Herren beharren auf dem 30.6.90. Die
Ungerechtigkeit kennt keine Grenzen. Hast Du schon mal bei „Flucht- und
Ausreise“ reingeschaut. Dort geht es darum, dass alle DDR-Flüchtlinge
die versprochene Westrente (nach FRG) nicht bekommen, sondern dass 1992
heimlich still und leise für diese Flüchtlinge die Rente nach DDR-
Maßstab berechnet wird.
Dort sind doch die alten Strategen am Werk und die Westleute scheint es
nicht zu interessieren. Wir stehen damit jetzt kurz vor der
Verfassungsklage.
hallo zusammen,
guter artikel und kommentare die traurig machen….aber für mich persönlich vermisse ich eine beschreibung wie man korrekt diese rente beantragt (welche unterlagen wohin schicken)…
dafür wäre ich sehr dankbar.
mfg
frank
ps: das wir hier in diesem staat gewaltig über den tisch gezogen werden ist wohl mittlerweile jedem klar….
Hallo Frank, Du musst einfach an Deine Rentenversicherung schreiben und Dir einen Antrag schicken lassen. Hoffnung mache ich Dir keine, aber um so mehr Leute einen Antrag schreiben, um so deutlicher wird unser Problem. Ich weise Dich auch auf die website „Flucht- und- Ausreise“ hin. Erstmals ist einer von uns bis zur zweiten Instanz vorgerückt.
hallo margit…na ja….einige aus meinem umfeld
haben das schon geschafft….man sollte es zumindest versuchen….
vielen dank für deine antwort…
gruß
frank
Guten Tag da draußen,
interessante Beiträge und hilfreich. Konnte man in der DDR auch mit dem Abschluss der 8.Klasse Bauingenieur werden? Wenn ja, welchen Weg musste man da gehen? Konnte man auch mit dem Abschluss als Maurer zu der heutigen Berufsbezeichnung Dipl.Bauingenieur (FH) kommen um nun auch diese Intelligenzrente zu beziehen? Als schnellen Aufstieg sozusagen. Ich kann mir diese Wege gar nicht so vorstellen. Kann mir jemand auf meine Fragen antworten?
danke dafür
Andrea
Hallo zusammen
Nun muss ich doch mal ganz konkret nachfragen, ist nun bei der Anerkennung der Inelligenzrente der Stichtag 30.06.1990 noch relevant oder nun nicht? wir haben auch 1989 die ehemalige DDR verlassen und streiten seit fast 20 Jahren um die ordentliche Rentenberechnung. Intelligenzrente wurde wegen Stichtagregelung abgelehnt und auf Nachfrage, ob die Rente nach DDR- Niveau verrechnet wird, weil wir schon den Verdacht hatten, wurde dien verneint. Leider haben wir von der klamheimlichen Festlegung, dass alle Flüchlinge, die in der BRD leben, nach Ost- Niveau berechnet werden, gar nichts gewusst.
Wer kann mir hierzu denn näheres schreiben? Würde mich freuen. Uns lässt das Alles auch keine Ruhe, da wir auch der Meinung sind, dass bei den Rentenberechnungen etwas nicht stimmen kann.
Wenn man das alles liest, wird man traurig über so viel Ungerechtigkeit. Das mit den alten Strategen vermute ich schon lange! Ich bekomme die Intelligenzrente auch nicht, weil ich nur Diplom-Mathematiker von einer Technischen Universität bin und kein Techniker einer Fachhochschule. Gearbeitet habe ich als Programmierer und wissenschaftlicher Mitarbeiter. Naja, ich war wohl für die Produktion nicht schlau genug.
