Wie jedes Jahr erwarten uns auch 2017 diverse Änderungen und Neuregelungen. Was mehr kostet, wo Sie sparen und Aktuelles rund um die Pflege, gibt es hier.
Es ist beliebte Tradition auf Aktive Rentner, dass wir Ihnen zu Jahresbeginn wichtige Änderungen und Neuerungen zusammen stellen, die Ihr Leben mal mehr und mal weniger beeinflussen werden.
Auch 2017 wollen wir mit dieser Tradition nicht brechen. Wie immer drehen sich viele Neuerungen um das liebe Geld, so wird es auch 2017 eine Rentenerhöhung geben. Über etwa zwei Prozent mehr, dürfen sich Rentner ab Juli freuen. Aber auch steuerliche Veränderungen wird es 2017 geben, sowie eine Strompreiserhöhung. Besonders interessant sind die neuen Pflegegrade, die bereits im Januar in Kraft treten.
1. Pflegestufen werden durch Pflegegrade ersetzt
Mit der Pflegereform kommt auf Pflegebedürftige und deren Angehörige eine wichtige Änderung 2017 hinzu. Aus den bisher bekannten drei Pflegestufen, werden nun fünf Pflegegrade. Damit wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und so der tatsächliche Pflegebedarf besser erfasst. Der neue Pflegegrad bestimmt, welche Unterstützung der Pflegebedürftige wirklich braucht, bzw. welcher Grad der Selbstständigkeit vorliegt. Künftig sollen nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch psychische und geistige Probleme stärker berücksichtigt werden.
2. Einheitlicher Eigenanteil im Pflegeheim
Durch die neuen Pflegegrade, werden viele Patienten neu und mitunter höher eingestuft. Damit würde auch der Eigenanteil bei vollstationärer Betreuung im Pflegeheim steigen. Um dies zu vermeiden, wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil festgelegt. Künftig zahlen also alle Pflegebürftigen, die im Pflegeheim wohnen, den gleichen Eigenanteil (Stufe 2 – 5).
3. Startschuss für die Flexirente
Wer in Teilrente geht, kann künftig bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass es auf die gesetzliche Rente angerechnet wird. Liegt der Zuverdienst über dieser Grenze, werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Damit soll Arbeitnehmern ein flexiblerer Ausstieg aus dem Berufsleben gewährt und der Einstieg ins Rentenleben erleichtert werden.
4. Neue Rentner zahlen ab 2017 mehr Steuern
Wer 2017 in Rente geht, wird steuerlich höher belastet. Genauer gesagt erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 72 auf 74 Prozent. Lediglich 26 Prozent der Bruttojahresrente bleibt also steuerfrei. Wer bereits Rente bezieht, für den gelten weiterhin die alten Sätze.
5. Altersentlastungsbetrag sinkt
Ab dem 64. Lebensjahr profitieren Rentner vom Altersentlastungsbetrag. Damit soll die Steuerlast gesenkt werden, gültig ab dem Jahr, das auf den 64. Geburtstag folgt. Laut Steuerzahlerbund beträgt der Altersentlastungsbetrag 20,8 Prozent des Bruttolohns, höchstens allerdings 988 Euro (für 2017).
6. Per Video mit dem Arzt sprechen
Lange Wartezeiten und Wege bei Arztbesuchen sollen mit der neuen Videokonferenz vermieden werden. Das Gespräch per Video soll den Arztbesuch aber nicht ersetzen sondern ergänzen. So können Patienten zum Beispiel Befunde erfragen, vorausgesetzt, der Arzt bietet Videotelefonie an. Diese Neuerung soll ab 01. Juli 2017 in Kraft treten.
7. Neuer DVB-T Standard kommt
Wer sein Fernsehprogramm noch über analog oder DVB-T empfängt, sieht ab Ende März 2017 wahrscheinlich schwarz. Zu diesem Zeitpunkt soll in vielen Regionen auf den neuen DVB-T2 Standard umgestellt werden. Auch beim Kabelfernsehen werden viele Nutzer einen neuen Digital-Receiver benötigen, wenn sie ihr gewohntes Programm weiter schauen möchten.
8. Verbraucher müssen mit höheren Stromkosten rechnen
Viele Bundesbürger haben von ihrem Stromanbieter bereits eine Stromerhöhung im Briefkasten gehabt. Grund sind steigende Netzentgelte und die gestiegene EEG-Umlage. Diese Kosten geben die Anbieter in den meisten Fällen an den Verbraucher weiter. Im Durchschnitt wird die Erhöhung etwa 3,5 Prozent betragen.
9. Mehr Geld für Hartz IV Empfänger
Ab Januar 2017 werden Bezieher von Hartz IV etwas mehr Geld zur Verfügung haben. Erwachsene erhalten 5 Euro pro Monat mehr. Der Regelsatz steigt von 404 auf 409 Euro. Paare erhalten künftig 368 Euro, vorher 364 Euro. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren steht künftig ein Regelsatz von 291 Euro zu, das entspricht einer Erhöhung von 21 Euro.
10. Reformationstag für Alle
Zum Schluss noch eine gute Nachricht, die besonders Arbeitnehmer freuen wird. Zum 500-jährigen Jubiläum von Luthers Thesenanschlag wird der Reformationstag 2017 zum bundesweiten Feiertag erklärt. Allerdings handelt es sich dabei um eine einmalige Sache, denn 2018 bleibt dieser Feiertag wieder nur bestimmten Bundesländern vorbehalten (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg Vorpommern).