Rentner und Menschen die einen Rentenantrag stellen und zuvor in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, werden schließlich in die Krankenversicherung der Rentner übernommen.

Krankenversicherung der Rentner - Voraussetzungen und Beitragssatz
Krankenversicherung der Rentner | © Robert Kneschke / stock.adobe.com

Die Versicherung ist Pflicht und automatisch verbunden mit der Pflegeversicherung der Rentner.  Ausgenommen sind Rentner, die sich privat versichern oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, hierbei besteht jedoch die Möglichkeit über ihren Rentenversicherungsträger Zuschüsse zu den Beiträgen zu bekommen.

Ansonsten gilt eine Vorversicherungszeit, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung über einen vorgegebenen Zeitraum erfüllt werden muss, um in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden.

Krankenversicherung der Rentner – Wann tritt sie in Kraft?

Ob ein Vertrag zustande kommt entscheidet jedoch letztendlich die zuständige Krankenkasse. Generell kann die KVdR ab dem Tag in Kraft treten, an dem der Rentenantrag gestellt wird. Die Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass keine andere Pflichtversicherung mehr besteht. Zudem ist es nicht möglich, während einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in diese Versicherung aufgenommen zu werden.

Erst wenn die Tätigkeit aufgegeben wurde, kann ein Vertrag zustande kommen. Eine weitere Bedingung ist zudem, dass keine Krankenversicherungsfreiheit, wie zum Beispiel bei Beamten oder bei einem Gehalt, das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, vorhanden ist. Auch in diesem Fall tritt die KVdR erst ein, wenn wieder eine Versicherungspflicht besteht.



Kann man sich von der Mitgliedschaft befreien lassen?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich von der Pflichtversicherung befreien zu lassen. Wer sich zum Beispiel lieber privat versichern möchte, kann einen Antrag auf Befreiung bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Wichtig hierbei ist, dass die Frist von drei Monaten nachdem die Versicherungspflicht begonnen hat, eingehalten werden muss, da sonst das Recht auf eine Freistellung verwirkt wird. Andererseits kann jedoch eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Beitragshöhe der KVdR

Die Höhe der Beiträge richtet sich vor allem danach, ob man privat, freiwillig oder pflichtversichert ist und zudem auch, ob man bereits Rentner ist oder gerade erst einen Rentenantrag stellt. Generell werden bei Antragstellern alle Einkünfte, sowie auch bestehendes Kapitalvermögen geprüft und schließlich in die Berechnung des Beitragssatzes mit einbezogen.

Bei pflichtversicherten Rentnern wird die Höhe der Beiträge dagegen aus der gesetzlichen Rente berechnet, während bei freiwillig versicherten Rentnern zusätzlich auch alle Einkünfte überprüft werden und in die Berechnung mit einfließen. Bei privat versicherten Rentnern richtet sich die Höhe der Beiträge nach der Prämienregelung der zuständigen Krankenversicherung. In diesem Fall muss der Rentner einen Teil der Versicherungsbeiträge selbst aufbringen.

KVdR – Vorraussetzungen für die Antragstellung

Zwar ist die Krankenversicherung der Rentner eine Pflichtversicherung, trotzdem muss über den Rentenversicherungsträger ein Antrag gestellt werden, damit der Anspruch gültig wird. Um längere Wartezeiten zu vermeiden sollten schon von vorneherein alle Dokumente vollständig mit eingereicht werden. Dazu zählen nicht nur die Geburtsurkunde und eventuell eine Heiratsurkunde, sondern auch Belege über Arbeitslosigkeit, Ausbildung und längere Krankheitszeiten.

Selbstverständlich muss auch ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Wer Kinder hat, sollte auch deren Geburtsurkunden mit einreichen, sowie auch seine Steueridentifikationsnummer und seine internationale Kontonummer und Bankleitzahl. Zu beachten ist dabei, dass es in der Regel nicht ausreicht, nur Kopien der wichtigen Dokumente vorzulegen. Sinnvoller ist, gleich die Originale einzureichen.

Am einfachsten ist es, den Antrag direkt beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen oder Gemeindeverwaltungen können die Anträge allerdings auch bearbeiten. Da es trotz vollständiger Unterlagen hin und wieder zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, ist es ratsam, den Antrag schon einige Wochen im Voraus zu stellen. Damit entstehen beim Wechsel keine Leerzeiten.

Ein Merkblatt zu allen Fragen rund um die KVdR stellt die Deutsche Rentenversicherung zum Ausdrucken zur Verfügung.

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