Hallo, es wurde mehrfach auf Rubrik „Flucht- und Ausreise“ hingewiesen, wo bitte kann ich das finden? Alles mögliche vergeblich über die Suche oben versucht, ein Link im Kommentar wäre natürlich am Besten. Historie: Wir sind am 01.09.89 ausgereist, bekommen sicher deshalb auch keine Intelligenzrente und müssen mit der Kürzung von 1992 leben! Ich würde alles klaglos akzeptieren, wenn es nicht diese Stasi und DDR-Beamtenrenten gäbe. Zumal diese ja auch Unmengen von gesammelten DDR-Mark unbegrenzt tauschen konnten, wir erst ’89 vor der Wende Ausgereisten hatten natürlich nichts mehr, mussten mit Null beginnen und waren ohne „Vorsprung“ so doppelt und dreifach benachteiligt!
Vielen Dank
Hallo, bei welcher Institution kann ich meinen Abschluss als Ingenieur nachdiplomieren lassen. Meine ehemalige Mitstudentin hat dieses Diplom kurz nach der Wende bekommen nach Beantragung. Zusätzlich würde ich gern wissen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Vielen Dank
Hi Caroline, ist zwar schon 15 Jahre her bei mir, aber ich denke, dass das mit dem Nachdiplomieren noch ebenso läuft. Ich habe damals mein Zeugnis an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
geschickt. Adresse im Internet.
Gruß stauni
Hallo Margit, bei mir ist fast alles wie bei Dir. Von 1978 – 1989 im VEB gearbeitet und im Oktober 1989 illegal die DDR verlassen. C-Ausweis liegt vor. Auch mein Antrag wurde vor Jahren abgelehnt.
Will wieder neu alles beantragen und benötige Dein Wissen. Was gibt es Neues, z.B. „Flucht-und Ausreise“, neue Regelungen, etc. Kannst Du mir zu einem Anwalt raten ?
Freue mich über eine Nachricht
Hallo Jörg, versuche es, wenn Du noch Hoffnung hast und teile es mir mit, wenn Du Erfolg haben solltest. Ich bin fast müde geworden, gegen den Haufen Mist anzustinken.
Bei Flucht und Ausreise hatte einer den Mut und hat beim Verfassungsgericht geklagt (wir haben alle dafür gesammelt). Es wird dauern!!! Ich glaube fast nicht mehr an die Gerechtigkeit, weil ganz oben Ex-DDR-Leute sitzen, die uns heute noch für unsere Flucht bestrafen wollen und die Alt-Wessis interessiert das nicht (z.B. von der Leien).
Einen Anwalt kann ich Dir nicht empfehlen, die werden nur an Dir verdienen. Mir warfen sie immer vor, dass ich am 30.6.90 nicht mehr im sozialistischen Betrieb gearbeitet habe. Wie auch?
Viele Grüße Margit
Hallo Zusammen
Bei uns das gleiche. 1989 als Republikflüchtlinge die damalige DDR verlassen und seither kämpfen wir um die Anerkennung der Intelligenzrente. Keine Chance, waren schon vor Gericht. Bis 1990 nicht mehr in einen soz. Betrieb gearbeitet, keine I.-Rente. Fertig. Ich frage mich nur, wer sich dieses Datum als Stichtagdatum hat einfallen lassen…Wir warten auch schon immer auf Änderungen diesbezüglich. Sind ja eh schon rentenmäßig benachteiligt.
Ich habe zu DDR- Zeiten ein Studium als Ökonom absolviert. Mir wurde nach der Wende der Diplom zuerkannt. Diplom- Betreibswirt der
Fachhochschule.
Warum bekommen die Ingenieure die I.-Rente
und wir Ökonome nicht, das verstehe ich nicht ?
Wir haben auch die ganzen Jahre das Studium absolviert .
Der Anspruch auf eine I-Rente richtet sich danach, ob
nach der Verordnung (AVtI) der DDR von 1950 eine
Anwartschaft auf die Zusatzversorgung bestand, ver-
traglich oder nach der Wende auch fiktiv. Nur er wurde
mit dem Überleitungsgesetz AAÜG überführt. Erweiterungen wurden nicht vorgenommen, so daß
andere,auch technisch benachbarte Berufsgruppen,
nicht in den Anspruch einbezogen wurden. Dazu hätte
der Bundestag ein eigenes Gesetz beschließen müssen. Das war natürlich eine Geldfrage. Der Grund
für die empfundene Ungerechtikeit liegt bei der DDR.
