Ein Rentner als Bürge? Geht das überhaupt und wird das von den Banken akzeptiert? Oder haben diese Angst ihr Geld nicht rechtzeitig wieder zu bekommen? Alle Antworten hier.
Junge Leute, die gerade dabei sind, ihre erste Wohnung einzurichten, sich das erste Auto zu kaufen oder einen Kredit für andere Anschaffungen aufnehmen, müssen zur Absicherung der Bank häufig einen Bürgen nachweisen. Nicht selten werden hierzu Oma und Opa gefragt. Doch werden Rentner als Bürge akzeptiert?
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist ein Bürge?
Als Bürge verpflichtet man sich gegenüber dem jeweiligen Gläubiger, die Erfüllung des Vertrages des Hauptschuldners zu übernehmen, falls dieser seine Schulden nicht tragen kann und zahlungsunfähig wird. Hierzu ist es notwendig eine Bürgschaftserklärung schriftlich abzugeben, denn sowohl per Email oder aber telefonisch ist eine solche Erklärung nicht wirksam.
» Ausnahme Kaufleute
Eine Ausnahme gilt allerdings bei Kaufleuten, die einen Vertrag in Form eines Handelsgeschäfts vereinbaren, denn dann können diese eine mündliche Erklärung abgeben. Sollten die Forderungen irgendwann vollständig erfüllt sein, entfällt die Bürgschaft automatisch und alle Teilhaber werden aus dem Vertrag entnommen. Der Bürge haftet allerdings stets dann, wenn die Hauptschuld des Schuldners durch Verzug nicht weiter erfüllt wird.
» Rechte des Bürgen
Allerdings hat ein Bürge stets das Recht die Befriedigung der Forderung rechtlich ungeltend zu machen und abzuwarten, bis eine Zwangsvollstreckung stattgefunden hat. Hierbei gibt es in vielen Bürgschaftsverträgen jedoch gewisse Klauseln, die ein solches Vorgehen ungeltend machen, was bedeutet, dass der Bürge sofort in die Schuld des Gläubigers tritt, sobald eine Forderung nicht erfüllt worden ist. Zudem haftet ein Bürge in jedem Fall mit seinem gesamten persönlichen Besitz, zu welchem auch Häuser oder Grundstücke zählen.
Rentner als Bürge – Die Voraussetzungen
Ob ein Rentner als Bürge akzeptiert ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Pauschal kann an dieser Stelle auch kein klares Ja oder Nein ausgesprochen werden, denn jede Institution handhabt dies anders.
» Einkommen und Vermögen
Ein großes Kriterium dafür, ob ein Rentner als Bürge akzeptiert wird, ist sicher die Höhe seines Renteneinkommens. Weiterhin ist von Bedeutung, ob der Rentner im Besitz von Häusern, Grundstücken, Fonds oder ähnlichen Vermögenswerten ist. Allerdings ist die Höhe des Renteneinkommens nicht immer entscheidend, da die Rente nicht pfändbar ist und dann lediglich der persönliche Besitz zur Abzahlung bestehender Schulden genutzt werden kann.
» Alter des Rentners
Zudem wird in den meisten Fällen ein Höchstalter festgelegt oder aber ein zusätzlicher Bürge im Falle eines Todesfalles bestimmt.
» Schufa-Auskunft
Ob ein Rentner als Bürge akzeptiert wird, hängt oftmals auch von einer positiven Schufa-Auskunft ab, die vor einer übernommenen Bürgschaft durch den Gläubiger eingeholt werden kann. Sie erfahren ihren Schufa-Score, in dem Sie einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern.
Die Bürgschaft sollte gut überlegt sein
Ob Verwandtschaft oder Bekanntschaft, eine Bürgschaft sollte in jedem Falle gut überlegt sein. Denn nicht selten kommt es später zu Streitigkeiten. Überlegen Sie genau, ob Sie als Rentner noch als Bürge eintreten wollen und ob es nicht eventuell eine andere Möglichkeit gibt, finanzielle Hilfe zu leisten.
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