Hätte sie die technisch benachbarten Berufe mit in
die AVtI aufgenommen, gäbe es mit hoher Sicherheit
nicht das heutige Problem!
Hallo! Trifft die Intelligenzrente auch bei Ingenieuren für Informationsverarbeitung zu? Produktionsbetrieb ja, aber in der EDV-Organisation gearbeitet.
@Carmen und @Margot,
mein Werdegang ist ähnlich: Studium Fachschule Görlitz (Ingenieur für Informationsverarbeitung), Fernstudium TU Dresden (Dipl. Ing. für Informatik) und gearbeitet an der Medizinischen Akademie Dresden und später Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik in Berlin.
Ich werde jetzt noch einmal einen Antrag stellen.
Gibt es bei Ihnen etwas Neues?
Viele Grüße, Rolf
Hallo zusammen….da ich nunmehr so langsam in die goldenen Jahre komme und auch ein Kandidat für die Rente mit 63 bin, habe ich mich telefonisch mit der Rentenstelle in Verbindung gesetzt um einerseits eine aktuelle Kontenklärung herbeizuführen, sowie andererseits nochmal die Frage nach der Intelligenzrente zu stellen…..da ich Dipl.-Ing (FH) für Maschinenbau bin.
Auf meine Frage danach, wurde ich zurückgefragt ob ich in die Zusatzrente eingezahlt hätte.
Ja, das hab ich…und ebenfalls für meinen tatsächlichen Verdienst…da ich mehr als 1200 bruto hatte.
Daraufhin wurde mir geantwortet, das ich durch diese Einzahlungen bereits eine Zusatzversorgung bekomme und daher eine Intelligenzrente nicht gezahlt wird.
Hat zu dieser Problematik jemand schon Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank
Frank
Hallo Frank,
genau diese Antwort bezügl. der eingezahlten FZR habe ich auch bei meiner Rentenstelle bekommen. Haben das aber früher nicht die meisten so gemacht? Mir wurde auch gesagt, dass ich wählen könnte, welche Rente (FZR oder I-Rente) ich bekommen „möchte“. Sinnvoller wäre aber die Zurechnung der FZR.
Viele Grüße
Caroline
Hallo Caroline…natürlich hat….wer das wußte….für sein tatsächliches Einkommen FZR bezahlt. Aber wer keine bezahlt hat bekommt I-Rente….und wer gezahlt hat bekommt keine I-Rente. Sorry, aber mir erschließt sich der Zusammenhang nicht. Steht das irgendwo geschrieben? Das heißt ja, das derjenige der vorgesorgt hat der Dumme wäre….wieder einmal ( Riester läßt grüßen).
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank und Caroline!
Ich beziehe schon 15 Jahre Rente, darunter I-Rente
und FZR-Rente. Die FZR-Rente hat den Vorrang! Ohne FZR hätte ich eine höhere I-Rente bekommen, also unterm Strich dasselbe. Ein Kollege von mir hat das Glück: ca. 600 € I-Rente (Netto). FZR-Rente gibt es auf jeden Fall, I-Rente hängt von den konkreten Vorausetzungen des Einzelnen an. Wer in die FZR eingezahlt hat, kann für dasselbe Jahr auch I-Rente erhalten,wenn das anrechenbare Jahreseinkommen für die Pflicht- und die FZR-Rente noch nicht ausge-schöpft ist. Ein entweder FZR-Rente oder I-Rente würde gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstoßen!
Gruß Otto
Soviel wie ich weiß, wird die I-Rente mit der FZR gegengerechnet. Sodass vielleicht noch einige EURO übrigbleiben, die dann gezahlt werden. Aber als Rentner benötigt man jeden Betrag…..
Mein Antrag wurde 2005 abgelehnt. Folgende Begründung:
Sie waren zwar berechtigt den Titel…. zu führen. haben aber am 30.06.1990 keine Beschäftigung als Ingenieur, sondern als EDV-Organisator ausgeübt. Sie konnten somit nicht unmittelbar den Produktionsprozess beeinflussen.
Tja? Hat jemand Ahnung? Soll ich es über einen Rechtsanwalt nochmal versuchen?? Ist natürlich dann nicht kostenlos. Und warum habe ich den Produktionsprozess nicht beeinflusst?? Oder ist das richtig??
Viele Grüße
Margot
Hallo. ich habe Intelligenzrente beantragt, alle Voraussetzungen erfuellt, Mein Antrag wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgewiesen mit der Begruendung, dass mein Rentenbeginn erst nach dem 30.06.1995 liegt. AAUeG § 4, Abs. 4. Das heisst also, dass die Zahlung einer Intelligenzrente nicht geleistet wird, wenn der Rentenbeginn nach o.g. Datum liegt und sich deshalb alle danach gestellten Anträge eruebrigen. Ein eingeschalteter Anwalt konnte mir auch nicht weiter helfen. Was kann ich dagegen unternehmen?
Hallo Hartwin, ich kann Dir leider nichts Gutes schreiben. Ich habe jahrelang um die Intelligenzrente gekämpft. Ich habe ebenfalls alle Voraussetzungen für diese erfüllt und sogar noch vor 1995 beantragt.
Ich glaube, es wird alles abgewürgt, jeder kriegt eine andere für ihn zutreffende Begründung.
Ich z.B. kriege sie nicht, weil ich im September 1989 die DDR verlassen habe. Du kannst gerne weiterkämpfen, ich habe resigniert.
Wolfgang
Habe so nebenbei erfahren,es gibt Intellegenzrente für
alte DDR-Zeiten.Da sind die( Treuen)Ing`s aber gleich
munter geworden!So auch ein Bekannter von mir.
Leider muß ich sagen,wieviel Vorteile will der noch aus
seiner politisch fragwürdigen Zeit ziehen?
Erst großer Parteifritze,dann noch Bundesangestellter
in einer Großstadt in Baden-Württemberg mit sicherlich
guter Pension und nun?Man kann sich nur schämen
diese Nassauer zu kennen.Ich würde mir wünschen,
dieser Antrag der betreffenden Person wird abgelehnt
um anderen Personen Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen.
M.f.G. ICH
Hallo,
mein i-Rentenantrag wurde auch abgelehnt, da ich nicht am 30.06.1990 in einem VEB gearbeitet habe in dem VEB in dem ich zuletzt gearbeitet habe wurde bereits 02/1990 privatisiert, somit hatte ich gar keine Chance diese zu bekommen. Mein Abschluß Ingenieurökonom wurde 1995 mit Dipl.Wirtsching. aufgewertet.
Ich habe immer in DDR-Zeiten in gut positionierten Anstellungen gearbeitet und muß nun mit 725,00 € mein Dasein bestreiten.
Ich finde es herabwürdigend mit einem Almosen zu leben.
Mit dieser Ablehnung müssen viele Ingenieure leben. Die Verordnung von 1950 (AVtI)
läßt leider keine andere Auslegung zu. Daran hält sich die DRV-Bund. Herr Schirmer
hat es offensichtlich versäumt, eine freiwillige Zusatzrentenversicherun zu DDR-Zeiten abzuschließen. Dann stände er jetzt besser da. Allerdings wurde diese auf
die I-Rente angerechnet.
Diese willkürliche Beschränkung auf den 30.06.1990, den Tag der Währungsunion, schließt all jene aus, welche durch Flucht mit zum Sturz des Systems beigetragen hatten, bzw. jene die vorher den Schritt in die Selbständigkeit gewagt hatten oder deren Betriebe vorher abgewickkelt bzw. umgewandelt wurden. Also werden die progressiven gesellschaftlichen Kräfte bestraft durch ein Systen, welches Eigeninitiative proklamiert aber die Passiven bevorteilt. Da kann man nur den Weg durch die Instanzen gehen.
ich habe von 1970 bis 1973 ein Ingenieurstudium gemacht und bis 1990 als Ratiomittelkonstrukteur gearbeitet. Die Rente wurde bei mir abgelehnt weil ich die letzten beiden Jahre beim Dienstleistungskombinat Leipzig als Ratiomittelkonstrukteur gearbeitet habe und dieser Betrieb angeblich nicht produziert hat. Aus den Übernahmeunterlagen des VEB Dienstleistungskombinates Leipzig geht hervor, das dort über 800 Produktionskräfte und 200 Angestellte beschäftigt waren. Ich frage mich wozu ein Ratiomittelkonstrukteur und Produktionskräfte wenn nicht produziert wurde.
Ich habe zwei mal geklagt und jedes mal deshalb verloren. Ich kenne einen Fall wo wenigstens anteilig für die Jahre gezahlt wird wo er in einem produzierendem Betrieb tätig war. Bei mir wird für den gesamten Zeitraum nicht gezahlt und ich muß mich mit Netto 750,00 EUR Rente abfinden. Es wird alles willkürlich entschieden.
Hallo,
ich habe eine Anfrage zur Anrechnung der Intelligenzrente auf die Grundsicherung im Alter.
Da ich mit 63 jahren von Alg 2 auf Abschlagsrente (563 Euro) gesetzt wurde und ergänzend die Grundsicherung im Alter (164 Euro) erhalte, bin ich skeptisch, ob sich das Beantragen der Intelligenzrente überhaupt lohnt.
Zählt diese Intelligenzrente zum anrechnungsfähigen Einkommen und reduziert bei Gegenrechnung dann entsprechend den Betrag der Grundsicherung ?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Hallo Frau Risse,
Die Ablehnung Ihrer Anträge beruht offensichtlich auf der formalen Begründung,
daß Sie nicht mehr in einem Produktionsbetrieb gearbeitet haben. Das ist leider
nicht in Abrede zu stellen. Ein Gegenargument sehe ich nur darin, daß Sie nach-
weisen können, überwiegend oder ausschließlich gegenständliche Rationalisie-
rungsmittel für einen oder mehrere Produktionsbetriebe konstruiert zu haben.
Dieser Sachverhalt könnte vom Geltungsbereich der AVI(techn)erfaßt werden,
zumindestens wäre es für die DRV schwer, dagegenzuhalten. Sie haben ja dann
defacto den Produktionsbereich der DDR-Wirtschaft nicht verlassen. Darin bestand ja gerade das Anliegen der DDR-Führung im Jahre 1950! Falls dieser
Sachverhalt für Sie zutrifft, rufen Sie mich einfach an.
Noch einmal eine Frage zum besagten Stichtag und der damit verbundenen formalen Erfüllung der „betrieblichen Bedingung“ am 30.06.1990 in einem volkseigenen Produktionsbetrieb beschäftigt gewesen zu sein !
Sachverhalt wie folgt …
1) VEB Folimat Leipzig ( Stammbetrieb des VEB Kombinat PAKUWA Leipzig ) beginnt gemäß § 15 Treuhandgesetz ( vom 17. Juni 1998 )mit den Vorbereitungen zum Aufbau einer GmbH.
2) Laut Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Leipzig ist dann erst am 15. August 1990 der Eintrag als Folimat GmbH unter der HRB 760 erfolgt. Im besagten Eintrag stehen keinerlei Hinweise darauf, daß wie in anderen Fällen solcher Eintragungen, bereits vor dem 1. Juli 1990 irgendwelche betriebliche Fondsanteile in die beabsichtigte GmbH überführt worden sind. Auch in der offiziellen Betriebsliste „Vorhandene Unterlagen“ der Deutschen Rentenversicherung ( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/downloads/02_vor_der_rente/dateianhaenge/zusatzversorgung_betriebsrente_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ) gibt es keine diesbezüglichen Hinweise dazu.
3) Am 13. September 1991 erfolgte dann unter der gleichen HRB 760 eine Umbenennung in „Folimat & Berger GmbH“ . Ergänzend steht im Eintrag des Amtsgerichtes Leipzig
Zitat: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftervertrag ist vom 28. Juni 1991“.
4) Ich hatte einen Arebitsvertrag mit dem VEB Folimat Leipzig vom 1.1.1984 mit der Arbeitsaufgabe „Entwicklungsingenieur“.
5) Ab 1.7.1990 galt dann an gleicher Arbeitsstätte ein neuer Arbeitsvertrag mit der „Folimat & Berger GmbH“ als „Mitarbeiter Forschung und Entwicklung“ mit dem zusätzlichen Vermerk „Anrechnung der Betriebszugehörigkeit ab 1.1.84“ sowie 27 Tage Urlaub ( davon 20 Tage Grundurlaub / 5 Tage arbeitsbedingter Zusatzurlaub / 2 Tage Treuurlaub ).
Unterzeichnet wurde der Arbeitsvertrag mit Datum 4.7.90 mit Begin der Tätigkeit am 1.7.90 am Arbeitsort Leipzig ( in der gleichen Stelle mit den gleichen Räumlichkeiten wie bisher ).
6) In der unter 2) zitierten offiziellen Betriebsliste „Vorhandene Unterlagen“ der Deutschen Rentenversicherung ( Stand 26.01.2009 ) steht dort auf der Seite
116 folgender Eintrag …
Name des Betriebes: Folimat Leipzig VEB
Übergeordnetes Organ: Kombinat PAKUWA Leipzig VEB
Staatliches Organ: Rat des Bezirkes Leipzig WG 17723
Vorhandene Unterlagen: Reg.A. d Komb u Betriebs GmbH s 18.8.90 lt. HRB
Kann diese Eintragung bei vorhandene Unterlagen nicht so richtig deuten ?
Gehe aber davon aus, daß dies ein Indiz dafür ist, daß der VEB zumindestens am 30.06.1990 noch existiert hat und somit die „betriebliche Voraussetzung“ vorliegt, um einen Anspruch geltend zu machen.
Bemerkungen:
Es gibt auch bei anderen in dieser Liste genannten VEB folgenden Eintrag: “ Reg.A. d Komb u Betriebs GmbH 30.6.90 noch VEB nicht gelöscht “
… liest sich zumindestens aus meiner Sicht etwas verständlicher als Indiz dafür, daß dieser Betrieb am 30.6.1990 mit reltiv hoher Sicherheit noch ein VEB war.
Es gibt aber auch folgende Eintragung bei einem anderen VEB:
„Reg.A. d. Komb Privatisierungsunterlagen Fondsübergang 01.06.1990 GmbH s.12.11.90“
Stellt sich mir die Frage, welche Bedeutung kommt hier ggf. dem Datum des Fondsüberganges 01.06.1990 zu , obwohl erst ab 12.11.90 GmbH ?
7) Mein Antrag bei der Rentenversicherung wurde bislang noch nicht beantwortet.
Hallo,
auch mein Antrag wurde 2005 mit der Begründung der „leeren Hülle“ abgelehnt. Alle anderen Bedingungen waren erfüllt. Nach Wiedereinreichung 2015 wurde er wiederum abgelehnt mit der Begründung, dass ich für meinen Abschluss als Diplome-Elektro-Ingenieur im Jahre 1973 im Ausland die Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesens der DDR zum Tragen des Titels nicht nachweisen konnte. Diesen Nachweis hatte ich bereits beim ersten Gerichtsprozess 2005 erbracht und dies wurde mir auch im Urteil bestätigt. Leider liegt mir das Original des Anerkennungsschreibens heute nicht mehr vor.
Hat jemand eine Idee, mit welchem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt ich eine weitere Vorgehensweise beraten kann.
Karin,
ich suche verzweifelt eine Auskunft darueber,welche Lehrer der ehemaligen DDR
diese Rente auch beantragen können.
Ich bin Grundschullehrerin mit Fachschulabschluss.Hat Jemand Erfahrung?
Hi Karin,
ich habe mir einen auf diese Themen spezialisierten Rechtsanwalt gesucht. Ich hoffe, dieser kann dem Richter erklären, wie das damals in der DDR ablief.
Hallo Herr Dr.Fleischer. Ich habe die meisten Urteile des BSG zur Intelligenzrente gele-
sen.Wenn Sie die drei aus der AVItech entnehmbaren Voraussetzungen nicht erfüllen, kann
Ihnen auch kein Rechtsanwalt helfen! Auch müssen Sie bis zum 30.6.1990 in einem volks-
eigenen Produktionsbetrieb beschäftigt gewesen sein. Lesen Sie gründlich die AVItech
und die 2.DB dazu, das ist allein die Anspruchsgrundlage.
Hallo Herr Härtig,
Die RV lehnt den Antrag ab, obwohl ich die Bedingungen erfülle. Sie ist jedoch der Meinung, dass ich nicht das Recht hatte, meinen im Rahmen einer Delegierung der DDR zu einem Auslandsstudium erworbenen Titel als Dipl.-Ing. zu DDR-Zeiten zu tragen. In der BRD wurde der Abschluss 1990 anerkannt. Leider bin ich nicht mehr im Besitz des Originals der Anerkennungsurkunde meines im Ausland erworbenes Diploms, die mir vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen der DDR, Prof. Böhme im Jahr 1976 ausgehändigt wurde. Auch wurden die Kopien in meinen Personalunterlagen im Jahr 2011 vernichtet. Heute noch vorhandene Archivunterlagen des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen der DDR, vorhandene Arbeitsverträge usw. lehnt die RV als Nachweis ab.
Hallo Herr Dr.Fleischer,
Die AVItechn von 1950 macht keine Aussage dazu, wo der Ingenieurabschluß erwor-
ben wurde. Ihr Abschluß im Ausland (SU?) wurde vom zuständigen Ministerium der
DDR anerkannt. Wichtig dabei ist, daß dieses Dokument Sie zur Führung der Berufs-
bezeichnung „Ingenieur“ berechtigte. Wenn nicht, wird es schwierig. Überdies ist
der Verlust des Dokumentes tragisch, da die DRV Bund bei einer erneuten Antrag-
stellung nochmal die Originalunterlagen verlangt. Ich habe das selbst erlebt!
Ihnen kann nur noch ein Dokument helfen, daß Ihre Beschäftigung als Ingenieur
oder Techniker belegt, z.B.Arbeitsvertrag oder SV-Ausweis.
Hallo Herr Härtig,
ich stehe auch vor dem Problem einer Antragstellung, habe mein Diplom in der Slowakei erworben und der Titel „Dipl. Ing.“ ist auch als solcher deutlich lesbar.
Der Abschluss wurde problemlos in den Betrieben anerkannt, schließlich war es ja eine Delegierung über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, einer zusätzlichen Anerkennung in der DDR bedurfte das nicht.
Ausgehend von der Tatsache, dass alle 3 Punkte anerkannt würden, habe ich eine Frage zum Jahresverdienst. Ich habe gelesen, dass eine I-Rente nur zur Anrechnung käme, wenn mein Jahresverdienst höher als die versteuerten 14400 M (incl. FZR)der DDR gewesen wäre. Liegt er tiefer, würde er zwar anerkannt, führe aber rechnerisch zu keiner Rentenerhöhung. Können Sie das bestätigen, dann wäre ja alles Bemühen relativ sinnlos?
Vielen Dank im voraus.
Guten Tag Herr Härtig,
Sie haben völlig Recht, in der AVItechn des AAÜG sind eindeutig die 4 konkreten Faktoren für eine Beanspruchung einer sog. Intelligenzrente genannt!
Das ist nun mal Gesetz, ob nun gerecht oder eben nicht.
Aber in welchem Gesetz oder welchem Urteil steht, dass bei der Berechnung der I-Rent der Rentenanteil aus der FZR gegengerechnet werden muß?
Die FZR (beitragsbezogen) und die I-Rente (politische Interessen) sind zwei völlig unterschiedliche und sich nicht ausschließende Versorgungssysteme. Ich habe zu dieser Gegen- oder Anrechnung (FZR und I-Rente) bisher keine gesetzlichen Grundlagen gefunden, obwohl es durch die Dt. Rentenversicherung praktiziert wird.
Kann hierzu jemand etwas konkretes beitragen.
Besten Dank im Voraus
Guten Tag Hr.Härtig Für mich treffen die Bedingenugen der I-Rente zu 100% zu,sogar das mit den 14400 M jährlich.Ich bin aber erst am 01.092017 in Rente gegangen.Wahrscheinlich falle ich somit unter die Regelung mit dem zu späten Rentenbeginn nach 2005 und gehe sommit leer aus. Ist das so?
Hallo Frau/Herr Kaerlin,
der Vorrang der FZR-Rente vor der I-Rente resultiert aus der Überführung aller in der
DDR erworbenen Anwartschaften auf eine Altersversorgung in das beitragsbezogene Rentensystem der alten BRD. Die FZR-Rente basierte auf Beiträge in die SVK der DDR, die I-Rente auf Zahlungen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR, wenn die Begünstigten offiziell in die AVItechn. aufgenommen wurden. Ab 1980 mußten diese
zwangsweise FZR-Beiträge zahlen, wenn sie ihre Anwartschaft behalten wollten. Im Ren-
tenfall hatten sie dadurch keinen höheren Anspruch als den aus der AVItechn.
Durch die Überführung der DDR-Anwartschaften in das beitragsbezogene BRD-Rentensystem
war logischerweise der Vorrang der auf eigene Beiträge beruhenden Ansprüche vorgegeben. Lag das erzielte Jahreseinkommen über dem beitragspflichtigen Teil,
konnte der Überschuß der Berechnung der I-Rente dienen, aber nur bis zum Erreichen
der Beitragsbemessungsgrenze. Lag das beitragspflichtige Jahreseinkommen über dieser
Grenze, war Schluß mit lustig – keine I-Rente für das betreffende Jahr. Die größten
Nutznießer dieser Regelung waren die ohne FZR Normalversicherten.
Was ist nun mit der Intelligenzrente für die vor dem 30.06.1990 aus der DDR Geflüchteten? Bin inzwischen so alt, dass ich mich durch den ganzen Wust von Informationen nichtz mehr durchfinde.
Habe den Abschluss Dipl. Ing., habe auch in einem VEB bis 1990, dann GmbH, in der Erzeugnisentwicklung gearbeitet, würde aber erst 2031 in Rente gehen. Erfülle also alle Voraussetzungen für die IR. Bin etwas verwirrt, da oft geschrieben wird, dass man bis spät. 1995 in Rente gegangen sein muss, um berechtigt zu sein. Kann dazu aber keinen Gesetzestext finden… Macht es also Sinn, (jetzt schon) einen Antrag zu stellen?
Ich habe von 1982 bis 1987 ein Hochschulstudium absolviert, Abschluss Dipl.-Ing. für Bauwesen. War am 30.06.1990 in einem VEB Landbaukombinat als Bauleiter beschäftigt. Mein Antrag auf die I-Rente wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei einem VEB Landbaukombinat um einen Betrieb handelte, in welchem keine Serienproduktion stattfand sondern der Bau von Einzelobjekten vollzogen wurde. Solche Betriebe erfüllen nach Auffassung der DRV Bund nicht die erforderlichen Voraussetzungen. Ich werde Widerspruch einlegen, mal schauen welche Voraussetzungen dann zur Ablehnung des Antrages führen.
Hallo
Ein wichtiger Faktor bei diesem ganzen Rentenbetrug war eine Liste „unliebsamer Betriebe und Berufe“ zum Einigungsvertrag. Diese Liste wurde nie offengelegt und ist als Geheimsache in den Stasiunterlagen verschwunden. Sie war Grundlage für die ganzen Abweisungsprozesse der Sozialgerichte zur Rentenzuordnung.
Trotz Verstoß gegen das Grundgesetz scheint eine Änderung auch bei Ampelregierung aussichtslos, da Petitionen mit Unwissenheit im Bundestag abgelehnt wurden.
Nur die Zeit wird dieses Problem lösen – schöne Demokratie!